Beschlussvorlage - 2024/0241-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Menschen schulen, Leben retten – Ersthelfer:innen-Ausbildung an den Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen ausweiten; - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 15.05.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schulverwaltung
- Beteiligt:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
06.06.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
|
Vorberatung
|
|
|
13.06.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
20.06.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Städteregionsausschuss beschließt:
- Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Ausbildung von Ersthelfer:innen an den Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen auf die Schülerinnen und Schüler auszuweiten.
- Für die Schulen, an den noch keine Ersthelfer:innen-Ausbildung von Schülerinnen und Schülern erfolgt, soll in Zusammenarbeit mit den örtlichen Hilfsorganisationen ein Konzept erstellt werden.
Sachlage
Es wird Bezug genommen auf den o.g. Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 15.05.2024.
Die Verwaltung (hier: Dez. V und A 40) plant, die Thematik mit den Schulleitungen der acht Berufskollegs in Trägerschaft der Städteregion Aachen in der anstehenden Sitzung am 04.06.2024 zu besprechen. Ferner wird die Schulleitung des Weiterbildungskollegs um eine Einschätzung des Bedarfs gebeten. Dem Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur wird am 06.06.2024 ergänzend mündlich berichtet.
Bei der Umsetzung weiterer Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Hilfsorganisationen erhält A 40-Schulverwaltung fachliche Unterstützung durch das A 38-Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Bei der Organisation von Ausbildungen für Ersthelfer_innen an den Schulen in Trägerschaft der Städteregion Aachen handelt es sich um eine freiwillige Leistung.