Mitteilungsvorlage - 2024/0228

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Beratungsfolge

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Sachlage

Das o.g. Berufskolleg Eschweiler der StädteRegion Aachen wurde in der sog. ersten Kohorte zur teilnehmenden Schule am Startchancen-Programm des Bundes und der Länder auserwählt.

 

Durch dieses zum 01.08.2024 beginnende und auf zehn Jahre Laufzeit ausgerichtete Programm sollen Kinder und Jugendliche an ausgewählten Schulen faire Bildungschancen erhalten, gleich welcher wirtschaftlichen oder sozialen Herkunft sie entstammen. Mit den durch Bund und Länder bereitgestellten Mitteln, die durch die jeweiligen Schulträger mit einer Anteilsfinanzierung verbunden sein sollen, soll eine gezielte Unterstützung in der Ausbildung von Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung sozialer und emotionaler Kompetenzen ermöglicht werden. Bei den berufsbildenden Schulen sollen hauptsächlich Schülerinnen und Schüler im Bereich der vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung profitieren, um Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit der Schüler_innen herzustellen. Die Förderung geschieht mittels dreier Fördersäulen „Investitionsbudget“, „Chancenbudget“ und „zusätzliches Personalbudget“.

 

In Nordrhein-Westfalen starten zum Schuljahr 2024/2025 zunächst rund 400 Schulen in das Programm (1. Kohorte). Zum Schuljahresbeginn 2025/2026 werden in der 2. Kohorte noch einmal rund 500 Schulen folgen.

 

Die Auswahl der Schulen erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen, eine Antragstellung durch Schule bzw. Schulträger ist nicht vorgesehen bzw. möglich. An Kriterien zur Auswahl werden die Faktoren „Armutsgefährdung“, „Migrationshintergrund“ (Anteil der Schüler_innen mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache und Anteil der Schüler_innen mit Zuzug aus dem Ausland) und „Förderbedarfe“ angelegt.

 

Das Berufskolleg Eschweiler bietet als Bündelberufskolleg in einer Region, die durch das Hochwasser von 2021 stark betroffen war, vielen Schüler_innen aus sozial schwachen Familien sowie mit oder ohne Migrationshintergrund eine berufliche Ausbildungsperspektive. Es zeigt sich nach Aussage der Schulleitung als zusätzlicher Belastungsfaktor nach der Corona-Pandemie in besonderer Weise, dass sehr viele Schüler_innen Unterstützung bei der Gestaltung des Schulalltags und des Lernens bedürfen. Insbesondere die Fehlzeiten und der hohe Grad von Schulabsentismus beeinträchtigen den Lernerfolg und Leistungswillen erheblich. Der Unterstützungsaufwand ist in allen Klassen extrem hoch.

 

Seitens der Schule und des Schulträgers war jeweils bis zum 10.05.2024 gegenüber der Bezirksregierung Köln die Bereitschaft zur Teilnahme bzw. die Unterstützung der Teilnahme zu erklären, schulträgerseits durch einen „Letter of Intent“. Dies hat die Verwaltung fristgerecht erledigt.

 

Gleichwohl sind zum Erstellungszeitpunkt dieser Vorlage noch keine näheren Förderbedingungen bekannt; insofern fehlen insbesondere noch Informationen zu einer genauen Fördersumme, einem evtl. Eigenanteil des Schulträgers o.ä.. Der vorgenannte Letter of Intent wurde somit vorbehaltlich dieser Informationen und vorbehaltlich weiterer anschließender politischer Beteiligung und Beschlussfassung formuliert.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Noch nicht abschließend bekannt.

 

Soziale Auswirkungen

Die Förderung ist insbesondere auf potenziell benachteiligte Gruppen von Schüler_innen ausgerichtet.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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