Mitteilungsvorlage - 2024/0235

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachlage

Das Thema Autismus findet in den letzten Jahren immer mehr Beachtung. Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) werden häufiger erkannt und diagnostiziert. Kinder und Jugendliche mit ASS werden in Schulen aller Schulformen in der StädteRegion Aachen unterrichtet. Menschen mit ASS haben oft Schwierigkeiten, sozial adäquate Verhaltensweisen zu entwickeln, Strategien zur Alltagsbewältigung anzuwenden und Erfahrungen auf neue Situationen zu übertragen. Dies führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler mit ASS im schulischen Kontext häufig nicht verstanden werden und ihrerseits Schwierigkeiten haben, sich auf die schulischen Anforderungen einzulassen. Adäquate Rahmenbedingungen tragen entscheidend dazu bei, dass die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichem mit autistischen Verhaltensweisen in der Schule gelingen kann. Daraus ergibt sich ein hoher Bedarf an Information und Beratung.

In der Vorlage 2021/0553 teilte die Verwaltung dem Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur am 11.11.2021 mit, dass zum 01.10.2021 ein entsprechendes Unterstützungsangebot im Schulamt für die Städteregion Aachen eingerichtet wurde. Drei speziell ausgebildete Sonderpädagoginnen stehen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und anderen an der Förderung Beteiligten für eine kompetente Beratung in einem geschützten Setting zur Verfügung. Die Beratungsstelle im Schulamt bietet darüber hinaus eine gute Ausgangslage für die schulstufen- und schulformübergreifende Vernetzung sowie für die strukturierte Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Schulpsychologie, Gesundheitsamt, Sozialpädiatrische Zentren).

1. Beratungsaufwand in Zahlen (ohne telefonische Kurzberatungen):

Seit dem Schuljahr 2021/2022 sind 247 Schülerinnen und Schüler in der Beratung angebunden. Hinter jeder Schülerin und jedem Schüler stehen ca. zehn am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligte (Eltern, Ärzt_innen, Lehrer_innen, Therapeut_innen, Schulsozialarbeiter_innen, …) mit denen die Fallberatung vernetzt arbeitet.

Im Schuljahr 2022/2023 gab es 80 fallbezogene Erstkontakte.

Im laufenden Schuljahr 2023/2024 wurden bis April 2024 bereits 114 Beratungsvorgänge verzeichnet.

2. Beratungsschwerpunkte

 

Besonders hoher Bedarf

Grundlegende Informationen zu Autismus-Spektrum-Störungen für Lehrkräfte

x

Schullaufbahnberatung für alle Bildungsgänge und Schulformen

in GS

Umgang mit Lernbesonderheiten im Unterricht,

Methodische Hilfen und Interventionsstrategien

x

Umgang mit herausforderndem Verhalten

x

Förderplanung

 

Unterstützung und Beratung bei der Gutachtenerstellung im Rahmen AO-SF

x

Beratung zum Nachteilsausgleich

x

Kooperation im Unterstützungsnetz

x

Krisenintervention

x

Kontaktadressen

 

 

3. Arbeitsaufwand in den Schulformen, eingeschätzt in v.H.

a

Grundschulen

20 %

 

b

allgemeine Schulen der Sekundarstufe I und II

70 %

 

c

Förderschulen

10 %

 

 

4. Beschreibung der Tätigkeit

Die Beratung umfasst alle Fragen des Unterrichts und der Erziehung. Die Teilnahme an Hilfeplangesprächen des Jugendamtes ist zugunsten vorheriger Absprachen rückläufig. Ein zentrales Element bleibt die Vernetzung mit außerschulischen Institutionen und die Nutzbarmachung von Multipro-fessionalität. Auffällig bleiben die vielfältigen komorbiden Störungen zum Autismus, die den schulischen Alltag beeinflussen und der daraus resultierende Schulabsentismus. Oft entstehen Anliegen weit über die pädagogische Arbeit hinaus in den medizinischen und therapeutischen Bereich hinein, während die entsprechenden Fachstellen derzeit Wartezeiten von mehr als zwölf Monaten aufweisen. Eltern und Lehrkräfte schätzen die vergleichsweise zeitnahe und ortsnahe Unterstützung durch die Fallberatung Autismus bei Schulamt der Städteregion Aachen daher umso mehr.

