Beschlussvorlage - 2024/0133
Grunddaten
- Betreff:
-
Touristische Weiterentwicklung der Wasserburgen-Route
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Verfassend:
- Laura Bauer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Vorberatung
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16.05.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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23.05.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er unterstützt die Maßnahmenbausteine der Projektskizze Wasserburgen-Route und beauftragt die Verwaltung, in enger Abstimmung mit den Projektpartnern einen gemeinsamen Förderantrag im Rahmen des nächsten "Erlebnis.NRW"-Förderaufrufs einzureichen.
- Er nimmt zur Kenntnis, dass bei einer erfolgreichen Platzierung der Projektskizze sowie der anschließenden Bewilligung des Projektantrags eine Förderung von insgesamt 847.763,88 € erwirkt werden kann. Er bittet die Verwaltung, die dafür notwendigen städteregionalen Eigenmittel in Höhe von insgesamt max. 42.388,19 € (14.129,40 € pro Jahr) vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber sowie der Beschlussfassung über die Haushalte 2026-2028 für die Laufzeit des Projektes einzuplanen.
Sachlage
Die Wasserburgen-Route besitzt aufgrund des Burgenreichtums (120 Burgen und Schlösser auf 380 km) großes Potential, zu einer der beliebtesten Radrouten der Region zu werden, ohne umfangreiche Wegebaumaßnahmen tätigen zu müssen. Zudem gehört sie gemäß der aktuell gültigen Förder- und Tourismusstrategie der StädteRegion Aachen zu den sechs definierten Leitinfrastrukturen für Streckenradler, die es stetig weiterzuentwickeln gilt (siehe Sitzungsvorlage 2020/0185).
Vor dem Hintergrund ihres touristischen Potenzials streben die entlang des Netzes der Wasserburgen-Route gelegenen Kreise und deren Tourismusorganisationen eine gemeinsame und intensivere Vermarktung/Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der qualitativ hochwertigen Wasserburgen-Route an.
Über verschiedene, unter anderem im Rahmen des AGFS-Förderprogramms geförderte Bausteine, erfolgten bereits punktuelle Verbesserungen der Öffentlichkeitsarbeit, so dass die Beliebtheit der Route in den letzten Jahren stetig zugenommen hat.
Über die jährlich erfolgenden Förderaufrufe „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“ besteht die Möglichkeit, die Route auch in Hinblick auf die touristischen Aspekte auf ein neues Level zu heben. Vor diesem Hintergrund prüfen die entlang des Netzes der Wasserburgen-Route gelegenen Kreise und deren Tourismusorganisationen derzeit die Option, einen gemeinsamen Förderantrag zur Wasserburgen-Route zu entwickeln. Die im Rahmen der Abstimmungsrunden identifizierten Ideen und Maßnahmenbausteine lassen sich grundsätzlich den vier Kategorien
- Marketing/Kommunikation
- Touristische Begleitinfrastruktur
- Marktforschung/Monitoring
- Vernetzung der Akteure (Burgbesitzer, Leistungsträger, Tourismusakteure, etc.)
zuordnen.
Touristische Begleitinfrastruktur
Mit Ausnahme des Routenlogos gibt es entlang der 380 km langen Route derzeit keinerlei einheitliche Elemente mit Wiedererkennungswert, weswegen die Route in der Konsequenz von Gästeseite aus kaum wahrnehmbar ist. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen des Antrags die Entwicklung und bauliche Umsetzung von fünf thematisch aufbereiteten Rastplätzen mit klimafitter Ausstattung und Wiedererkennungswert vorgesehen (ein Rastplatz pro Kreis). Darüber hinaus soll in Anlehnung an die Wandertrilogie im Allgäu ein Markenelement mit Wiedererkennungswert entwickelt werden, das entweder in regelmäßigen Abständen entlang der Strecke oder an bestehenden Sehenswürdigkeiten/Burgen installiert werden kann. Zusätzliche Ruhebänke entlang der Strecke sollen außerdem zum Verweilen einladen. Daneben ist geplant, an einigen (insbesondere den nicht öffentlich zugänglichen) Burgen Informationstafeln zu installieren, um die Burgen somit erlebbarer zu machen.
