Beschlussvorlage - 2024/0227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er stellt fest, dass der Aufbau von Gesundheitskiosken und die Bildung von Ge­sundheitsregionen aus dem aktuellen Referentenentwurf zum Ge­sund­heits­versorgungsstärkungsgesetz gestrichen wurden.

 

2. Er begrüßt, dass die AOK Rheinland/Hamburg unabhängig davon am Betrieb des Ge­sund­heits­ki­osk in der StädteRegion Aachen festhält und die anteilige Finanzierung ihrerseits weiterhin sicherstellen wird. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung am Betrieb des Ge­sund­heits­ki­osk ihrerseits ebenfalls fortzusetzen und eine Leistungsvereinbarung mit der SPRUNGbrett gGmbH abzuschließen. Hierfür stehen die im Haushalt be­reit­gestellten Mittel in Höhe von 80.000 € zur Verfügung.

 

3. Er begrüßt die Teilnahme der StädteRegion Aachen am Kooperationsprojekt „Leistungsstarke Gesundheitsregion“ und ermächtigt die Verwaltung, die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von 75.000 € in das Projekt einzubringen.

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Sachlage

Der Städteregionstag hat mit Verweis auf den seinerzeit vorliegenden Re­fe­ren­ten­entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 75.000 € für die Bildung von Gesundheitsregionen sowie 80.000 € für die Finanzierung des Gesund­heits­ki­osk bereitgestellt. Der Gesetzentwurf sah vor, dass sich die Kommunen zu 20 % an den Aufwendungen für den Betrieb eines Ges­und­heits­ki­osk bzw. zu 50 % an den Investitions- und Betriebskosten, die für die Organi­sa­tion/­das Management einer Gesundheitsregion anfallen, beteiligen.

 

Mit dem GVSG sollten Kommunen und Krankenkassen neue Möglichkeiten eröffnet werden zur Stärkung einer regional vernetzten, kooperativen und niedrigschwelligen Gesundheitsversorgung. Neben den Beratungsangeboten der Gesundheitskioske sollten Gesundheitsregionenverträge die Zusammenarbeit an Schnittstellen und den Zugang zur regionalen Versorgung verbessern. Indem regionale Aspekte ein besonderes Gewicht erhalten, sollten die Kommunen noch stärker in die Gesundheitsversorgung eingebunden und so ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge besser gerecht werden können.

 

In dem zwischenzeitlich überarbeiteten und nunmehr aktuellen Referen­ten­ent­wurf des GVSG finden weder die Gesundheitskioske noch die Gesund­heits­re­gi­o­nen Berücksichtigung.

 

1. Leistungsstarke Gesundheitsregion (LeiG)

Unabhängig vom GVSG hat die Verwaltung bereits im Juli 2023 erste Gespräche mit der AOK Rheinland/Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung geführt, die gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung über den Health Transformation Hub einen Planungs- und Umsetzungsprozess durchführt, um bereits frühzeitig auch die Gestaltung von Gesundheitsregionen voranzutreiben.

 

Grundgedanke dabei ist, dass immer mehr Menschen medizinisch versorgt werden müssen, aber immer weniger Menschen die medizinische Versorgung leisten können. Versorgungslücken werden besonders ausgeprägt in ländlichen Regionen erlebt. Zudem wird Gesundheitsversorgung nicht ganzheitlich or­ga­ni­siert, sondern es werden nur klassische medizinische Kapazitäten berücksichtigt, die auch noch jeweils isoliert geplant und organisiert werden (Arztsitze, Klinik­bet­ten etc.). Aspekte der kommunalen Daseinsvorsorge (Ver­hal­tens- und Ver­hält­nisprävention, Beratung, Mobilität etc.) spielen derzeit in der Struktur der Ge­sundheitsversorgung keine Rolle, auch digitale Hilfsmöglichkeiten werden kaum eingebunden.

 

Ziel des gemeinsamen Dialogs ist es, die klassischen Ansätze der Struk­tur­pla­nung mit einer integrierten, hybriden und regionalen Strukturplanung zu ver­knüp­fen und dies als Chance der Digitalisierung und des Kulturwandels zu nutzen. Hierzu sollen bundesweit zunächst modellhaft drei Leistungsstarke Ge­sund­heitsregionen (LeiG) gebildet werden, die alle Beteiligten einbeziehen (z. B. Landesministerien, Re­gie­rungs­prä­si­di­en, Kommunen, Kassenärztliche Ver­ei­ni­gun­gen, Krankenkassen, Landes­kran­ken­hausgesellschaften, Landes- /kom­mu­na­le Ma­nagementgesellschaften, Ge­sund­heitsämter). In einem ersten Schritt ist ge­plant, den Schwerpunkt auf die Versorgungssituation chronisch Kranker inkl. Pfle­gebedürftiger zu legen.

