Beschlussvorlage - 2024/0205-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstags-fraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

 

  1. Der Städteregionstag begrüßt und unterstützt die Initiativen seitens der Kommunen der Städteregion und der kommunalen Gesellschaften für weitere erneuerbare Energieprojekte. Dazu gehört insbesondere auch die Planung der AWA, auf dem Deponiegelände Warden, eine ca. 23 Hektar große Photovoltaik-Anlage mit einer Gesamtleistung von 18 MW durch städteregionale Kommunen und lokale Energieversorger zu ermöglichen und damit einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen und zur Erreichung der Klimaneutralität zu erreichen. Er bittet die Verwaltung, im Vorfeld der angekündigten Regionalplanoffenlage eine Liste der bekannten geplanten Projekte zusammenzustellen.

 

  1. Der Städteregionstag fordert, dass diese Projekte, insbesondere auch die Planung der Photovoltaik-Anlage auf dem Deponiegelände Warden, im Regionalplan der Bezirksregierung Köln, sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien, abgesichert werden.

 

  1. Der Städteregionstag beauftragt die Städteregionsverwaltung in Abstimmung mit den städteregionalen Regionalratsmitgliedern, die Liste der Projekte einschließlich der geplanten Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Warden der Bezirksregierung Köln zu übermitteln und auf eine Berücksichtigung der Projekte im Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilbereich Erneuerbare Energien, zu dringen.
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Sachlage

 

Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln bereitet derzeit die Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln vor. Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien soll die regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Köln festlegen. Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie sollen im sachlichen Teilplan textliche Vorgaben für die Nutzung der Wind-, Solar- und ggf. Bioenergie festgelegt werden.

 

Der entsprechende Aufstellungs- bzw. Offenlagebeschluss wurde seitens der Bezirksregierung bislang für die Regionalratssitzung am 28.06.2024 geplant und die Offenlage für den Zeitraum vom 02.07.-02.08.2024 angekündigt, was die Stellungnahmemöglichkeiten der Kommunen in Abstimmung mit ihren politischen Gremien in den Sommerferien deutlich erschwert. Angesichts umfangreicherer Vorarbeiten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung stehe nach bislang nur mündlichen Hinweisen der Bezirksregierung derzeit nicht fest, ob an dieser Terminplanung festgehalten werde.

 

Nach den dazu bisher zur Verfügung stehenden Informationen und Rückmeldungen sollen mehrere der von den städteregionsangehörigen Kommunen gewünschten Projekte im Planentwurf keine Berücksichtigung finden und ebenso bestehende bauleitplanerisch gesicherte Windkonzentrationszonen aus verschiedenen Gründen nicht in den Regionalplanentwurf übernommen werden. Hierzu gehören bspw. Windenergieplanungen der Städte Baesweiler, Herzogenrath, Monschau und Stolberg.

Auch die Absicherung der Planung der AWA, auf dem Deponiegelände Warden eine ca. 23 Hektar umfassende Photovoltaik-Anlage zu ermöglichen, ist bislang unklar.

 

Solche Vorhaben im kommunalen Konsens einhergehend mit größtmöglicher Akzeptanz der Einwohnenden vor Ort stellen wichtige Bausteine dar, um die Erneuerbaren Energien in der StädteRegion Aachen weiter zu stärken und somit die angestrebte Klimaneutralität schnellstmöglich zu erreichen. Die StädteRegion wird nach nochmaliger Abfrage eine Übersicht der von den Kommunen und kommunalen Gesellschaften der StädteRegion Aachen geplanten erneuerbaren Energieprojekte der Bezirksregierung zusammenstellen und diese den städteregionalen Regionalratsmitgliedern sowie der Bezirksregierung mit einer entsprechenden Stellungnahme übermitteln, damit deren Berücksichtigung im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien eingefordert werden kann.

Rechtslage

 

Aufgrund von § 41 Absatz 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine.

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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