Marktforschung/Evaluation
Grundvoraussetzung für eine zukünftig zielgerichtete Planung und Weiterentwicklung des Produkts Wasserburgen-Route sind genaue Kenntnisse bezüglich der Frequentierungen einzelner Teilabschnitte sowie der entsprechenden Ziel- bzw. Nutzergruppen. Eine automatisierte Erfassung, wie im Bereich des PKW-Verkehrs, findet bisher nicht statt, so dass belastbare Zahlen hinsichtlich der Nutzungsintensität/Frequentierung auf groben Schätzungen basieren und kaum belastbar sind. Wie viele Radfahrer auf der Wasserburgen-Route genau unterwegs sind und welche Teilstücke besonders stark frequentiert sind, ist derzeit unbekannt. Um belastbare Aussagen bezüglich Frequentierung der Wasserburgen-Route und Zusammensetzung der Nutzergruppen bzw. der Fahrtzwecke (Alltags- und Freizeitradverkehr, touristischer Radverkehr etc.) zu ermitteln, soll eine qualitative Erhebung in Form von Gästebefragungen erfolgen. Neben dieser qualitativen Untersuchung soll pro Kreis außerdem eine feste Zählstelle installiert werden, mithilfe derer Besucherströme quantitativ und minutengenau erfasst werden können. Aus den im Rahmen der Erhebungen gewonnenen Daten sollen künftig dann Erkenntnisse für eine zielgerichtete Planung, Bewerbung und Weiterentwicklung der Wasserburen-Route abgeleitet werden.
Marketing/Kommunikation
Mittels eines Bündels an Marketingmaßnahmen soll der Bekanntheitsgrad der Wasserburgen-Route erhöht und eine professionelle Vermarktung der im Rahmen des Antrags neu geschaffenen Angebote und Produkte erreicht werden. Neben der Entwicklung einer Metastory mit entsprechendem Content sowie der Entwicklung eines CI zur Wasserburgen-Route ist im Rahmen des Maßnahmenbausteins z.B. auch die Entwicklung von Augmented Reality-Inhalten sowie eine Kombination klassischer Marketingaktivitäten (z.B. Onlinekampagne, Entwicklung Printprodukte, Anzeigenschaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc.) vorgesehen. Darüber hinaus soll eine Klassifizierung der entlang der Strecke gelegenen Burgen und Schlösser erfolgen, um auf dieser Grundlage das Hauptthema/Narrativ der Route strukturiert und zielgruppenspezifisch vermarkten zu können.
Vernetzung der Akteure
Durch den Aufbau und die Etablierung eines Netzwerks, das alle relevanten Stakeholdern (Burgenbesitzer, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Touristiker, Kultur- und Freizeiteinrichtungen etc.) umfasst, wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Leistungsträgern untereinander sowie zwischen Leistungsträgern und Touristikern ermöglicht, wodurch die Dienstleistungsqualität der Betriebe und deren Angebotsportfolio im Idealfall optimiert und neue Formen der Kooperation sowie Win-Win-Effekte entstehen können. Über verschiedene Informations- und Netzwerkveranstaltungen sollen die touristischen Netzwerkpartner entlang des Radwegs dabei künftig in die Lage versetzt werden, neue radtouristische Trends kennen zu lernen, aufzugreifen und innovative radtouristische Produkte und Serviceleistungen rund um die Wasserburgen-Route zu entwickeln. Neben klassischen Netzwerktreffen und Workshops sind in diesem Kontext als zusätzliches Veranstaltungsformat zudem Exkursionen/Unternehmensbesuche in bereits etablierte Radreiseregionen bzw. zu Vorzeigeprojekten (z.B. Münsterland/Schlösserroute, etc.) vorgesehen, um Leistungsträgern und Touristikern Best-Practice-Beispiele vor Ort vorzustellen und somit Serviceinnovationen in der Region voranzutreiben. Hierdurch entsteht ein Wissenstransfer, der sogar weit über den Projektraum hinausgeht und im besten Fall sogar zu einer Vernetzung mit anderen radtouristischen Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften führt.
Ablauf der Antragstellung
Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die im Zuge der Skizzenphase eingegangenen Projektideen werden auf der Basis der im Förderaufruf festgelegten Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Die zur Förderung empfohlenen Beiträge werden in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Die prüffähigen Antragsunterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Der Aufrufstart zur nächsten Förderrunde ist voraussichtlich für das 4. Quartal 2024 vorgesehen.
Finanzierungsschlüssel
Die übliche Förderquote über das Förderprogramm „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“ beträgt 80 %. Der Eigenanteil in Höhe von 20 % teilt sich nach aktueller Planung paritätisch auf die fünf entlang der Wasserburgen-Route gelegenen Kreise bzw. deren Tourismusorganisationen (Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Düren und die StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen) auf. Somit würde pro Partnerregion ein Eigenanteil in Höhe von 4 % der Gesamtkosten verbleiben.
