Beschlussvorlage - 2024/0158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag bestellt aufgrund des Austritts der Sparkasse Aachen aus dem Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. und der Übernahme des entstandenen Fehlbetrages durch die StädteRegion Aachen als kommissarischen Beisitzer im Vorstand des Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. bis zum Ende der laufenden Amtszeit.:

Frau_Herrn……………………

(Stellvertretung:………………)

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Sachlage

Die StädteRegion Aachen ist seit vielen Jahren Mitglied in der Eifel-Touristik Agentur NRW e.V.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt z. Zt. bis zu 158.647,00 € (inkl. flexiblem Beitragsbestandteil) (siehe Sitzungsvorlage 2023/0466).

Gem. § 7 der Satzung (s. Anlage 1) sind Organe des Vereins

  • die Mitgliederversammlung (siehe § 8 der Satzung) und
  • der Vorstand (siehe § 9 der Satzung).

Der Vorstand der Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. besteht aus der vorsitzenden Person, einer ersten, zweiten und dritten Stellvertretung sowie zwölf Beisitzenden.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach § 9 Abs. 1 der Satzung müssen dem Vorstand die StädteRegion Aachen als Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen, die Kreise Düren und Euskirchen mit jeweils einer Vertretung und die Eifelkommunen dieser Kreise mit wenigstens einer Vertretung je Kreis angehören.

 

Als Vertretung der StädteRegion Aachen in der Mitgliederversammlung wurde nach der letzten Kommunalwahl die Vorsitzende Person des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (EU-) regionale Zusammenarbeit und Tourismus (derzeit: Herr SRTM Karl-Heinz Hermanns) CDU und als Vertretung dessen Stellvertreter (derzeit: Herr SRTM Werner Krickel) GRÜNE entsendet. Für den Vorstand wurde die Dezernatsleitung für Tourismus (derzeit: Herr Markus Terodde) vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung des ETA NRW e.V. am 04.05.2020 bestätigt (siehe Sitzungsvorlage 2020/0073). Der Vorstand des Vereins wird auf vier Jahre gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der bisherige Vorstand bis zur Neu- oder Wiederwahl des Vorstandes im Amt. Eventuell notwendige Ergänzungswahlen für den Rest der Amtszeit sind bei der nächsten Mitgliederversammlung vorzunehmen. Die laufende Amtszeit des Vorstands von vier Jahren endet formal am 03.05.2025. Da die Mitglieder-versammlung gemäß Vorstandsbeschluss vom 25.04.2024 Anfang 2026  (nach der Kommunalwahl in NRW) stattfinden soll, verlängert sich die Amtszeit des Vorstandes (vgl. § 9 Abs. 3 der beigefügten Satzung) dementsprechend.

Bei der Mitgliederversammlung Anfang 2026 soll die u.g. Umstrukturierung und (Neu)-Benennung erfolgen. Dieser Vorstand soll dann zunächst bis November 2027 neu oder wiedergewählt werden um eine Angleichung der Wahlperiode an die dreijährige Wahlperiode der Eifel Tourismus GmbH zu erreichen.

 

Mit Schreiben vom 09.02.2023 teilte die Sparkasse Aachen die fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. zum 31.12.2023 mit. Der mit der Kündigung der Sparkasse Aachen einhergehenden Erhöhung des Strukturhilfezuschusses in Höhe von 69.750 Euro brutto wurde im Rahmen der Sitzung des SRT am 15.06.2023 zugestimmt (siehe Sitzungsvorlage 2023/0190).

 

Mit der Kündigung der Sparkasse Aachen geht für die laufende Amtszeit die Möglichkeit einer kommissarischen Entsendung eines zusätzlichen städteregionalen Vertreters als Beisitzer in den Vorstand des Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. einher, der den ausscheidenden Beisitzer der Sparkasse Aachen ersetzt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in Analogie zu den Kreisen Düren und Euskirchen für die laufende Amtszeit zunächst die Stabsstellenleitung der für den Fachbereich Tourismus zuständigen Stabsstelle 85 (derzeit Frau Susanne Lauffs) und als Vertretung die für den Bereich Tourismus stellvertretende Stabsstellenleitung (derzeit Herr Michael Lock) als kommissarisch eingesetzte Beisitzer in den Vorstand zu entsenden.  In der laufenden Amtszeit ist neben Herrn Terodde im Vorstand des ETA NRW e.V. derzeit auch Herr SRTM Karl-Heinz Hermanns bereits als kommunaler Beisitzer vertreten.

 

Nach Ablauf der laufenden Amtszeit und Neuwahl des Vorstands würde aus Sicht der Verwaltung ggf. eine Umstrukturierung der Gremienbesetzung dahingehend Sinn machen, dass mit Beginn der neuen Amtszeit des Vorstands im Jahr 2026 die durch Kündigung der Sparkasse Aachen nun mögliche Entsendung eines zusätzlichen städteregionalen Beisitzers politisch besetzt wird, z.B. durch die Vorsitzende Person des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (EU-) regionale Zusammenarbeit und Tourismus. Die zwei kommunalen Beisitzer sowie deren Stellvertretungen aus der Gebietskulisse der StädteRegion Aachen könnten in Analogie zur Vorgehensweise in den Nachbarkreisen dann durch die jeweiligen Bürgermeister der vier Eifelkommunen (Monschau, Simmerath, Roetgen und Stolberg) besetzt werden.

 

Rechtslage

Zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages (Mitgliederversammlung):

Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW werden Vertretungen der StädteRegion Aachen, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Städteregionstag bestellt oder vorgeschlagen.

 

Da jeweils nur eine Vertretung zu wählen ist, erfolgt die Entscheidung gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl). Die Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.

Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt aufgrund von § 25 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW.

 

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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