Beschlussvorlage - 2024/0179
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Förderung im Integrationsbereich;
Antrag von Türöffner e. V. vom 26.03.2024 auf Zuwendung zur Migrationsberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 46 - Kommunales Integrationszentrum
- Beteiligt:
- S 60 - Zentrales Fördermittelmanagement
- Verfassend:
- Arno Mergenthaler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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13.06.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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20.06.2024
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Sachlage
Mit Antrag vom 26.03.2024 beantragt Türöffner e. V. einen Zuschuss zur Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) für das Jahr 2024 in Höhe von 8.000 €.
Der Beratungsbedarf bzw. die durchgeführten Beratungen steigen in der MBE kontinuierlich; hierfür verantwortlich sind die schon seit längerem sehr krisenbelastenden Zeiten und die Erweiterung der Zielgruppe der Migrationsberatung durch den Bund.
Seit Januar 2023 ist der Verein Türöffner e. V. Träger einer MBE unter Förderung des Bundes. Bereits im ersten Jahr wurden nach Angaben des Antragstellers 193 Personen beraten, davon viele im zeitaufwendigen Casemanagement-Verfahren. Im ersten Quartal 2024 sind die Beratungszahlen prozentual im Vergleich zum Vorjahr bereits angestiegen. Aktuell werden 213 Personen beraten. Für das andauernde Jahr wird ein weiteres Anwachsen der Beratungsfälle erwartet.
Um die gestiegenen Nachfragen auch 2024 bearbeiten zu können, beantragt Türöffner e. V. eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 8.000 €.
Eine Umsetzung in 2024 ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich, da hierfür keine Haushaltsmittel im Haushalt 2024 veranschlagt wurden.
Für den Haushalt 2025 können seitens der Verwaltung aus finanzwirtschaftlicher Sicht keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen im Entwurf berücksichtigt werden. Es besteht hier ausschließlich die Möglichkeit, dass diese Mittel im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt werden.
Sollte dies im Rahmen der Haushaltsberatungen geschehen, empfiehlt die Verwaltung die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs sowie einheitlicher Rahmenbedingungen zur Förderung der MBE bei allen Trägern in der Region.
Eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und der StädteRegion Aachen für die Zeit vom 01.01.2024 – 31.12.2027 hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 15.06.2023 (vgl. SV-Nr.: 2023/0119) beschlossen.
Rechtslage
Bei der Förderung des Projektes handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 in der derzeit gültigen Fassung ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 € zuständig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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613,9 kB
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