Mitteilungsvorlage - 2024/0237

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Beratungsfolge

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Sachlage

Mit Beschluss vom 07.03.2024 (Sitzungsvorlagen-Nr.: 2024/0062) hat der Städteregionsausschuss die Verwaltung beauftragt, die erhöhte Inklusionspauschale für das laufende Schuljahr 2023/2024 für den Ausbau der systemischen Assistenz an Schulen des gemeinsamen Lernens zu verwenden und ein Pilotprojekt zur systemischen Assistenz an einer Förderschule in der StädteRegion Aachen einzurichten.

 

In Abstimmung mit Vertretungen der Jugend- und örtlichen Sozialhilfe sowie der zuständigen Schulaufsicht ist es gelungen, kurzfristig erste Schritte zur Implementierung der systemischen Schulassistenz an der städteregionalen Förderschule für geistige Entwicklung, der Roda-Schule in Herzogenrath, sowie an den Gemeinschaftsgrundschulen Roetgen und Steckenborn einzuleiten.

 

Alle drei Schulleitungen legten ihren Schulkonferenzen die Planungen zur Erprobung der systemimmanenten Unterstützung als Alternative zur individuellen Schulbegleitung zur Abstimmung vor. Mit jeweils positivem Votum werden die strukturellen Maßnahmen von den Schulkonferenzen mitgetragen und unterstützt. Mit ihren jeweiligen Inklusions- und Einsatzkonzepten konnten die Schulen auch die für die Förderschule und die Grundschulen zuständige Schulaufsicht im Schulamt für die Städteregion Aachen überzeugen. Schulaufsichtlich wird Wert darauf legt, dass die Maßnahmen nicht nur der ganzheitlichen, bestmöglichen Förderung des einzelnen Kindes dienen, sondern dass sie auch zum optimalen Zusammenspiel aller pädagogischen Kräfte vor Ort beitragen, der Förderplanung gerecht werden und bei der gezielten und ausführlichen Beratung von Eltern eine Rolle spielen.

 

Entsprechend der Schulgrößen und Bedarfe werden an der GGS Roetgen drei und an der GGS Steckenborn zwei Schulassistenzen eingesetzt, die nach dem schulischen Konzept vorrangig Kinder in den Eingangsklassen unterstützen.

 

An der Roda-Schule ist vorgesehen, vier Projektstellen für Assistenzkräfte einzurichten. In Abstimmung mit der Schulleitung und der an der Förderschule tätigen Koordinierungskraft aus dem KOBI-Projekt, die an der Erstellung des Konzeptes mitgewirkt hat, werden diese jeweils zu zweit in zwei Klassen eingesetzt, in denen auch Schulneulinge unterrichtet werden. Eine Klasse befindet sich in der Unter- und eine in der Mittelstufe.

 

Nach erfolgreichem Ausgang der laufenden Auswahlverfahren können die Kräfte zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihren Dienst aufnehmen. Ziel ist, dass sie möglichst schon vor den Sommerferien in der Schule ankommen, in das pädagogische Team eingebunden werden, die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen sowie die schulischen Strukturen, Räumlichkeiten und Regelungen kennenlernen, um zum neuen Schuljahr 2024/2025 als mit dem System vertraute Schul- und Klassenassistenzen zu starten. Der Einsatz ist aufgrund der Finanzierungssystematik der Inklusionspauschale zunächst bis zum 31.03.2025 vorgesehen.

 

In Kooperation mit dem A 50 – Amt für Soziales und Senioren, der Leitung der Roda-Schule und der schulfachlichen Aufsicht wird das Pilotprojekt zur systemischen Unterstützung an der Förderschule für geistige Entwicklung von Beginn an eng begleitet, sorgfältig evaluiert und bewertet, um Erkenntnisse für eine Weiterentwicklung und Fortsetzung der Maßnahme zu gewinnen.

 

Fortentwicklung:

Um die Beschäftigung aller Mitarbeitenden im Projekt zur systemischen Schulassistenz der KOBSI über den 31.03.2025 hinaus sichern zu können, bedarf es zum kommenden Schuljahr einer neuen Rechtsverordnung und der Information über die Auszahlungshöhe der Inklusionspauschale.

 

Vor dem Hintergrund der guten Erfahrung mit dem systemischen Ansatz und der Notwendigkeit eines Systemwandels in der Schulbegleitung steht die Koordinierungs- und Beratungsstelle im Schulamt den an Ausbau und verbindlicher Verankerung von Infrastrukturmaßnahmen interessierten Jugendämtern und dem A 50 - Amt für Soziales und Senioren im Prozess beratend zur Verfügung.

 

Rechtslage:

Im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes stellt das Land NRW den Kommunen eine jährliche Pauschale zur Verfügung. In der Städteregion Aachen werden die Mittel zweckgemäß für die systemische Teilhabeunterstützung an ausgewählten Schulen eingesetzt.

 

Personelle Auswirkungen:

Die Personalmaßnahmen – insgesamt neun bis zum 31.03.2025 befristete Stellen zur systemischen Unterstützung an drei Schulen - werden kurzfristig umgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die KOBSI-Maßnahmen werden durch die Inklusionspauschale des Landes und additive kommunale Mittel finanziert. Im Haushalt 2024 wurden Personalaufwendungen für den Ausbau vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Personalaufwendungen im Bereich der Schul- und Klassenassistenzen günstig auf die Kosten der Eingliederungshilfe im Haushalt der Städteregion auswirken werden.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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