Beschlussvorlage - 2024/0180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss lehnt den Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Flüchtlingshilfe Städteregion Aachen gGmbH vom 10.04.2024 auf pauschale Sachkostenerstattung im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements ab.

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Sachlage

Mit Antrag vom 10.04.2024 beantragt das Deutsche Rote Kreuz Flüchtlingshilfe Städteregion Aachen gGmbH die Zahlung einer pauschalen Sachkostenerstattung in Höhe von 15 % der jährlichen Personalkostenerstattung je Vollzeitstelle.

 

Im Antrag wird ausgeführt, dass die gegenwärtige Förderstruktur keinerlei Sachkostenerstattung für Träger wie das DRK vorsieht. Dies bedeutet, dass sämtliche Sachkosten (Kosten für den Betrieb von Arbeitsräumen, Kosten für die Ausstattung von Arbeitsplätzen, Fortbildungs- oder Schulungskosten, Fahrt­kos­ten usw.) zu 100 % Prozent aus eigenen Mitteln getragen werden müssen, ob­wohl durch die Besetzung der Stellen ein immenser Beitrag zur Integration ge­flüch­teter Menschen geleistet wird.

 

Aufgrund der aktuellen Förderkulisse gewährt das Land der StädteRegion Aachen gem. § 29 Haushaltsgesetz 2024 eine fachbezogene Pauschale für 12 Planstellen zur Implementierung und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden in­di­vi­du­ellen Case Management in Höhe von insgesamt 684.000 € (pauschal 57.000 € je Vollzeitstelle). Eine Förderung von Sachkosten sehen die Förderbedingungen nicht vor.

 

Sechs dieser Stellen sind im Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Aachen mit eigenem Personal besetzt. Weitere sechs Stellen sind bei freien Trä­gern bzw. Kommunen eingerichtet und besetzt worden.

 

 

Bei der Gewährung einer pauschalen Sachkostenerstattung in Höhe von 15 % der Personalkostenerstattung je Vollzeitstelle würden jährliche Aufwendungen für die sechs Stellen bei freien Trägern/Kommunen in Höhe von 51.300 € bei der StädteRegion Aachen entstehen.

 

Für den Haushalt 2025 können seitens der Verwaltung aus finanzwirtschaftlicher Sicht keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen im Entwurf berücksichtigt werden. Es besteht hier ausschließlich die Möglichkeit, dass diese Mittel im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Rechtslage

Bei der Zahlung einer pauschalen Sachkostenerstattung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 in der derzeit gültigen Fassung ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 € zuständig.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Bei Beschluss wie vorgeschlagen: keine

 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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Anlagen

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