Mitteilungsvorlage - 2024/0238

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Beratungsfolge

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Sachlage

Derzeit erhalten 105.000 Kinder und Jugendliche an nordrhein-westfälischen Schu­len eine Erstförderung in Deutsch, davon etwa 40.000 aus der Ukraine. Bei der Erstförderung handelt es sich um spezielle Klassen zur Erlangung von Deutsch­kenntnissen. Die Kinder und Jugendlichen in diesen Klassen sind noch nicht einem Bildungsgang zugeordnet.

 

Bei der Beschulung gibt es drei Modelle, bei denen die Schüler_innen

(a) ausschließlich in den Deutschförderklassen beschult werden,

(b) neben den Förderklassen am regulären Unterricht teilnehmen oder

(c) vollständig in den regulären Klassen integriert sind.

 

Aufgrund knapper Ressourcen warten in NRW derzeit rund 2.000 geflüchtete bzw. neu zugewanderte Kinder auf einen solchen Schulplatz. Nach Angaben des NRW-Schulministeriums betragen die Wartezeiten auf einen Schulplatz für neu zu­gewanderte und geflüchtete Kinder/Jugendliche derzeit eine bis mehrere Wochen. Allerdings beginnt die Schulpflicht erst, sobald eine Familie einer Kommune zugewiesen wurde bzw. aus der Landesunterkunft in eine Kommune um­zieht. Wird die Dauer des Aufenthalts in den Landesunterkünften be­rück­sich­tigt, können die realen Wartezeiten bei geflüchteten Kindern/Jugendlichen meh­re­re Monate und bis zu einem Jahr betragen (vgl. RP-Online 18.03.2024, Stern 14.05.2024).

 

Die Erfahrungen aus der Seiteneinstiegsberatung des Kommunalen In­te­gra­tions­zen­trums (KI) bestätigen diese Darstellung. In der Regel vereinbaren die Fa­mi­li­en oder Mitarbeitende von Beratungsstellen kurz nach der Ankunft in der Kom­mu­ne einen Termin bei der Seiteneinstiegsberatung. Die Terminbuchung erfolgt bar­rierearm und unkompliziert über das Online-Buchungssystem „Anny“. Derzeit wer­den Termine mit ein bis zwei Wochen Vorlauf vergeben. Manchmal melden sich Familien erst, wenn sie vom Schulverwaltungsamt mit Hinweis auf die Schul­pflicht angeschrieben werden, was den Prozess verlängert.

 

Bei der Seiteneinstiegsberatung im KI werden die Familien durch abgeordnete Lehr­kräfte beraten und in enger Zusammenarbeit mit der Fachberatung der Un­te­ren Schulaufsicht an eine Schule vermittelt bzw. zugewiesen. Nach der Be­ra­tung dauert es derzeit drei bis vier Wochen, bis ein Schulplatz gefunden wurde. Bis zur Anmeldung an der Schule vergehen in der Regel noch einmal bis zu zwei Wo­chen, da die Eltern eingeladen werden und oftmals eine Sprachmittlung hin­zu­ge­zogen werden muss. Erfahrungsgemäß liegen zwischen der Terminbuchung und der Anmeldung an einer Schule derzeit zwischen vier und acht Wochen. Al­ler­dings kann dieser Prozess auch länger dauern. Dem KI sind einzelne Fälle be­kannt, in denen Kinder mehrere Monate ohne Schulplatz waren.

 

Die Zahlen in der Seiteneinstiegsberatung werden seit dem Schuljahr (SJ) 2012/13 erhoben. Bis zum SJ 2022/23 wurden insgesamt 4.281 Kinder und Ju­gend­liche beraten (durchschnittlich 389 pro Schuljahr). Einen ersten Höhepunkt gab es im SJ 2015/16 mit 874 Beratungen. Im SJ 2016/17 betrug die Zahl 572. In den Folgejahren gingen die Zahlen zurück und lagen 2020/21 bei 317 Bera­tun­gen. Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom Februar 2022 stie­gen die Zahlen stark an. Allein von April bis Juni 2022 wurden über 400 Kin­der/Ju­gendliche beraten. Seitdem stehen die Beratungszahlen auf einem hohen Ni­veau und betrugen 683 im SJ 2021/22 und 676 im SJ 2023/24. Im aktuellen SJ wurden (Stand 17.05.2024) bislang 519 Kinder/Jugendliche beraten. Davon war­­ten derzeit noch 82 auf einen Schulplatz (27 Primar, 38 Sek I, 17 Sek II).