Maßnahme |
Gesamtkosten |
Förderung(80%) |
Eigenanteil |
Eigenanteil pro Partner |
Projekt-steuerung |
354.704,85 € |
283.763,88 € |
70.940,97 € |
14.188,19 € |
Marketing |
265.000,00 € |
212.000,00 € |
53.000,00 € |
10.600,00 € |
Monitoring |
68.000,00 € |
54.400,00 € |
13.600,00 € |
2720,00 € |
Tourist. Infrastruktur |
327.000,00 € |
261.600,00 € |
65.400,00 € |
13.080,00 € |
Netzwerk-aufbau |
45.000,00 € |
36.000,00 € |
9.000,00 € |
1.800,00 € |
Gesamt |
1.059.704,85 € |
211.940,97 € |
42.388,19 € |
Aufgrund des für die Umsetzung angesetzten Zeitrahmen von 3 Jahren ergibt sich im Falle einer Projektumsetzung somit eine jährliche finanzielle Belastung in Höhe 14.129,40 € für die StädteRegion Aachen.
Weiteres Vorgehen
Bis zum Sommer bringen die Projektpartner entsprechende Beschlussvorlagen in die politischen Gremien/Ausschüsse ein. Bis zum 4. Quartal 2024 finalisieren die Projektpartner entlang der Strecke die einzureichende Projektskizze, in deren Rahmen die konkreten Maßnahmenbausteine inhaltlich beschrieben werden, inklusive einer detaillierten Kostenschätzung für die o.g. Einzelbausteine. Zu klären ist in diesem Kontext insbesondere noch die Frage, wer als Leadpartner im Rahmen der Antragsstellung/Projektumsetzung auftreten kann. Gemäß der Förderregularien muss der Leadpartner einen „echten“ Eigenanteil (nicht refinanzierbar) in Höhe von 10% aufwenden, wodurch die einzelnen Kreise als Leadpartner voraussichtlich ausscheiden. In enger Abstimmung mit dem Fördermittelgeber werden daher derzeit unterschiedliche Optionen geprüft, z.B. in wie weit der Radregion Rheinland e.V. für die Rolle als Leadpartner in Frage kommen könnte.
Nach Klärung der noch offenen Fragestellungen soll die Projektskizze im Rahmen des nächsten Förderaufrufs fristgerecht bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Der Projektbeginn ist nach aktueller Planung für Januar 2026 vorgesehen, die Projektlauzeit umfasst 3 Jahre.
Rechtslage
Die Tourismusförderung ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.
Personelle Auswirkungen
Im Falle einer Projektumsetzung erfolgt beim noch zu definierenden Leadpartner die Einplanung von 1,5 Personalstellen. Seitens der StädteRegion Aachen werden die Projektmaßnahmen über bestehendes Personal begleitet/abgewickelt.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Das Projektvolumen beläuft sich auf 1.059.704,85 € bei einer Förderung i. H. v. 80 % (847.763,88 €) in 3 Jahren (2026, 2027, 2028). Die Partnerkreise entlang der Strecke (Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Düren und die StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen) würden eine Ko-Finanzierung i. H. v. 20 % (211.940,97 €) leisten. Für die StädteRegion Aachen ergibt sich auf Grundlage des Finanzierungsmodells ein Eigenanteil in Höhe von 42.388,19 €, der sich auf die Jahre 2026, 2027 sowie 2028 aufteilen wird. Dementsprechend beläuft sich die Ko-Finanzierung der StädteRegion Aachen auf 14.129,40 € pro Jahr. Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 14.129,40 € erfolgt aus dem Sachkonto 531826, da es sich um einen Zuschuss an den Leadpartner handelt. Der Ansatz bei SK 543989 „Sach- und Projektkosten tourist. Strukturentwicklung“ wird entsprechend reduziert.
Maßnahme |
Gesamtkosten |
Förderung(80%) |
Eigenanteil |
Eigenanteil pro Partner |
Projekt-steuerung |
354.704,85 € |
283.763,88 € |
70.940,97 € |
14.188,19 € |
Marketing |
265.000,00 € |
212.000,00 € |
53.000,00 € |
10.600,00 € |
Monitoring |
68.000,00 € |
54.400,00 € |
13.600,00 € |
2720,00 € |
Tourist. Infrastruktur |
327.000,00 € |
261.600,00 € |
65.400,00 € |
13.080,00 € |
Netzwerk-aufbau |
45.000,00 € |
36.000,00 € |
9.000,00 € |
1.800,00 € |
Gesamt |
1.059.704,85 € |
847.763,88 € |
211.940,97 € |
42.388,19 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58 kB
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2
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(wie Dokument)
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215,8 kB
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