Beschlussvorlage - 2024/0151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er stimmt dem Wechsel der kath. Kindertageseinrichtung Simmerath-Rollesbroich und des kath. Familienzentrums Simmerath-Lammersdorf aus der Trägerschaft des Kath. Kirchengemeindeverbandes Simmerath zur profinos gGmbH, Düren zu.
  2. Er stimmt zu, die Förderung der beiden Einrichtungen, einschließlich der anteiligen Erstattung von Trägeranteilen für eine Gruppe mit gleichen Rechten und Pflichten fortzuführen.
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Sachlage

Der kath. Kirchengemeindeverband Simmerath („KGV“) ist Träger einer eingruppigen Kindertageseinrichtung in Simmerath-Rollesbroich und eines dreigruppigen Familienzentrums in Simmerath-Lammersdorf.

 

Die profinos gGmbh - kath. Kindertageseinrichtungen („profinos“) ist seit Jahren Träger von kath. Kindertageseinrichtungen in der Region Düren/ Eifel des Bistums Aachen. Profinos ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen ist profinos bereits Träger einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in Simmerath (Mitte), einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Monschau-Kalterherberg und eines zweigruppigen (ab 01.08.2024 dreigruppigen) Familienzentrums in Monschau (Altstadt).

 

Mit Betriebsübertragungsverträgen vom 06.02.2024 haben der KGV und profinos die Übertragung des gesamten Betriebes der KiTa Rollesbroich und des Familienzentrums Lammersdorf mit Wirkung zum 01.08.2024 vereinbart.

 

Profinos verpflichtet sich, die Tageseinrichtungen nach den Grundsätzen weiterzuführen, die für alle kath. Träger und Tageseinrichtungen im Bistum Aachen gelten. Der KGV überträgt profinos die mit dem Betrieb der Einrichtung verbundenen freien Mittel, zweckgebundenen Mittel und Rücklagen. Profinos verpflichtet sich, die bestehenden Zweckbindungen einzuhalten und Rückforderungen des öffentlichen Zuschussgebers zu erfüllen. Mit der Übertragung der Kindertageseinrichtungen gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Betrieb auf profinos über.

 


Kath. Kindertageseinrichtung Rollesbroich

Der Träger betreibt die eingruppige Einrichtung in Simmerath-Rollesbroich bisher ausschließlich mit gesetzlich vorgesehenen Zuschüssen und bringt den vorgeschriebenen Trägeranteil selbst auf. Der Städteregionstag hat am 14.12.2023 die Verwaltung beauftragt, den Ankauf eines Grundstückes in Simmerath-Rollesbroich zu prüfen, um einem gestiegen Betreuungsbedarf gerecht werden zu können und sie mit der Prüfung beauftragt, in welcher Trägerschaft und mit welchen betrieblichen Rahmenbedingungen die in Rollesbroich nötige Kitaplatzausweitung erfolgen kann (vgl. SV-Nr. 2023/0410-E1). Die Gespräche zur Umsetzung dieses Vorhabens werden mit dem neuen Träger fortgeführt.

 

Kath. Familienzentrum Lammersdorf

Der Träger betreibt zwei Gruppen der Einrichtung in Simmerath-Lammersdorf bisher ausschließlich mit gesetzlich vorgesehenen Zuschüssen und bringt den vorgeschriebenen Trägeranteil selbst auf. Die dritte Gruppe wurde im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung auf Bitten des Jugendamtes zusätzlich eingerichtet. Der Träger war dazu seinerzeit nur unter der Bedingung bereit, dass ihm 1/3 des Trägeranteils der Gesamteinrichtung erstattet wird („freiwilliger Trägeranteil“). Der Zuschuss beträgt im Kindergartenjahr 2023/2024 23.745,87 €.

 

Nach dem Grundsatz der Betriebsübertragung „mit allen Rechten und Pflichten“ bestehen keine Bedenken, den anteiligen Trägeranteil auch an den neuen Träger zu zahlen. Insbesondere ändert sich an der Geschäftsgrundlage für die dritte Gruppe aus Jugendhilfesicht nichts. Eine Entscheidung über die Anerkennung von profinos als freier Träger der Jugendhilfe ist nicht notwendig, da diese bereits im Rahmen der bisherigen Tätigkeit vorliegt.

 

Zusammenfassend wird empfohlen, die Trägerwechsel mitzutragen.

 

Rechtslage

Die Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch -SGB VIII-. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. b) und g) der Satzung für das Jugendamt der StädteRegion Aachen über die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe und die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen zu den Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen freier Träger.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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