Mitteilungsvorlage - 2024/0186-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Mit Schreiben vom 24.04.2024 bittet die SPD-Städteregionstagsfraktion darum, in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demo­gra­phi­­sche Vielfalt am 13.06.2024 einen Bericht zur medizinischen Versorgung von woh­nungslosen Menschen in der StädteRegion Aachen vorzulegen. Die im Antrag auf­geworfenen Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Wie werden wohnungslose Menschen medizinisch versorgt, die aus einer stationären Krankenhausbehandlung entlassen wurden?

 

Die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen erfolgt im Rahmen der kas­senärztlichen Leistungen. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht un­ter­schei­det nicht nach einem Kriterium wie dem einer eventuellen Who­nungs­lo­sig­keit. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-West­falen (ÖGDG NRW) spricht dem öffentlichen Gesundheitsdienst hier keine Zu­ständigkeit zu, so dass weder Berichtspflichten bestehen, noch in der Folge va­lide Daten vorliegen, zu denen die Verwaltung vortragen könnte. Ebenfalls fällt das Themenfeld Wohnen und Wohnungslosigkeit in die Zuständigkeit der regionsangehörigen Kommunen, so dass die StädteRegion über die Absprachen und Vorgehensweisen vor Ort nicht zwangsläufig informiert ist.

 

Die mit dem Entlassmanagement betrauten Sozialarbeiter_innen der Kran­ken­häu­ser sowie die Sozialarbeiter_innen der einzelnen Kommunen mit Zu­stän­dig­keit für die Übergangswohnheime sind in diesem Zusammenhang die relevanten Ak­teure.

 

Als niedrigschwelliges medizinisches Angebot hält das Gesundheitsamt der Städ­te­Region Aachen im Rahmen der Suchthilfe eine medizinische Ambulanz in Aachen vor, in der auch wohnungslose Menschen medizinische Hilfe außerhalb der kassenärztlichen Versorgung erhalten können. Dieses Angebot ist oftmals eine erste Anlaufstelle und kann den Zugang zu me­di­zi­nischen Angeboten er­leich­tern. Kleinere Behandlungen, wie z. B. Verbandswechsel, sind hier mit dem Ziel einer Anbindung an kassenärztliche medizinische Einrichtungen möglich. Auch Men­schen ohne Krankenversicherung können hier (eingeschränkt) be­han­delt werden.  Für eine medizinische Behandlung müssen die Betroffenen je nach Wohn­ort oder Aufent­haltsort längere Anfahrtszeiten in Kauf nehmen. Menschen ohne eine gültige Krankenversicherung finden darüber hinaus in der Initiative “Medinetz” geeignete Ansprechpartner_innen.

 

Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr in den Einrichtungen für wohnungslose Menschen proaktiv ein Impfangebot gemäß den Empfehlungen der StiKo gemacht, das auf großen Zuspruch gestoßen ist.

 

 

Wie gestaltet sich die medizinische Versorgung in den Unterkünften für wohnungslose Menschen?

 

Auch hier gilt, dass die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen im Rahmen der kassenärztlichen Leistungen erfolgt, und je nach Fallkonstellation der zuständige Sozialdienst der Kommune mit involviert ist. Die genauen Abläufe müssten daher vor Ort erfragt werden.

 

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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