Insbesondere an den allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I und II sind die Beratungsbedarfe verhältnismäßig hoch (vgl. Punkt 3). Die Beratung durch die Autismusfallberaterinnen wird an allen Schulformen als unterstützend empfunden und mündet überwiegend in langfristige Begleitungen.

Die am Bedarf gemessen geringe Verfügbarkeit sonderpädagogischer Lehrkräfte und sozialpädagogischer Unterstützung vor allem an den allgemeinen Schulen führt zu vermehrten Beratungsanliegen, die sich auch in ihrer Intensität unterscheiden.

Der Wunsch nach Unterstützung ist von allen Seiten sehr hoch und sehr drängend. Die Schüler_innen werden im Beratungskontext oft über die gesamte Schulzeit begleitet. In vielen Klassen zeigen mehrere Schüler_innen psychische Belastung und fordern die pädagogischen Fähigkeiten der Lehrkräfte heraus. Entsprechend wird die unterstützende Beratung bezüglich Autismus bei der Anpassung von Nachteilsausgleichen und kreativen Lösungen für die Aufrechterhaltung der Beschulung, Abgabe von Prüfungsleistungen, allerdings auch bei der Suche nach neuen Perspektiven deutlich zunehmend aufgesucht. Die Zusammenarbeit verlangt viel Ausdauer und das besondere Engagement aller.

Die mit der Verankerung im Schulamt verbundene persönliche, telefonische und digitale Erreichbarkeit schafft eine

  • wertvolle Voraussetzung für einen gelingenden Beratungsprozess, 
  • dessen Schutz 
  • und Professionalisierung.

Die Verortung im Schulamt wird entsprechend auch von den Ratsuchenden wahrgenommen. Der Aufwand an Fahrten seitens der Beraterinnen konnte mit der Einrichtung der Beratungsstelle im Schulamt spürbar reduziert und somit effektiv Zeit für die Beratung gewonnen werden. Die mit dieser Installation angestrebte strukturierte Zusammenarbeit mit

  • der schulfachliche Schulaufsicht, den Ansprechpartner_innen für Inklusion, dem Projekt der KOBSI zur systemischen Schulassistenz und dem Fachbereich Schülerangelegenheiten
  • dem Gesundheitsamt
  • außerschulischen Partnern
  • und den Institutionen in der Grenzregion Niederlande/Belgien

hat sich im Alltag bewährt und etabliert.

Die Arbeit der Autismusfallberatung ist ein wertvoller Baustein zur qualitativen Umsetzung und Fortentwicklung der inklusiven Beschulung von Schüler_innen im Autismusspektrum in der StädteRegion Aachen. Diese wichtige Aufgabe wird durch die Bereitstellung der Büroräumlichkeiten und der technischen Ausstattung durch die StädteRegion Aachen wesentlich unterstützt.

Frau Schulamtsdirektorin Sabine Baranowski und eine Vertreterin der Autismusfallberatung stehen dem Gremium in der Sitzung am 06.06.2024 für Fragen zur Verfügung. 

Rechtslage

Bei der Fachberatung zur Autismus-Spektrums-Störungen (ASS) handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit. Einzelheiten regeln der Erlass 12-21 Nr. 4 (Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule) sowie § 42 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF).

Reduzieren

Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Es entstehen Sachaufwendungen für die Nutzung der Räumlichkeiten im A 41-Schulamt sowie für die IT-Infrastruktur.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) werden zunehmend in allgemeinen Schulen unterrichtet. Die Autismusfachberatung stärkt Eltern bei Fragen der Schulwahl, informiert sie über Möglichkeiten für die schulische und außerschulische Unterstützung ihrer Kinder und vermittelt Kontaktadressen für Diagnose und Therapie.

Lehrkräfte im gemeinsamen Lernen werden durch die Fachberatung in ihrem Verständnis für die auftretenden Verhaltensweisen von Schülerinnen und Schülern mit ASS gestärkt, erhalten Hilfestellung für die konkrete Unterrichtsgestaltung und unterstützende Informationen.

Reduzieren

Im Auftrag:

gez.: Terodde

Loading...