Mitteilungsvorlage - 2024/0259-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Mit Schreiben vom 22.05.2024 bittet die SPD-Städteregionstagsfraktion die Verwaltung, im Zusammenhang mit den Überlegungen, auch in Nordrhein-Westfalen eine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen, zum Sachstand und evtl. Abstimmungsgesprächen zwischen den regionsangehörigen Kommunen, der StädteRegion Aachen und dem Land Nordrhein-Westfalen zu berichten.

 

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Bezahlkarte als Form der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) diskutiert wird. In Nordrhein-Westfalen sind nach § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG) die Gemeinden zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig. Zuständigkeiten der StädteRegion sind im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG nicht vorgesehen.

 

Daher ist die StädteRegion an Überlegungen zur Einführung einer Bezahlkarte nicht beteiligt. Zu den Überlegungen der regionsangehörigen Kommunen liegen keine Informationen vor.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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