Beschlussvorlage - 2024/0188-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird damit beauftragt, ein Konzept für die Qualifizierung und den Einsatz von Einbürgerungslotsen im A 33 zu erarbeiten und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt zu seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

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Sachlage

Mit Schreiben vom 24.04.2024 beantragt die SPD-Städteregionstagsfraktion die Er­stellung eines Konzeptes zur Qualifizierung und zum Einsatz von Ein­bür­ge­rungs­lotsen im A 33/Ausländeramt und nimmt Bezug auf ähnliche Modelle in Ham­burg und Bremen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlag abzulehnen.

 

Der Vorschlag der Verwaltung begründet sich insbesondere durch die besondere Si­tuation in NRW. Das Land NRW hat über ein Förderprogramm das sogenannte „Kommunale Integrationsmanagement“ (KIM) in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten eingeführt. Ziel des KIM ist es u. a., dass neueingewanderte Menschen durch ein entsprechend ausgebildetes Case Management bei Bedarf von der Ein­rei­se bis zur Einbürgerung lebenslagenbezogene Beratungs- und Begleitangebote er­halten können.

Daher wurde sowohl für die Menschen in der Stadt Aachen als auch für die Men­schen in den weiteren Kommunen der StädteRegion Aachen ein entsprechendes KIM aufgebaut. In der StädteRegion Aachen ist das KIM im Kommunalen In­te­gra­tions­zentrum (A 46) organisatorisch verortet.

Die Aufgabengebiete des KIM sind zwar weitreichender, umfassen aber auch die Be­ratung und Begleitung der Menschen im Einbürgerungsverfahren. Auch sind die hierfür geschaffenen Stellen für das Case Management bereits in der StädteRegion Aachen verstetigt worden.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass das Case Management auch zum The­ma Einbürgerung berät. Allerdings sind in den Kommunen derzeit andere He­raus­forderungen vorrangig. Konkret unterstützt das Case Management in erster Linie Menschen, die erst vor kurzer Zeit nach Deutschland eingewandert oder ge­flüch­tet sind. Zudem sieht das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) für das Case Management in den kommenden Jahren die Integration zugewanderter/geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt vor.

Auch im Rahmen der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE) liegt der Fokus auf den ersten drei Jahren nach der Einreise. Dennoch wird Ein­bür­ge­rung in verschiedenen Beratungsstellen bzw. Beratungskontexten durchaus the­ma­­tisiert. Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Thema allerdings kein Schwer­punkt in der Beratungsarbeit, da die Menschen, die sich einbürgern lassen wol­­len, sich in der Regel gut im Einbürgerungsprozess zurechtfinden.

Es besteht aus Sicht der Verwaltung daher kein Bedarf für ein neues Projekt bzw. zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Schulung sogenannter „Ein­bür­ge­rungs­lot­sen“. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend geschulte Personen im Nach­gang auch eine Vergütung für ihren Einsatz erhalten müssten und ihr Ein­satz in den Kommunen koordiniert werden müsste. Zudem ist es fraglich, ob sich für eine derartige Tätigkeit genügend engagierte Personen akquirieren ließen.

Sollte entgegen der Einschätzung der Verwaltung dennoch der Bedarf nach einer Be­ratung und Begleitung im Einbürgerungsprozess bestehen, sollten die bereits vor­handenen Angebote im Integrationsnetzwerk von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen genutzt werden (KOMM AN Netzwerke, Sprach­mit­tler_innen, Migrant_innenorganisationen, Integrationsagenturen usw.). Darüber hi­naus könnten entsprechende Qualifizierungen für KIM und andere Be­ra­tungs­stel­len der Wohlfahrt dafür Sorge tragen, dass auf einem gemeinsamen Wis­sens­stand beraten wird (z. B. Erstellung gemeinsamer Beratungsleitfaden). Des Weiteren können zukünftig auch in der Integreat App entsprechende In­for­ma­ti­o­nen zur Einbürgerung platziert werden.

Nach Auffassung der Verwaltung besteht daher ein Angebot im Sinne des Antrages bereits - auch durch freie Träger - so dass der Einsatz von Ein­bür­ge­rungs­lotsen nicht erforderlich ist. Sollte es darüber hinaus Schulungsbedarfe geben, steht die Verwaltung (A 33/Ausländeramt) gerne zur Verfügung.

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

keine 

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In Vertretung:

gez. Nolte

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