Mitteilungsvorlage - 2024/0219

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachlage leicht verständlich

Die Verwaltung arbeitet an einem Plan.
Der Plan heißt Aktionsplan.
Der Aktionsplan ist für den Bereich Gesundheit.
 

Eine Aktion ist die Beratung zu Gesundheit.
Die Beratung gibt es bei Sportveranstaltungen.
In:
- Wohneinrichtungen
- Werkstätten
- Schulen.

 

 Die Verwaltung möchte Menschen mit Behinderung darüber informieren:

- Warum ist Gesundheit wichtig?

- Was kann man für die Gesundheit tun?

 Die Beratung wird von Fachleuten gemacht.

 

Die Fachleute wissen viel über Gesundheit.
Zum Beispiel:
- Wie man gesund isst und trinkt.
- Wie man gesunde Zähne hat.
Die Fachleute geben auch Tipps:
- Wie man gut laufen und gehen kann.
- Was bei Stress hilft.

Jeder kann sich beraten lassen.
Und jeder kann sich untersuchen lassen.
Die Beratung und die Untersuchung sind kostenlos.
So weiß jeder mehr über die Gesundheit.
So kann jeder besser auf seine Gesundheit achten und sie besser verstehen.

Sachlage:

In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Städteregionstag die Verwaltung beauftragt auf Basis der vorgelegten Fortschreibung des Inklusionsplans 2023 Aktionspläne zu entwickeln und die Inklusion in der StädteRegion Aachen mit den Akteuren weiter auszubauen (Sitzungsvorlage Nr. 2023/0093).

Das nachstehend ausgeführte Vorhaben mit Bezug zur Lebenslage Gesundheit und den dort verankerten Leitlinien stellt eine erste Konkretisierung im Sinne eines Aktionsplans im Themenfeld Gesundheit für die Jahre 2024/2025 dar.

Vorhaben

G 1

2024/2025

Einbettung von Angeboten der Gesundheitsberatung in inklusiv ausgerichtete Sportveranstaltungen und -feste

Ausgangslage:

Menschen mit geistiger Behinderung haben ein höheres Risiko für zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen und weisen in vielen Bereichen eine schlechtere Gesundheit auf. Die Folge können z.B. Übergewicht, Seh- und Hörbe-einträchtigungen oder eine schlechtere Zahn- und Mundgesundheit sein.

Ansatz:

Angebote der Gesundheitsberatung sollen während inklusiver sportlicher Ereignisse den Teilnehmenden eine niederschwellige Möglich-keit bieten ihren gesundheitlichen Zustand selbstständig einschätzen und mitteilen zu können, sowie gesundheitliche Risiken besser zu erkennen.

Ziel:

  Steigerung des Gesundheitsbewusstseins

  Stärkung der Gesundheitskompetenz

  Verbesserung des barrierefreien Zugangs zur Gesundheitsversorgung

Vorgehen/

Maßnahme:

Unter Nutzung des von der Mitarbeiterin von Special Olympics NRW in der Sitzung des Inklusionsbeirates am 20.02.2024 vorgestellten ehrenamtlich durchgeführten Gesundheits-programms Healthy Athletes möchte die Verwaltung interessierte Akteur_innen bei der Einbettung gesundheitlich ausgerichteter Angebote in bestehende/ geplante Sportver-anstaltungsformate unterstützen.

Das Angebot beinhaltet sowohl Gesundheits-beratungen und Kontrolluntersuchungen zu 2-3 der folgenden Bereiche: Gesunde Lebensweise/ Allgemeine Fitness/ Fußgesundheit/ Hörfähigkeit/ Sehkraft/ Zahngesundheit/ Stärkung der Resilienz.

Durchführende/beteiligte Akteure bzw. Kooperationspartner_innen

  Organisatoren von inklusiv ausgerichteten Sportveranstaltungen (u.a. Vereine, Werk-stätten)

   Special Olympics NRW

   Gesundheitsamt der Städteregion Aachen

Aufgabe des A58

   Akquise / Ansprache Dritter

   Koordination mit SO NRW

   Unterstützung bei Durchführung

Bezug zu den Leitlinien des Inklusionsplans

  Lebenslage Gesundheit, Leitlinie Barrierefreiheit, Nr. 2

  Lebenslage Gesundheit, Leitlinie Sensibilisierung, Nr. 3

  Lebenslage Gesundheit, Leitlinie Öffentlichkeitsarbeit, Nr. 9

Lebenslage Freizeit, Kultur und Sport, Leitlinie Sensibilisierung, Nr. 5, 8

Planungsstand zur Umsetzung in 2024

  Das Vorhaben wird erstmals in der Region beim inklusiven Fußballturnier im Rahmen des Sommerfestes der Caritas Betriebs- und Werkstätten am 28.06.2024 umgesetzt.

Das Angebot kann bei Interesse zu weiteren Anlässen umgesetzt werden.

 

Reduzieren

Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, 2006) fordert Inklusion in allen Lebensbereichen, folglich auch im Gesundheitsbereich. Durch Schaffung eines niedrigschwelligen Zugangs zu Gesundheitsberatungsangeboten, der Stärkung der Gesundheitskompetenz und den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen wird die gesundheitliche Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe von und für Menschen mit und ohne Behinderung gefördert.

 

Reduzieren

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

Loading...