Beschlussvorlage - 2024/0182
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Förderungen im Gesundheitsbereich;
1. Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Bildungswerk Aachen für die Servicestelle Hospiz und das palliative Netzwerk
2. Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für das palliative Netzwerk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 53 - Gesundheitsamt
- Verfassend:
- Ilknur Gülbaz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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13.06.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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20.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er beauftragt die Verwaltung, ab dem 01.01.2025 mit dem Bildungswerk Aachen Leistungsvereinbarungen für die Servicestelle Hospiz und das palliative Netzwerk abzuschließen, zunächst befristet bis 31.12.2026.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Laufzeit der Vereinbarung auf Antrag des Leistungsanbieters Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten bis zur Höhe der Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für das Folgejahr anzuerkennen.
- Er beschließt, den jährlichen Zuschuss für das palliative Netzwerk für die Region Aachen e.V. von derzeit 22.000 € um 8.000 € auf dann 30.000 € ab dem Haushaltsjahr 2025 zu erhöhen.
Sachlage
Neben den mit SV-Nr.: 2022/0253 im Städteregionstag am 15.06.2022 beschlossenen Leistungsvereinbarungen über die Gewährung von Zuschüssen im Gesundheitsbereich erhalten einige Leistungsanbieter einen freiwilligen Zuschuss der StädteRegion Aachen in Form eines Bewilligungsbescheides. Die zeitliche Umstellung bei der Haushaltsplanung und dem Haushaltsbeschluss ab dem Haushaltsjahr 2025 wird zur Folge haben, dass alle freiwilligen Leistungen der StädteRegion Aachen vermutlich erst ab Frühsommer getätigt werden dürfen.
Bei einer Nachfrage unter den Zuschussempfängern, welche einen Bewilligungsbescheid erhalten, hat das Bildungswerk Aachen geltend gemacht, dass dies sie unter Umständen in finanzielle Bedrängnis für die geförderten Bereiche „Servicestelle Hospiz“ (21.000 €/Jahr) und „Palliatives Netzwerk“ (22.000 €/Jahr) bringen könnte. Die Verwaltung beabsichtigt daher eine Umstellung auf eine Leistungsvereinbarung, da ein abgeschlossener Vertrag eine rechtliche Verpflichtung zur Auszahlung der Mittel -auch in der Übergangswirtschaft- darstellt.
Die Verwaltung sieht vor, die Leistungsvereinbarung mit dem Bildungswerk Aachen zunächst für die Dauer von 2 Jahren (01.01.2025-31.12.2026) abzuschließen. Dies entspricht dem Zeitpunkt des Auslaufens der anderen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen im Gesundheitsbereich, über die in 2026 für die dann kommenden fünf Jahre beraten und entschieden werden wird.
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 29.04.2024 beantragt das Palliative Netzwerk für die Region Aachen e. V. eine Erhöhung der bisherigen Förderung. Die Zuschusshöhe beträgt seit 2010 unverändert 22.000 € (vgl. SV-Nr. 2010/0172). Die Zuschusshöhe setzte sich zusammen aus den erstmalig in 2009 bewilligten Zuschüssen des ehemaligen Kreises Aachen und der Stadt Aachen in Höhe von jeweils 11.000 €, welche mit dem Beschluss aus 2010 städteregional zusammengeführt wurden.
Mit dem Betrag wird vor allem die Geschäftsstelle des Vereins „Palliatives Netzwerk für die Region Aachen e.V.“, welche beim Bildungswerk Aachen angesiedelt ist, gefördert/finanziell unterstützt. Die Kosten der Geschäftsstelle (Personal- und Sachkosten) betrugen bereits 2010 ca. 33.000 €. Die Finanzierungslücke wird zum Teil durch Mitgliedsbeiträge und gelegentliche Spenden aufgefangen; den Rest trägt das Bildungswerk Aachen als Eigenanteil.
Die Verwaltung hält die beantragte Erhöhung von 8.000 € nach gründlicher Prüfung für begründet und angemessen: die Gesamtausgaben für Personal- und Sachkosten betrugen lt. Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 rd. 65.000 €. Selbst bei Gewährung der beantragten Erhöhung des Zuschusses auf 30.000 € sinkt der durch die StädteRegion Aachen geförderte Anteil an den Gesamtausgaben von ursprünglich 2/3 auf nunmehr nur noch rd. 46 %.
Das Palliative Netzwerk für die Region Aachen e. V. umfasst aktuell 70 Einrichtungen, Dienste und Praxen, die in der Region die hospizlichen und palliativen Themen vernetzen und weiterentwickeln. Auch sind unter dem Dach des Palliativen Netzwerks, Koordinationsstellen für das Projekt Mobile Ethikberatung und für die regionale Verstetigung und Aufbau von neuen Kinder- und Jugendtrauerangeboten gegründet worden.
Rechtslage
Der Zuschuss an das Palliative Netzwerk für die Region Aachen e. V. ist eine freiwillige Förderung. Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses zuständig für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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575,8 kB
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