Mitteilungsvorlage - 2024/0210

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Beratungsfolge

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Sachlage leicht verständlich

Die Verwaltung hat einen Inklusionsplan erstellt.

Der Plan heißt:

Fortschreibung des Inklusionsplans für die Städteregion Aachen.

Für die Fortschreibung wurden sieben Bereiche ausgewählt:

- Freizeit, Kultur und Sport

- Wohnen

- Mobilität

- Arbeit

- Lebenslanges Lernen

- Gesundheit

- Politische Teilhabe

Die Verwaltung erarbeitet nun Aktionspläne zu den Bereichen.

Sie arbeitet hierfür mit anderen Fachleuten eng zusammen.

Die Aktions∙pläne zeigen Vorhaben und Aktionen.

Sie unterstützen die inklusive Entwicklung in der Region.

Mit den Bereichen Freizeit, Kultur & Sport und Gesundheit wird begonnen.

Dann folgen nach und nach die anderen Bereiche.

Die Pläne werden immer wieder aktualisiert.

Die Verwaltung wird regelmäßig berichten.

Sachlage

In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Städteregionstag die Verwaltung beauftragt auf Basis der vorgelegten Fortschreibung des Inklusionsplans Aktionspläne zu entwickeln und die Inklusion in der Städteregion Aachen mit den Akteuren weiter auszubauen (Sitzungsvorlage Nr. 2023/0093).

Im Zentrum der 2023 erfolgten Fortschreibung des Inklusionsplans stehen die Lebenslagen

- Freizeit, Kultur & Sport

- Wohnen

- Mobilität

- Arbeit

- Lebenslanges Lernen

- Gesundheit

- Politische Teilhabe.

Für diese Themenfelder wurden jeweils unter Bezugnahme auf die hierzu unter breiter Beteiligung durchgeführten Fachrunden Leitlinien zur Barrierefreiheit, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit formuliert, die den Kern der Fortschreibung bilden.

Die strategischen lebenslagenorientierten Leitlinien umreißen den Handlungs-rahmen für die Entwicklung hin zu einer inklusiven Region. Mit den darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen wurde zugleich eine Basis für die Entwicklung und Konzeptionierung von Projekten, Vorhaben und Aktivitäten entlang der Lebenslagen gelegt, die in Form thematisch ausgerichteter Aktionspläne zur Stärkung der Inklusion in der Städteregion Aachen beitragen sollen.

Die Verwaltung arbeitet aktuell an der Erstellung solcher thematischer Aktionspläne, die - analog der bisherigen Praxis - sich perspektivisch auf einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren erstrecken sollen. Für die inhaltliche Ausgestaltung und Umsetzung bedarf es dabei einer engen kooperativ ausgerichteten Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteur_innen, Verbänden, Einrichtungen und Institutionen inner- und außerhalb der Behindertenhilfe. Die Verwaltung kann hierbei – abhängig von ihren finanziellen und personellen Ressourcen - als Impulsgeberin und Kooperationspartnerin für gemeinsame Aktivitäten und Projekte fungieren, wie auch in einer koordinierenden und/ oder unterstützenden Rolle aktiv werden. Um dem Prozessgedanken von Inklusion Rechnung zu tragen, ist dabei vorgesehen, die einzelnen Aktionspläne laufend fortzuschreiben und so Raum für inhaltliche (Weiter-)Entwicklungen, mögliche Ergänzungen und Anpassungen im Zeitverlauf zu geben.

Anknüpfend an laufende Aktivitäten aus dem Jahr 2023 werden verwaltungsseitig zunächst die Themenfelder „Freizeit, Kultur & Sport“ sowie „Gesundheit“ aufgegriffen. Die Erschließung weiterer Themenfelder erfolgt schrittweise. Erste mögliche Vorhaben für 2025 ff. und ggfs. laufende Aktivitäten aus 2024 sollen bis Ende des Jahres für weitere Themenfelder formuliert und in einem entsprechenden thematischen Aktionsplan ausgewiesen werden. Ziel ist es, bis Mitte 2025 für alle Themenfelder Aktionspläne mit ersten konkreten Vorhaben zu hinterlegen und diese dann fortwährend zu komplettieren. Eine Vorstellung und Beratung der Aktionspläne bzw. der diesen zugeordneten Konzepte, Vorhaben, Aktionen und Projekte erfolgt laufend in den jeweiligen Sitzungen des Inklusionsbeirates.

Aktionsplanübergreifend berichtet die Verwaltung zu laufenden sowie geplanten Vorhaben und Aktivitäten zu Beginn eines Jahres im Inklusionsbeirat und im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt. 

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Personelle Auswirkungen

Keine 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit den thematischen Aktionsplänen werden die Leitlinien und Handlungsempfehlungen aus der Fortschreibung des Inklusionsplans umgesetzt und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit und ohne Behinderung in der StädteRegion Aachen gestärkt.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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