 

Inhaltlicher Schwerpunkt der LeiG in der StädteRegion Aachen soll die Entlastung pflegender Angehöriger in der häuslichen Pflege sowie grundsätzlich der Verbleib älterer und pflegebedürftiger Menschen in der eigenen Häuslichkeit sein.

 

Nach der Ermittlung des Versorgungsbedarfs und der Definition der notwendigen Kapazitäten und Strukturen werden medizinische, kommunale, analoge und digi­ta­le Komponenten zusammen gedacht und in die Umsetzung gebracht. Das Pro­jekt sieht hierzu 10 Kernworkshops im Jahr mit Vertreter_innen der mittleren Führungsebene sowie 8 Fachworkshops mit internen und externen Spezialisten vor. Ein Kooperationsvertrag, der die Zusammenarbeit, Aufgabenverteilung und Rech­te der am Projekt Beteiligten regelt, wird Grundlage für das Projekt sein.

 

 

Die Verwaltung ist von der Wirkung und dem Nutzen einer leistungsstarken Gesundheitsregion überzeugt und beabsichtigt daher, sich an dem vorstehend beschriebenen Projekt LeiG zu beteiligen und einen Kooperationsvertrag abzuschließen. Hierfür sollen die bereits im Haushalt 2024 bereitgestellten Mittel verwendet werden.

 

Derzeit führt die Verwaltung Gespräche mit dem Zweckverband region aachen, um ggf. die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen ebenfalls in das Projekt einzubeziehen. Eine Beteiligung an dem Projekt „Gesundheitsregionen“ des Landes NRW, bei dem lt. Koalitionsvertrag fünf Gesundheitsregionen in NRW gebildet werden sollen, ist seitens der Kooperationspartner vereinbart.

 

2. Gesundheitskiosk StädteRegion Aachen

Ebenfalls unabhängig vom GVSG wurde bereits zum 01.04.2022 der Gesundheitskiosk der StädteRegion Aachen in Trägerschaft der SPRUNGbrett gGmbH eröffnet. Auf den Grundsatzbeschluss des Städteregionstags vom 29.09.2021 (vgl. Sitzungsvorlage 2021/0450) sowie die weitere Be­richt­er­stat­tung hierzu wird verwiesen (vgl. aktuell die Sitzungsvorlage 2024/0165 für die Sit­zung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Viel­falt am 13.06.2024).

 

Es gibt derzeit Hinweise darauf, dass die Gesundheitskioske im weiteren parlamentarischen Verfahren doch wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen werden könnten. Sofern dies der Fall ist, wird die StädteRegion Aachen den kommunalen Finanzierungsanteil sicherstellen müssen. Falls das Gesetz ohne Berücksichtigung der Gesundheitskioske verabschiedet wird, ist vorgesehen, die im Haushalt bereitgestellten Mittel für die Finanzierung der vertraglich zugesich­er­ten Verpflichtungen der StädteRegion Aachen gegenüber der AOK Rhein­land/­Ham­burg zu verwenden. Hierzu zählt derzeit insbesondere die Bereitstellung von Räumen sowie der IT-Infrastruktur/Telefonanlage.

 

Rechtslage

Grundsätzlich handelt es sich bei der Teilnahme am Projekt „Leistungsstarke Gesundheitsregionen“ sowie bei dem Angebot des Gesundheitskiosk um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2024 stehen im Produkt 07.01.01 – Öffentlicher Gesundheitsdienst bei Sachkonto A/531706 –Sonstige Zuschüsse im Rahmen der Ges­und­heits­für­sor­ge- Mittel in Höhe von 75.000 € als Eigenanteil für die Gesundheitsregion sowie 80.000 € als Eigenmittel für den Betrieb des Gesundheitskiosk zur Ver­­gung.

 

Soziale Auswirkungen

Die Bildung von Gesundheitsregionen trägt zu einer Verbesserung der kom­mu­na­len Daseinsvorsorge bei und schließt Lücken in der Gesundheitsversorgung. Ge­mein­sam mit den Gesundheitskiosken stellen sie eine Möglichkeit dar zur Stär­kung der regional vernetzten, kooperativen und niedrigschwelligen Angebote der Ge­sundheitsversorgung.

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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