Beschlussvorlage - 2024/0223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss beschließt, den Bildungsgang „Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration“ zum Schuljahr 2024/2025 am Berufskolleg Nord der StädteRegion Aachen zu errichten.

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Sachlage

Es wird zunächst Bezug genommen auf Sitzungsvorlage-Nr. 2022/0061 sowie auf die Anlage 1 der hiesigen Vorlage mit dem aktualisierten BERUFENET-Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Beruf.

 

Gegenstand war seinerzeit eine gleichgelagerte Beschlussfassung mit dem Ziel, den besagten Bildungsgang zum Schuljahr 2022/2023 am Berufskolleg Nord der StädteRegion Aachen (BK Nord) zu errichten. Anschließend hatte die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.05.2022 die Errichtung dementsprechend genehmigt. Faktisch durfte der Bildungsgang dann jedoch nicht eröffnet werden, da sich bis zum 01.08.2022 nicht mindestens 22 Schüler_innen mit entsprechendem Ausbildungsvertrag nach dem Ausbildungsverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer angemeldet hatten. Die entsprechende aufschiebende Bedingung der Genehmigung war dadurch nicht erfüllt.

 

Das BK Nord geht mittlerweile realistisch davon aus, dass aktuell und mittelfristig die notwendigen Schülerzahlen zur Eröffnung der Fachklasse vorliegen. Für das Schuljahr 2024/2025 wird mit 25 Schüler_innen gerechnet (vgl. Anlage 2). In Abstimmung mit der oberen Schulaufsicht ist der Antrag auf Errichtung nunmehr erneut zu stellen und mit dem hier durch die Verwaltung vorgelegten, neuen Errichtungsbeschluss zu untermauern.

 

Der Eilausschuss der Schulkonferenz des BK Nord hat stellvertretend für die Schulkonferenz den erforderlichen innerschulischen Errichtungsbeschluss gefasst. Es wird dabei bestätigt, dass im BK Nord am Standort Alsdorf die notwendigen Ressourcen, Fachräume, das qualifizierte Personal und die technologische Ausstattung vorhanden sind.

 

Seitens der übrigen Schulleitungen der Berufskollegs in Trägerschaft der StädteRegion Aachen bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung. Die erneute regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern ergab, dass wie bereits im Jahre 2022 weiterhin keine Bedenken bestehen.

 

Rechtslage

Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Änderung sind auch der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich (hier) der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs zu behandeln.

 

Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW). Gemäß Absatz 3 der genannten Vorschrift bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Im hiesigen Fall wurde dort die übliche Antragsfrist, der 01.12. des dem neuen Schuljahr vorangehenden Kalenderjahres, ausgesetzt, da sich die genannte Entwicklung erst über den Jahreswechsel nach 2024 konkretisiert hat.

 

Für die Eröffnung der Fachklasse sind 22 Auszubildende erforderlich.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine.

 

Soziale Auswirkungen

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Berufskollegs und die qualitative und quantitative Fortentwicklung der dortigen Bildungsangebote wird den Bildungsinteressen junger Menschen und dem Fachkräftebedarf des Wirtschaftsstandortes StädteRegion Aachen gleichermaßen gerecht.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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