Beschlussvorlage - 2024/0178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss lehnt die Anträge des Diakonische Werks im Kirchenkreis Aachen e. V. vom 10.11.2023 und vom 31.01.2024 auf Förderung der Migrationsberatung in Höhe von jährlich 20.000 € ab.

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Sachlage

Mit den Anträgen vom 10.11.2023 und vom 31.01.2024 beantragt das Dia­ko­ni­sche Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. einen Zuschuss zur Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) für das Jahr 2024 ff. in Höhe von 20.000 €.

Der Beratungsbedarf bzw. die durchgeführten Beratungen steigen in der MBE kon­tinuierlich; hierfür verantwortlich sind die schon seit längerem sehr kri­sen­be­las­tenden Zeiten und die Erweiterung der Zielgruppe der Migrationsberatung durch den Bund.

In 2023 wurden nach Angaben des Antragstellers 375 Fälle in der Beratung ver­zeich­net. Für das laufende Jahr wird ein weiteres Anwachsen der Beratungsfälle er­wartet.

Um die gestiegenen Nachfragen bearbeiten zu können, beantragt das Dia­ko­ni­sche Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 20.000 € für 2024 sowie die Aufnahme des Zuschusses in den Haushaltsplan ab 2025.

Eine Umsetzung in 2024 ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich, da hierfür keine Haushaltsmittel im Haushalt 2024 veranschlagt wurden.

Für den Haushalt 2025 können seitens der Verwaltung aus finanzwirtschaftlicher Sicht keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen im Entwurf berücksichtigt werden. Es besteht hier ausschließlich die Möglichkeit, dass diese Mittel im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Sollte dies im Rahmen der Haushaltsberatungen geschehen, empfiehlt die Ver­wal­tung die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs sowie einheitlicher Rahmen­be­din­gun­gen zur Förderung der MBE bei allen Trägern in der Region.

Eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und der StädteRegion Aachen für die Zeit vom 01.01.2024 – 31.12.2027 hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 15.06.2023 (vgl. SV-Nr.: 2023/0119) beschlossen.

 

Rechtslage

Bei der Förderung des Projektes handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 in der derzeit gültigen Fas­sung ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fach­aus­schusses für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000,00 € bis 250.000,00 € zu­ständig. 

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Personelle Auswirkungen

keine 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

keine

   

Soziale Auswirkungen

Die Migrationsberatung unterstützt mit ihren Angeboten Geflüchtete und Men­schen mit Migrationshintergrund in der Städteregion Aachen. 

 

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Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons

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Anlagen

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