Beschlussvorlage - 2024/0240-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktion

Der Städteregionsausschuss beschließt:

  1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu prüfen, ob und inwiefern die Einführung von neuen Ausbildungsgängen oder auch Weiterbildungsangeboten an den Berufskollegs der StädteRegion Aachen vor dem Hintergrund der Energiewende und des Strukturwandels sinnvoll und möglich ist. Dabei sollen die Bereiche Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft und Biomasse Berücksichtigung finden.
  2. Die Verwaltung wird darüber hinaus damit beauftragt, zu berichten, welche an den Berufskollegs bereits jetzt bestehenden Ausbildungsgänge und Kursangebote in den oben genannten Branchen qualifizierend sind.

 

B. Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Antrag eingebrachten Aspekte im Rahmen des dialogischen Prozesses zur beruflichen Schulentwicklungsplanung weiterhin mit allen Akteuren zu diskutieren.

 

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Sachlage

Es wird zunächst Bezug genommen auf den o.g. Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 15.05.2024. Zur Thematik wird ferner Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2021/0023 zu einem damaligen Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion mit dem Titel „Zukunftsfähige Berufsbilder an unseren Berufskollegs – Ist die StädteRegion Aachen gut aufgestellt?“.  

 

Die damaligen Erläuterungen der Verwaltung zur Sachlage passen auch zum aktuellen Antrag, weshalb sie im Folgenden zitiert werden:

 

„Die im Antrag beschriebenen rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt sind zutreffend.

Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung in einem kontinuierlichen Dialog mit den Schulleitungen der neun Berufskollegs [Anmerkung: Durch Fusion „BK Nord“ aktuell acht Berufskollegs] in Trägerschaft der StädteRegion Aachen, der Schulaufsicht sowie den Vertretungen von Industrie- und Handelskammer Aachen und Handwerkskammer Aachen, um das Bildungsangebot im o.g. Sinne bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

 

Das Schulgesetz NRW sieht eine Verpflichtung für die Schulträger vor, Bildungsgänge an Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn hierfür in ihrem Gebiet ein Bedürfnis besteht. Für die Errichtung neuer dualer Bildungsgänge ist es dabei erforderlich, dass nach erteilter Genehmigung durch die Bezirksregierung mindestens 22 Auszubildende angemeldet sein müssen, damit die genehmigte Fachklasse eröffnet werden darf. [Anmerkung: s. dazu auch Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0002].

 

Der Impuls für neue duale Bildungsgänge kommt im Regelfall von den Kammern,

wie z.B. zuletzt bei der erfolgreichen Errichtung der „Kaufleute im e-Commerce“ am BK Herzogenrath (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2018/0015) oder der Errichtung der beiden neuen Fachrichtungen „Digitale Vernetzung“ und “Daten- und Prozessanalyse“ im Rahmen der Fachinformatikerausbildung an den Berufskollegs für Gestaltung und Technik bzw. Wirtschaft und Verwaltung in Aachen (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0125).

 

In Kenntnis neuer Berufsbilder kommen dabei im Regelfall die Kammern auf die Verwaltung zu, um gemeinsam mit der Schulaufsicht zu beraten, an welchem Berufskolleg der neue Ausbildungsberuf (entsprechende Mindestzahl an Auszubildenden vorausgesetzt) errichtet werden könnte. Hierbei werden u.a. das vorhandene Bildungsangebot, die Sachausstattung sowie die Versorgung mit Lehrpersonal in den Blick genommen.

 

Diese Abläufe entsprechen den vorgesehenen Rollen der Partner und sind gut etabliert. Der umgekehrte Weg, dass die Berufskollegs ein Konzept erstellen, welche Berufsbilder ihrer Meinung nach angeboten werden sollten, ohne dabei einschätzen zu können, ob überhaupt im Kammerbezirk die für eine Genehmigung erforderlichen Klassenfrequenzwerte erreicht werden können, ist aus Sicht der Verwaltung nur in begründeten Einzelfällen zielführend.

 

Im Kontext eines Antrags auf Errichtung eines neuen Bildungsgangs wird jeweils standardmäßig geprüft, welche Sachausstattung für die erfolgreiche Beschulung erforderlich ist. […]

 

Die Verwaltung hält es im Ergebnis für zielführend, die durch den Antrag eingebrachten Aspekte im Rahmen des dialogischen Prozesses zur beruflichen Schulentwicklungsplanung weiterhin mit allen Akteuren zu diskutieren und die Ergebnisse in den Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur […] einzubringen.“

 

Als Beleg für das etablierte Vorgehen zwischen den regionalen Partnern wird auf den TOP zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur am 06.06.2024 verwiesen, der sich mit der Errichtung des Bildungsgangs „Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration“ am BK Nord zum Schuljahr 2024/2025 befasst (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0223).

 

Bezüglich der Ausrichtung der Berufskollegs wird auf die aktuelle Ausgabe der Broschüre „Was lernst Du?“ Bezug genommen. Diese erhalten die Mitglieder des Fachausschusses in der Sitzung als Printversion. Ein Download ist unter anderem über das Portal der StädteRegion Aachen möglich:

 

www.staedteregion-aachen.de

Rubrik Ämter/A 40-Schulverwaltung/Die Schulen der Städteregion Aachen/Die Berufskollegs

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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