Beschlussvorlage - 2024/0137
Grunddaten
- Betreff:
-
GründerRegion Aachen; Budgetausstattung 2025-2027 und Kostenbeteiligung am Projekt GründerHUB 2025-2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Verfassend:
- Jan Pontzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Vorberatung
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16.05.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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23.05.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
1. Er stimmt der weiteren Unterstützung der GründerRegion Aachen bis Ende 2027 und der damit verbundenen stufenweisen Erhöhung des jährlichen Beitrages, vorbehaltlich der Beschlussfassungen über die jeweiligen Haushalte, zu und beauftragt die Verwaltung dies bei den jeweiligen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
2. Er stimmt der Unterstützung des Strukturwandelprojektes „GründerHUB“ mit einer finanziellen Beteiligung i.H.v. jeweils 8000 Euro (brutto) für die Jahre 2025-2027 aus Strukturmitteln - vorbehaltlich der Beschlussfassungen über die jeweiligen Haushalte - zu und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Mittel in die jeweiligen Haushaltsplanungen aufzunehmen.
Sachlage
Die GründerRegion Aachen bündelt seit 1999 als Dachorganisation die umfassenden regionalen Gründungs- und Unternehmensförderungsaktivitäten in der Region. In der GründerRegion sind zwischenzeitlich 15 Trägereinrichtungen organisiert. Dazu zählen die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen, die übrigen Kreise der Region Aachen, die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die AGIT, die SUBG AG und der digitalHUB Aachen e.V. Hinzu kommen rund 25 weitere Partnereinrichtungen. Die StädteRegion Aachen engagiert sich seit 2004 als Träger in der GründerRegion.
Oberstes Ziel der GründerRegion war und ist es, die Zahl der qualifizierten Gründungen zu erhöhen, die Unternehmensförderung sowie Beratungswerkzeuge immer weiter zu optimieren und durch diese Aktivitäten den kontinuierlichen Strukturwandel in der Region voranzutreiben. Zu den konkreten Aktivitäten zählen beispielsweise die jährlichen AC²-Wettbewerbe Gründung, Wachstum, Innovation, das STARTERCENTER.NRW mit den EXISTENZIA-Seminaren für Gründer_innen, der VISIONplus Unternehmerinnenpreis zur Förderung der Unternehmensgründungen durch Frauen, das Schulprojekt, die Organisation der Jurysitzungen für das Gründungsstipendium.NRW und zahlreiche Marketingaktivitäten zur Schaffung eines positiven Gründungsklimas und Unternehmerbildes.
Im Rahmen der AC²-Wettbewerbe werden die Teilnehmer_innen durch ein ehrenamtliches Netz professioneller Unternehmensberater unterstützt, die ihr Know-How unentgeltlich in die GründerRegion einbringen. Die letzte Evaluation der AC² Wettbewerbe 2019 hat gezeigt, dass allein hieraus rund 350 bestehende Neugründungen mit knapp 800 Arbeitsplätzen hervorgegangen sind und rund 550 Unternehmen an der Wachstumsinitiative teilgenommen haben, die im Betrachtungszeitraum rund 2.200 neue Arbeitsplätze in der Region geschaffen haben. Umgerechnet mit dem BIP pro Erwerbstätigen entspricht dies einem Wertschöp-fungsbeitrag von über 190 Mio. Euro pro Jahr. Zentral waren auch die Erkenntnisse aus der letzten Evaluation, dass die Gründungen, die an AC² teilnehmen, im Vergleich zu sonstigen Gründungen im Schnitt eine doppelt so hohe Überlebenschance haben und die Unternehmen gemessen an den geschaffenen Arbeitsplätzen doppelt so schnell wachsen.
Die GründerRegion möchte gemeinsam mit ihren Partnern die Möglichkeiten der Digitalisierung noch viel stärker auch für die Wirtschaftsförderung nutzbar machen. Während die Digitalisierung bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen und Unternehmen sehr zentral und häufig entscheidender Erfolgsfaktor ist, wird sie in der Wirtschaftsförderung bislang weit unter ihren Möglichkeiten eingesetzt. Dabei hat sich die GründerRegion bereits in der Vergangenheit frühzeitig digitaler Instrumente bedient. So betreibt sie bereits seit 2006 eine gemeinsame Datenbank, in der Unternehmensdaten institutionsübergreifend gepflegt werden. Diese Datenbank ist zwischenzeitlich allerdings 16 Jahre alt und die Daten sind bislang nicht so aufbereitet, dass sie smart genutzt werden können.
