Mitteilungsvorlage - 2024/0231

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Beratungsfolge

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Sachlage

Es wird zunächst Bezug genommen auf Sitzungsvorlage-Nr. 2022/0006 zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 03.03.2022. Mit dieser wurde durch die Verwaltung die seinerzeit gegebene Raumsituation an den drei Förderschulen „Geistige Entwicklung“ vor dem Hintergrund gestiegener Schülerzahlen dargestellt. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Schulleitungen und der Unteren Schulaufsicht weiterhin räumliche Lösungen, vorrangig durch Umnutzungen von vorhandenen Räumen, zu finden und umzusetzen.

 

Da die Schülerzahlen zwischenzeitlich weiter z.T. deutlich gestiegen sind, sind nun andere Lösungen zu prüfen und es zeigt sich, dass ein noch zu definierender zusätzlicher Raumbedarf an der Kleebach-Schule (Aachen) und an der Roda-Schule (Herzogenrath) besteht. Die Regenbogenschule (Stolberg) wird hingegen nach Fertigstellung des attraktiven Erweiterungsbaus bereits im nächsten Jahr über deutlich verbesserte Rahmenbedingungen zur Förderung der Schüler_innen verfügen, worauf sich die Schulgemeinschaft freut (s. u.a. Sitzungsvorlagen-Nr. 2020/0450 und 2022/0077).   


Weil es sich bei den Raumbedarfen der Förderschulen um eine komplexe Materie handelt, hat die Verwaltung in Abstimmung mit Herrn SRTM Emonds als ausschussvorsitzender Person zu einem ersten Schulforum am 27.05.2024 von 16.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr in die Kleebach-Schule eingeladen, um nach einem multiperspektivischen Input der Unteren Schulaufsicht, der Verwaltung sowie der Schulleitungen der Kleebach-Schule, der Roda-Schule und der Regenbogen-Schule in einen gemeinsamen Austausch über das weitere Vorgehen zu kommen und im Nachgang schrittweise erforderliche Beschlussfassungen vorzubereiten.

 

Folgende Teilnehmende wurden mit Mail vom 17.04.2024 eingeladen:

 

  • Ausschussvorsitzende Person (Leitung Schulforum)
  • eine Vertretung jeder Fraktion
  • Vertretung der Bezirksschüler_innenvertretung
  • Schulleitung und stv. Schulleitung der Kleebach-Schule, der Roda-Schule und der Regenbogenschule
  • Untere Schulaufsicht, Frau Baranowski
  • Vertretungen des Bildungsdezernates (Dez. V und A 40)
  • Vertretungen des Baudezernates (Dez. IV und A 61)
  • Vertretungen der Schulbauberatung, die derzeit für die Kleebach-Schule und Roda-Schule einerseits sowie für die Lindenschule und Erich Kästner-Schule andererseits (beides Förderschulen „Sprache“, es erfolgt noch eine separate Betrachtung der Thematik, auch vor dem Hintergrund der sukzessiven Einführung eines Anspruchs auf einen OGS-Platz) tätig ist

 

Es ist geplant, in einem weiteren Schulforum - voraussichtlich im Herbst 2024 - Beschlussfassungen zur Verbesserung der Raumsituation konkreter vorzubereiten. 

 

Rechtslage

Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

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Personelle Auswirkungen

Die personellen Auswirkungen für die nächsten Jahre können derzeit noch nicht abgesehen werden.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen für die nächsten Jahre können derzeit noch nicht abgesehen werden.

 

Soziale Auswirkungen

Ein leistungsfähiges Förderschulsystem sichert den Eltern von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ eine bestmögliche Förderung ihrer Kinder in Sinne einer bestmöglichen gesellschaftlichen Teilhabe.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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