Antrag - Mitteilung - 2024/0185

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Beratungsfolge

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Der Deutsche Bundestag hat am 19.01.2024 eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes beschlossen. Zukünftig wird eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt in der Bundesrepublik von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. Darüber hinaus wird zukünftig auch die doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein. Nach Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Juni ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge in der StädteRegion Aachen ansteigen wird.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung darum gebeten, in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt am 13.06.2024 über die aktuelle Situation (Fallzahlen, Bearbeitungsrückstände, Personalsituation) und den prognostizierten Personalmehrbedarf im A 33 zu berichten

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gez.:

Janine Köster, Fraktionsvorsitzende

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