Mitteilungsvorlage - 2024/0185-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Mit Schreiben vom 24.04.2024 bittet die SPD-Städteregions­tags­frak­ti­on anlässlich der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts um Bericht­er­stat­tung über die aktuelle Situation und den prognostizierten Personal­mehr­be­darf im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Viel­falt am 13.06.2024. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Die Novellierung des Einbürgerungsrechts ist bereits seit Dezember 2023 be­kannt. Die Verwaltung hat mit Prozessoptimierungen, einer neuen Außenstelle und der Anmeldung von personellen Mehrbedarfen für 2025 geeignete Maß­nah­men ergriffen, um den Anliegen der antragsberechtigten Personen entsprechend zu begegnen. Der Kreis der antragsberechtigten Personen wird mit rund 34.000 Men­schen kalkuliert. Inwiefern alle Antragsberechtigten von der Möglichkeit eines Antrages auf Einbürgerung Gebrauch machen, ist nicht vorhersehbar.

Prozessoptimierungen
In Vorbereitung auf die Novellierung des Einbürgerungsrechts sind zunächst die Rück­stände von Einbürgerungsanträgen aus 2022 angearbeitet worden. Anarbeitung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Antrag auf Voll­stän­dig­keit geprüft und fehlende Unterlagen nachgefordert, die Sicherheitsanfragen gestellt und eine Zusammenfassung der Ausländerakte erstellt wurden, so dass der Fall bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen entscheidungsreif ist.

Tabelle 1: Einbürgerungsanträge in der StädteRegion Aachen 2022-2024

(Stand: 23.05.2024)

 

Jahr

Anträge gesamt

Anträge angearbeitet

Anträge

offen

Personen gesamt

Personen angearbeitet

Personen offen

2022

1714

1714

0

2258

2258

0

2023

1546

1171

375

2205

1652

553

2024

1012

65

947

1345

73

1272

 

Die Rückstände aus 2023 sowie die Neueingänge des laufenden Jahres sollen, soweit wie möglich, bis zum Inkrafttreten der neuen Norm ebenfalls aufgeholt werden.

Außenstelle für Angelegenheiten der Einbürgerung (Aachen-Arkaden)

Nach Billigung des Gesetzes zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bun­desrat ist zum 15.04.2024 kurzfristig eine Außenstelle für Angelegenheiten der Einbürgerung in den Aachen-Arkaden eingerichtet worden. In der Außenstelle werden Antragsberechtigte beraten, deren (Online-)Anträge entgegengenommen und für die Bearbeitung in der Verwaltung vorbereitet. Diese Außenstelle soll für die Dauer von voraussichtlich mindestens zwei Jahren mit bis zu sechs Aus­hilfs­kräf­ten aufrechterhalten werden.

Personelle Mehrbedarfe

In der Arbeitsgruppe A 33.2 Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht sind aktuell insgesamt 7,19 VZÄ mit den Aufgaben befasst, wovon 2 VZÄ allerdings bis zum 31.08.2024 befristetet sind. Hinzu kommen eine befristete Stelle für eine studentische Hilfskraft sowie eine noch vakante Projektstelle (KIM Modul 3).
Eine vergleichbare Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in den Niederlanden hat zu einem dauerhaften Anstieg der Antragszahlen um den Faktor 2,3 geführt (vgl. Bun­destagsdrucksache 20/9044). Um den neuen Anforderungen des Bun­des­­gesetzgebers begegnen zu können, soll die Einrichtung von zusätzlichen 4 VZÄ in der Einbürgerung in das Personalmehrbedarfsverfahren 2025 eingebracht wer­den. Drei dieser Stellen sollen unbefristet und eine befristet für einen Zeit­raum von zwei Jahren eingerichtet werden. Ob diese Stellenausstattung aus­rei­chend ist, muss abgewartet werden, sie wird zunächst als angemessen an­ge­sehen.

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen. 

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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