Beschlussvorlage - 2024/0163
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit; Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Maximilian Kolbe e.V., Lammersdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Verfassend:
- Angelika Kranz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
06.06.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidung:
Er nimmt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat folgenden Zuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2024 gewährt:
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Maximilian Kolbe e.V.,
Lammersdorf 2.072,45 €
Sachlage
Die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Maximilian Kolbe e.V. Lammersdorf (DPSG) hat sich an der diesjährigen 72-Stunden-Aktion beteiligt, die bundesweit vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Zeit vom 18. bis 21. April 2024 durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser Sozialaktion wurden mit ca. 35 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der DPSG zahlreiche notwendige Küchenrenovierungsarbeiten mit Anschaffung neuer Geräte sowie Arbeiten an der Außenanlage rund um ihre Jugendeinrichtung „WAGGON“ in Simmerath-Lammersdorf begonnen. Dazu gehörten das Pflastern eines Weges zwischen der Terrasse und der Waggon-Toilette und das Anlegen einiger Pflanzinseln auf der angrenzenden Wiesenfläche. Dies wurde im Rahmen eines Zeltlagers mit Übernachtung durchgeführt. Neben den überwiegend handwerklichen Arbeiten nahm die erlebnisreiche Zeltlager-Gemeinschaft mit Pizzabacken im Pizzaofen oder Lagerfeueraktionen eine wichtige Rolle dieses ehrenamtlichen Engagements ein. Einzelne Sanierungsarbeiten sind derzeit noch im Gange.
Mit Schreiben vom 28.03.2024 bittet die DPSG um einen Zuschuss zu den anfallenden Materialkosten dieses Projektes. Nach Angaben des Trägers sind keine weiteren projektbezogenen Einnahmen möglich. Die restlichen Kosten werden vollständig aus stammesinternen Rücklagen bezahlt. Die Berechnung des Zuschusses ergibt sich gemäß Ziffer II.7. der Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der Kostenkalkulation des Trägers wie folgt:
1 Getränkekühlschrank 299,99 €
1 Durchlauferhitzer 269,99 €
2 Mobile Cerankochplatten 155,98 €
3 Multiplex-Holzplatten (3.000 x 1.500 x 18 mm) 581,72 €
1 Multiplex-Holzplatte (3.000 x 1.500 x 6,5 mm) 93,96 €
1 Spritzschutzwand 194,99 €
1 Edelstahlarbeitsplatte für die Küchenzeile/Theke 856,16 €
1 Tropfschale (Theke) 103,70 €
5 Schubladen-Auszüge (508 mm/68 kg) 125,00 €
3 Schubladen-Auszüge (609 mm/68 kg) 81,00 €
2 Innenschubladen 94,40 €
4 Hängeschränke (Hochklappbeschläge) 88,00 €
Materialien für Beleuchtung und Stromführung 500,00 €
Materialien für Wasseranschluss und Wasserleitungen 200,00 €
Materialien für Bodenbeläge/Tapete/Wandfarbe 500,00 €
Gesamtkosten: 4.144,89 €
Die Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sehen für Investitionsmaßnahmen zur Einrichtung und Unterhaltung von Jugendfreizeiteinrichtungen in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 30 % der anerkennungsfähigen Kosten vor. Werden Maßnahmen in Zusammenhang eines Projektes durch Eigenarbeit von Jugendlichen durchgeführt, kann der Zuschuss über 30 % der anerkennungsfähigen Kosten hinausgehen und durch eine Fehlbetragsfinanzierung erfolgen.
Die Küche wurde vollständig im Eigenbau der DPSG aus Holz und Metall ohne vorgefertigte Küchensysteme unter Einbindung von Kindern und Jugendlichen konstruiert. Wie oben beschrieben finden die gesamten Maßnahmen unter tatkräftiger Beteiligung von Jugendlichen statt. In Absprache mit dem Träger schlägt die Verwaltung vor, für dieses Projekt einen Zuschuss in Höhe von 50 % der anerkennungsfähigen Materialkosten bis maximal 2.072,45 € zu gewähren.
Rechtslage:
Nach § 79 SGB VIII i. V. m. § 15 I KJFöG sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet.
Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen entscheidet der Städteregionsrat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.
Personelle Auswirkungen
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Haushaltsmittel für die Investitionsmaßnahme stehen in der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 im (Teil-) Produkt 951100 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (diff. RU)“ wie folgt zur Verfügung:
Aufwendungen/ Auszahlungen:
„Förderung der Einrichtungen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit“ (SK 531203): 348.440,00 €
Die Summe steht in dieser Position zur Verfügung, da die einkalkulierten Kosten für das Jugendcafé Imgenbroich in Höhe von 18.500 € im Jahr 2024 nicht benötigt werden.
Nach NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.
Soziale Auswirkungen
Die Jugendfreizeiteinrichtungen sind unverzichtbarer Teil der jugendspezifischen Infrastruktur. Sie bieten jungen Menschen Lernfelder und Freiräume, um ihre Gaben und Fähigkeiten, aber auch ihre Grenzen zu entdecken.