Mit Hilfe der digitalen Möglichkeiten soll die Zahl der beratenden Gründungen erhöht und die Qualität der Beratungen gesteigert werden. Hierfür soll der „GründerHUB“ als digitale Plattform für Gründer_innen und Unternehmen entwickelt werden. Der GründerHUB besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Einem Front-End mit regionalisierten Unterstützungstools für Gründer_innen und Unternehmen und einer sehr funktionalen Datenbank, die die intelligente Auswertung und Nutzung der Kundendaten ermöglicht. Im Frontend werden die Daten für den Nutzer branchenspezifisch und regionalisiert aufbereitet. Die Nutzer werden bedarfsgerecht durch das Angebot der gesamten GründerRegion gelenkt. Dabei werden Be-ratungsbedarfe antizipiert. Überregionale Angebote sollen dabei eingebunden und regional erweitert werden. Für Gründer_innen in ländlichen Regionen geht das Beratungsangebot über die digitale Plattform mit einem besonders hohen Nutzen einher. Sie werden über den GründerHUB mit zu ihrem Vorhaben passenden Beratern und Experten „gematcht“, was die Hemmschwelle für eine Kontaktaufnahme nochmals reduziert. Der persönliche Austausch kann bei Bedarf auch per Video-Chat stattfinden. So können in den ländlicheren Gebieten Gründungspotenziale gehoben werden, die andernfalls vielleicht verborgen geblieben wären. Dies bezieht sich insbesondere auf professionell beratene und daher nachgewiesen nachhaltigere Gründungen.
Zur finanziellen Unterstützung des Strukturwandelprojektes „GründerHUB“ hatte die GründerRegion bereits im Jahr 2022 einen Antrag auf Strukturmittel der StädteRegion für den Zeitraum 2022-2024 erfolgreich gestellt. In den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 sollten jeweils 8.000 Euro durch die GründerRegion abgerufen werden (vgl. SV 2022/0057). Aufgrund langwieriger Verzögerungen bei der Genehmigung des o.g. Projektes hat sich der Projektstart erheblich verzögert und es wird mit einer Bewilligung im Verlauf des Jahres 2024 gerechnet. Dementsprechend müssen die ursprünglich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 vorgesehenen Finanzanteile der StädteRegion i.H.v. je 8.000 Euro brutto in die Haushalte 2025, 2026 und 2027 eingeplant werden.
Die Finanzierung der GründerRegion wird regelmäßig geprüft. In den letzten Jahren wurde dabei eine Laufzeit von zwei Jahren zugrunde gelegt. Da die Projektlaufzeit für die Entwicklung und Umsetzung des GründerHUBs drei Jahre beträgt und der Eigenanteil sichergestellt sein muss, sieht die aktuelle Budgetplanung eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend mit dem 1. Januar 2025 vor. Für die Jahre 2025-2027 ist eine moderate stufenweise Steigerung der Finanzierungsanteile aller 15 Trägereinrichtungen vorgesehen. Der finanzielle Mehrbedarf resultiert insbesondere aus Tarifsteigerungen beim Personal.
Rechtslage
Es handelt sich um freiwillige Aufgaben.
Personelle Auswirkungen
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Für die Unterstützung der GründerRegion Aachen sind im Haushalt 2024 der StädteRegion Aachen im Produkt 15.01.01, Teilprodukt 990100, Sachkonto 531713 „Zuschuss GründerRegion Aachen“ 16.586,45 Euro veranschlagt. Für die Jahre 2025 bis 2027 ist eine stufenweise Erhöhung auf 17.382,57 Euro in 2027 geplant. Aufgrund der stufenweisen Kostensteigerungen müssen folgende Beträge zukünftig im Produkt 15.01.01, Teilprodukt 990100, Sachkonto 531713 „Zuschuss GründerRegion Aachen“ veranschlagt werden:
2025: 16.847,69 Euro
2026: 17.113,04 Euro
2027: 17.382,57 Euro
Zur Deckung der vorgesehenen Finanzanteile der StädteRegion Aachen für das Projekt „GründerHUB“ müssten in den Haushalten 2025, 2026 und 2027 im Produkt 15.01.03 unter dem Sachkonto 531521 “Zuschüsse zur Förderung des Strukturwandels” je 8.000 Euro brutto für diesen Zweck gebunden werden.