Mitteilungsvorlage - 2024/0185-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes; - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 24.04.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 33 - Ausländeramt
- Verfassend:
- Philipp Havers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Kenntnisnahme
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13.06.2024
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Sachlage
Mit Schreiben vom 24.04.2024 bittet die SPD-Städteregionstagsfraktion anlässlich der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts um Berichterstattung über die aktuelle Situation und den prognostizierten Personalmehrbedarf im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt am 13.06.2024. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Novellierung des Einbürgerungsrechts ist bereits seit Dezember 2023 bekannt. Die Verwaltung hat mit Prozessoptimierungen, einer neuen Außenstelle und der Anmeldung von personellen Mehrbedarfen für 2025 geeignete Maßnahmen ergriffen, um den Anliegen der antragsberechtigten Personen entsprechend zu begegnen. Der Kreis der antragsberechtigten Personen wird mit rund 34.000 Menschen kalkuliert. Inwiefern alle Antragsberechtigten von der Möglichkeit eines Antrages auf Einbürgerung Gebrauch machen, ist nicht vorhersehbar.
Prozessoptimierungen
In Vorbereitung auf die Novellierung des Einbürgerungsrechts sind zunächst die Rückstände von Einbürgerungsanträgen aus 2022 angearbeitet worden. Anarbeitung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Unterlagen nachgefordert, die Sicherheitsanfragen gestellt und eine Zusammenfassung der Ausländerakte erstellt wurden, so dass der Fall bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen entscheidungsreif ist.
Tabelle 1: Einbürgerungsanträge in der StädteRegion Aachen 2022-2024
(Stand: 23.05.2024)
Jahr |
Anträge gesamt |
Anträge angearbeitet |
Anträge offen |
Personen gesamt |
Personen angearbeitet |
Personen offen |
2022 |
1714 |
1714 |
0 |
2258 |
2258 |
0 |
2023 |
1546 |
1171 |
375 |
2205 |
1652 |
553 |
2024 |
1012 |
65 |
947 |
1345 |
73 |
1272 |
Die Rückstände aus 2023 sowie die Neueingänge des laufenden Jahres sollen, soweit wie möglich, bis zum Inkrafttreten der neuen Norm ebenfalls aufgeholt werden.
Außenstelle für Angelegenheiten der Einbürgerung (Aachen-Arkaden)
Nach Billigung des Gesetzes zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesrat ist zum 15.04.2024 kurzfristig eine Außenstelle für Angelegenheiten der Einbürgerung in den Aachen-Arkaden eingerichtet worden. In der Außenstelle werden Antragsberechtigte beraten, deren (Online-)Anträge entgegengenommen und für die Bearbeitung in der Verwaltung vorbereitet. Diese Außenstelle soll für die Dauer von voraussichtlich mindestens zwei Jahren mit bis zu sechs Aushilfskräften aufrechterhalten werden.
Personelle Mehrbedarfe
In der Arbeitsgruppe A 33.2 Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht sind aktuell insgesamt 7,19 VZÄ mit den Aufgaben befasst, wovon 2 VZÄ allerdings bis zum 31.08.2024 befristetet sind. Hinzu kommen eine befristete Stelle für eine studentische Hilfskraft sowie eine noch vakante Projektstelle (KIM Modul 3).
Eine vergleichbare Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in den Niederlanden hat zu einem dauerhaften Anstieg der Antragszahlen um den Faktor 2,3 geführt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/9044). Um den neuen Anforderungen des Bundesgesetzgebers begegnen zu können, soll die Einrichtung von zusätzlichen 4 VZÄ in der Einbürgerung in das Personalmehrbedarfsverfahren 2025 eingebracht werden. Drei dieser Stellen sollen unbefristet und eine befristet für einen Zeitraum von zwei Jahren eingerichtet werden. Ob diese Stellenausstattung ausreichend ist, muss abgewartet werden, sie wird zunächst als angemessen angesehen.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.