 

Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Zahl der beratenen Kinder/Jugendlichen am Ende des SJ 2023/24 bei insgesamt 650 lie­­gen wird. Von den im aktuellen SJ beratenen Kindern und Jugendlichen stam­men 136 aus der Ukraine, 74 aus Syrien, 70 aus der Türkei und 32 aus Af­gha­nis­tan. Die übrigen 312 stammen aus 39 verschiedenen Nationen.

Von den 519 Kindern/Jugendlichen sind 170 der Primarstufe, 213 der Sek I und 136 der Sek II zuzuordnen. Die meisten Kinder/Jugendlichen wohnen in Alsdorf (97), Eschweiler (103), Stolberg (96) und Würselen (73).

 

Die Schulplatzvermittlung an die Grundschulen gestaltet sich besonders schwie­rig, da nicht immer eine wohnortnahe Beschulung ermöglicht werden kann. In vie­len Kommunen sind die Schulen in der Innenstadt besonders ausgelastet, ins­be­sondere, wenn diese in der Nähe von kommunalen Unterkünften für ge­flüch­te­te Menschen liegen. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, gibt es die meisten Un­ver­mit­telten in der Sek I. Die Berufskollegs im Zuständigkeitsbereich des Kom­mu­na­len Integrationszentrums (außer Stadt Aachen) haben derzeit keine freien Plätze mehr in den Internationalen Förderklassen (IFK). Allerdings hat das Berufskolleg am Standort Simmerath eine weitere sogenannte „Fit für mehr“-Klasse geöffnet. Um die BKs zu entlasten, werden derzeit Jugendliche vom Weiterbildungskolleg (WbK) in Würselen aufgenommen.

 

Eine weitere Herausforderung für die Schulen stellt die bei einigen Kin­dern/Ju­gend­lichen fehlende Alphabetisierung dar. Von den 519 beratenden Kin­dern/Ju­gend­lichen sind 361 in lateinischer Schrift alphabetisiert, 46 in einer anderen Schrift, 112 teilweise oder gar nicht. Insbesondere im Bereich der Sekundarstufe stellt dies die Schulen vor enorme Herausforderungen. Derzeit besteht lediglich eine Alphabetisierungsklasse am Berufskolleg Stolberg, die bereits jetzt eine lange Warteliste für das kommende Schuljahr aufweist. Im Primarbereich kann eine fehlende Alphabetisierung aufgrund der entsprechenden Befähigung der Lehr­kräfte besser aufgefangen werden.

 

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die größten Herausforderungen für die Schu­len fehlende Räumlichkeiten und fehlendes Personal sind, darunter insbesondere Lehr­kräfte mit einer entsprechenden Qualifikation zur Deutschförderung. Bislang wur­den diese enormen Herausforderungen durch die Flexibilität der Schulen und das große Engagement der Lehrkräfte für ihre Schüler_innen aufgefangen.

 

Die Erstförderung dauert bis zu zwei Jahren, kann aber darüber hinaus ver­län­gert werden. Von den anfangs erwähnten 105.000 Kindern und Jugendlichen in NRW wechseln rund 31.500 zum kommenden Schuljahr in das Regelsystem bzw. wer­den einem Bildungsgang zugeordnet. Rund 75 Prozent der Schüler_innen ver­blei­ben an der bisherigen Schule. 3.000 wechseln von der Primarstufe in die Sek I. Etwa 6.600 wechseln innerhalb der Sek I die Schulform.

 

Die hohe Zahl der Übergänge in das Regelsystem geht auf die große Anzahl von Kin­dern/Jugendlichen zurück, die vor zwei Jahren im Kontext des Ukrainekrieges in die Erstförderung eingemündet sind. 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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