Beschlussvorlage - 2024/0251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt trifft folgende Entscheidungen:

1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt dankt dem von seinem Ehrenamt als Ombudsperson zurückgetretenen Herrn Simon Robert für seinen langjährigen hervorragenden Einsatz und sein weit überdurchschnittliches Engagement in diesem schwierigen und gleichzeitig wichtigen Aufgabenbereich und wünscht ihm für seine Zukunft alles erdenklich Gute.

 

2. Der Ausschuss wählt Frau/Herrn Vorname _______, Name _______, Ort__________, zur Ombudsperson nach § 16 Abs. 2 Wohn- und Teil­ha­be­ge­setz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) in der StädteRegion Aachen im Ehrenamt und beauftragt die Verwaltung, die notwendige Bestellung der/des Gewählten vorzunehmen. Die Amtszeit der neuen Ombudsperson beginnt am 01.07.2024 und endet am 31.12.2027. 

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Sachlage

Mit Beschluss vom 29.11.2023 (SV-Nr.: 2023/0490) wählte der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt Herrn Simon Robert und Herrn Kunibert Matheis für weitere 4 Jahre zu Ombudspersonen für die Seniorinnen und Senioren in der StädteRegion Aachen. Diese Wahlperiode endet am 31.12.2027.

Der wiedergewählte Herr Simon Robert teilte der Verwaltung am 13.04.2024 mit, dass er aus schwerwiegenden persönlichen/gesundheitlichen Gründen mit so­for­ti­ger Wirkung von seinem Ehrenamt als Ombudsperson zurücktrete. Für die Verwaltung sind die geschilderten Gründe für den Rücktritt zum genannten Zeit­punkt in vollem Umfang nachvollziehbar. Die Verwaltung bedauert den Rücktritt des Herrn Robert und dankt ihm für seine langjährige hervorragende und äußerst engagierte Arbeit in diesem Aufgabenbereich und wünscht ihm für seine Zukunft alles Gute.

Durch das Ausscheiden des Herrn Robert muss nunmehr zur Übernahme seiner Aufgaben während der laufenden Wahlperiode eine neue Ombudsperson gewählt und bestellt werden.

Mit Schreiben vom 23.04.2024 an die Städteregionstagsfraktionen hat die Verwaltung gebeten, geeignete Personen für dieses Ehrenamt vorzuschlagen.

Bis zum Versand der Vorlage lagen der Verwaltung keine Vorschläge vor. Ggfls. wird in der Sitzung ergänzend berichtet.

Rechtslage

Der Kreistag des damaligen Kreises Aachen hat in seiner Sitzung am 21.03.1996 beschlossen, die Wiederwahl der ersten Ombudsperson und die Wahl/Wiederwahl künftiger Ombudspersonen, deren Aufgaben mit der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes im Jahre 2014 erstmals in dessen § 16 definiert wurden, auf den zuständigen Fachausschuss zu delegieren. 

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Personelle Auswirkungen

Die administrative Unterstützung und Begleitung der Ombudspersonen erfolgen mit vorhandenen personellen Ressourcen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Für 2024 stehen bei Sachkonto 531814 (Produkt 070105) Mittel in Höhe von 14.000 € zur Verfügung.

 

Soziale Auswirkungen

Das Ombudspersonenverfahren ist neben der Funktion, dem Regelungsinhalt des § 16 Abs. 2 WTG NRW gerecht zu werden, nach wie vor ein wichtiges und bewährtes Instrument zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten und zur Beratung in Problemsituationen in der Lebenswirklichkeit der auf Pflege und Betreuung angewiesenen Menschen in der StädteRegion Aachen. In diesem Verfahren wird die Möglichkeit geschaffen, Problemsituationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Leistungsangeboten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz entstehen können, vertrauensvoll, zielorientiert und im Vorfeld der Beteiligung der WTG-Behörde oder der Anforderung gerichtlicher Hilfe zu entschärfen oder zu lösen. 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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