Beschlussvorlage - 2024/0188-E1
Grunddaten
- Betreff:
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Erstellung eines Konzeptes zur Qualifizierung und zum Einsatz von Einbürgerungslotsen im A 33; - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 24.04.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 33 - Ausländeramt
- Verfassend:
- Philipp Havers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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13.06.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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20.06.2024
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Sachlage
Mit Schreiben vom 24.04.2024 beantragt die SPD-Städteregionstagsfraktion die Erstellung eines Konzeptes zur Qualifizierung und zum Einsatz von Einbürgerungslotsen im A 33/Ausländeramt und nimmt Bezug auf ähnliche Modelle in Hamburg und Bremen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlag abzulehnen.
Der Vorschlag der Verwaltung begründet sich insbesondere durch die besondere Situation in NRW. Das Land NRW hat über ein Förderprogramm das sogenannte „Kommunale Integrationsmanagement“ (KIM) in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten eingeführt. Ziel des KIM ist es u. a., dass neueingewanderte Menschen durch ein entsprechend ausgebildetes Case Management bei Bedarf von der Einreise bis zur Einbürgerung lebenslagenbezogene Beratungs- und Begleitangebote erhalten können.
Daher wurde sowohl für die Menschen in der Stadt Aachen als auch für die Menschen in den weiteren Kommunen der StädteRegion Aachen ein entsprechendes KIM aufgebaut. In der StädteRegion Aachen ist das KIM im Kommunalen Integrationszentrum (A 46) organisatorisch verortet.
Die Aufgabengebiete des KIM sind zwar weitreichender, umfassen aber auch die Beratung und Begleitung der Menschen im Einbürgerungsverfahren. Auch sind die hierfür geschaffenen Stellen für das Case Management bereits in der StädteRegion Aachen verstetigt worden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass das Case Management auch zum Thema Einbürgerung berät. Allerdings sind in den Kommunen derzeit andere Herausforderungen vorrangig. Konkret unterstützt das Case Management in erster Linie Menschen, die erst vor kurzer Zeit nach Deutschland eingewandert oder geflüchtet sind. Zudem sieht das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) für das Case Management in den kommenden Jahren die Integration zugewanderter/geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt vor.
Auch im Rahmen der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE) liegt der Fokus auf den ersten drei Jahren nach der Einreise. Dennoch wird Einbürgerung in verschiedenen Beratungsstellen bzw. Beratungskontexten durchaus thematisiert. Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Thema allerdings kein Schwerpunkt in der Beratungsarbeit, da die Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, sich in der Regel gut im Einbürgerungsprozess zurechtfinden.
Es besteht aus Sicht der Verwaltung daher kein Bedarf für ein neues Projekt bzw. zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Schulung sogenannter „Einbürgerungslotsen“. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend geschulte Personen im Nachgang auch eine Vergütung für ihren Einsatz erhalten müssten und ihr Einsatz in den Kommunen koordiniert werden müsste. Zudem ist es fraglich, ob sich für eine derartige Tätigkeit genügend engagierte Personen akquirieren ließen.
Sollte entgegen der Einschätzung der Verwaltung dennoch der Bedarf nach einer Beratung und Begleitung im Einbürgerungsprozess bestehen, sollten die bereits vorhandenen Angebote im Integrationsnetzwerk von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen genutzt werden (KOMM AN Netzwerke, Sprachmittler_innen, Migrant_innenorganisationen, Integrationsagenturen usw.). Darüber hinaus könnten entsprechende Qualifizierungen für KIM und andere Beratungsstellen der Wohlfahrt dafür Sorge tragen, dass auf einem gemeinsamen Wissensstand beraten wird (z. B. Erstellung gemeinsamer Beratungsleitfaden). Des Weiteren können zukünftig auch in der Integreat App entsprechende Informationen zur Einbürgerung platziert werden.
Nach Auffassung der Verwaltung besteht daher ein Angebot im Sinne des Antrages bereits - auch durch freie Träger - so dass der Einsatz von Einbürgerungslotsen nicht erforderlich ist. Sollte es darüber hinaus Schulungsbedarfe geben, steht die Verwaltung (A 33/Ausländeramt) gerne zur Verfügung.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.