Beschlussvorlage - 2024/0196-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Fakten und Zahlen zu den Themen „Frauen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz“ sowie „Gewinnung von Ehrenamtlerinnen“ zu erarbeiten und dem Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz vorzulegen.

 

2. Die Gleichstellungsaspekte sollen bei der Kampagne zur Gewinnung von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes berücksichtigt werden.

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Sachlage

 

Mit Datum vom 26.04.2024 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, die Förderung der Gleichstellung von Frauen im Ehrenamt und im Bereich des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes besonders in den Fokus zu nehmen.

 

Seit 2019 gibt es eine Initiative zur allgemeinen Förderung des Ehrenamts in der Städteregion Aachen. Ihre Implementierung fiel zeitlich mit einem Programm auf Landesebene zur Förderung des Ehrenamts (#EngagiertFürNRW, 2017-2022) zusammen, welches u. a. auch eine Imagestrategie und jährliche Katastrophenschutztage umsetzte (Ministerium des Inneren des Landes NRW 2023). Im Zuge dieser Initiative wurde auf Ebene der StädteRegion der Arbeitskreis Ehrenamt gegründet, der die Umsetzung eines Programms zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamts seitdem begleitet. Obwohl das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz in der StädteRegion bislang gut aufgestellt ist, gibt es Zweifel an seiner Durchhaltefähigkeit. Daher wird auch hier weiter an Kampagnen gearbeitet, die Attraktivität des Ehrenamts zu erhöhen bzw. zu erhalten (Projektgruppe Katastrophenschutz 2023).

 

In Deutschland ist freiwilliges Engagement auch im Bevölkerungsschutz weit verbreitet und hat eine lange Tradition. Etwa 1,9 Millionen Freiwillige sind im Bevölkerungsschutz in Deutschland organisiert. Damit ist das deutsche System weltweit einzigartig. Zu den maßgeblichen Organisationen gehören neben den Freiwilligen Feuerwehren und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) auch der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Malteser-Hilfsdienst (MHD). Allerdings unterscheidet sich ehrenamtliches Engagement im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes deutlich von anderen Formen ehrenamtlichen Engagements. In den oben genannten Strukturen gelten spezielle rechtliche Vorschriften, die den Rahmen und die Ausübung der Tätigkeiten definieren.

 

Die heutigen Formen des Engagements im Bevölkerungsschutz erfordern eine langanhaltende und kostenintensive professionelle Ausbildung. Dies „lohnt“ sich vor allem für Menschen, die über viele Jahre hinweg ehrenamtlich tätig sein werden. Gleichzeitig führen gesellschaftliche Entwicklungen, insbesondere die fortschreitende Individualisierung und die technischen Möglichkeiten der Information, Vernetzung, Digitalisierung und Mobilisierung, zu einer Zunahme neuer Formen des Engagements (Spontanhilfe) mit flachen Hierarchien und schnellem, niederschwelligen Engagement, so dass sich klassische Strukturen vor neue Herausforderungen gestellt sehen. Bevölkerungsschutzorganisationen erkennen diese Herausforderungen hinsichtlich der zukünftigen Verfügbarkeit von Personalressourcen und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Dazu gehört die Anpassung und Flexibilisierung der Ausbildung, beispielsweise durch Modularisierung. Auch versuchen Bevölkerungsschutzorganisationen bereits seit einigen Jahren verstärkt, bislang unterrepräsentierte Gruppen, wie Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch ganz besonders Frauen, mit zielgruppenspezifischen Strategien für die Arbeit im Bevölkerungsschutz zu gewinnen.

 

In einer Studie zur Motivation von Ehrenamtlichen im Katastrophenschutz, die im Rahmen der Imagestrategie vom Land NRW beauftragt wurde, zeigt sich, dass unter den Gründen, sich zu engagieren, die Freude an einer (sinnvollen) Tätigkeit sowie die Möglichkeit, Anderen zu helfen im Mittelpunkt stehen. Als hinderlich wurden insbesondere für die noch nicht Engagierten zeitliche Verfügbarkeiten genannt. Dies trifft besonders für Frauen zu, die sich auch in der Doppelbelastung von Beruf und Familie zusätzlich ehrenamtlich engagieren wollen.

 

Diese Punkte finden im Kommunikationskonzept der StädteRegion Aachen vom Herbst 2023 Berücksichtigung, bedürfen aber weiterhin der differenzierten Ansprache und Förderung (vergleiche Vorlage 2023/0333, Anlage 1).

 

Hierzu wird die Verwaltung gemäß dem Antrag bei den im Bevölkerungsschutz beteiligten Organisationen weitere Zahlen und Fakten erheben und diese mit den in den im Jahre 2022 durchgeführten Befragungen der Bevölkerung der StädteRegion Aachen in Bezug setzen. Besonderes Augenmerk soll hier auf die Möglichkeiten gelegt werden, die eine bessere Einbindung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Frauen begünstigen. Auch eine Förderung anderer, bisher unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen soll aber nicht außer Acht gelassen werden.

 

Die Verwaltung wird hierzu nach dem Vorliegen von Ergebnissen aus den im Bevölkerungsschutz beteiligten Organisationen und einer vergleichenden Betrachtung weiter berichten.

 

Rechtslage

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

keine

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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