Mitteilungsvorlage - 2024/0174

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Beratungsfolge

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Sachlage

 

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 (s. Sitzungsvorlage 2022/0055) die Verwaltung beauftragt, mit dem Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW Verwaltungsvereinbarungen auszuarbeiten und abzustimmen, in denen die Unterstützung der StädteRegion Aachen bei den Planungsleistungen zum Ausbau der  L238/L 240 sowie perspektivisch dem 3. BA der L 238n geregelt werden.

 

Zuvor wurde an die StädteRegion in den vergangenen Jahren eine wachsende Unzufriedenheit über den Fortgang der Planungen u.a. dieses Straßenbauprojektes herangetragen. Zudem wurde aus kommunaler Sicht auf die wachsende Belastung vorhandener überörtlich bedeutsamer Straßeninfrastrukturen hingewiesen (vgl. L 240) und ausbleibende Schritte des Straßenbaulastträgers zu deren Ertüchtigung und zukunftsfähiger Entwicklung im weiteren Kontext geplanter Strukturwandelprojekte bemängelt. 

 

Aufgrund voranschreitender Entwicklungen hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 15.06.2023 (s. Sitzungsvorlage 2023/0148) basierend auf dem Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 12.05.2023 das Projekt „Railport Stolberg“ zur Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene begrüßt. Zur Umsetzung des Projektes bedarf es eines schnellen Anschlusses an die nahegelegenen Autobahnen. Da die derzeit geplante Anbindung über die L 221n mit Autobahnanschluss an die A 44 in Eilendorf dazu nicht geeignet ist, wurde diese abgelehnt. Stattdessen fordert die Städteregion die Verantwortlichen (Land und Straßen NRW) dazu auf, die Lösungen über die L 238n, 3. BA, mit höchster Priorität voranzubringen. Zu berücksichtigen dabei sind auch weitere Ertüchtigungsmaßnahmen für den A4-Anschluss Eschweiler West.

Mit der v.g. Beschlussfassung wurde die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, die Vergabe einer Voruntersuchung („Quick-Scan“) vorzubereiten, die unter Zuhilfenahme des städteregionalen Verkehrsmodells eine Analyse des klassifizierten Straßennetzes (insbesondere der unmittelbar betroffenen Landesstraßen) im Raum Würselen-Stolberg-Eschweiler liefert und beim summarischen Auftreten der relevanten Strukturwandelprojekte in der Städteregion eine erste Prognose der zu erwartenden Verkehrszustände darstellt. Hierbei sollen nach Möglichkeit Synergien der aktuell in Bearbeitung befindlichen Untersuchungen des Verkehrsraums im Zuge der geplanten Vollsperrung der BAB A 544 genutzt werden.

 

Die Städte Aachen, Eschweiler und Stolberg sowie die StädteRegion Aachen haben gemeinsam mit Schreiben vom 05.10.2023 Herrn Minister Krischer, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW im Sinne der o.g. Beschlussfassung informiert und um Berücksichtigung der Forderungen gebeten (s. Anlage 1). Dieses wurde mit Schreiben des Ministers vom 15.02.2024 mit einigem Zeitversatz beantwortet (s. Anlage 2) und eine diesbezügliche Forcierung seitens des Landesbetriebs Straßen NRW nicht in Aussicht stellt, zu den erforderlichen Optimierungen bestehender Autobahnanschlussstellen u.a. an der A4 Eschweiler West sind keine Ausführungen enthalten.

 

Am 21.12.2023 wurde seitens der Verwaltung die o.g. verkehrstechnische Untersuchung nach zwischenzeitlicher Abstimmung mit Straßen NRW in Auftrag gegeben. Hiermit soll eine Lücke gefüllt werden, die sich mangels Koordination von übergeordneten Stellen hinsichtlich einer über die kommunale Ebene hinausgehenden, abgestimmten Planung von verkehrlicher Infrastruktur abzeichnet. Eine Kostenübernahme durch Straßen NRW erfolgte dazu - auch anteilig - nicht, da es dafür aus dem Landesbedarfsplan keinen Planungsauftrag gebe und Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden können. Die Finanzierung dieser Unterstützungsleistung erfolgt insofern allein durch die StädteRegion. Über die Ergebnisse dieser - noch in Bearbeitung befindlichen - Studie, wird die Verwaltung nach Abschluss der Untersuchung berichten.

 

- L 238n, 3.BA:

Der 3. Bauabschnitt der L 238 soll einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Ortsteils Eschweiler Pumpe leisten und mit Blick in die Zukunft eine entscheidende Funktion zur Anbindung des „Euregio Railports“ in Stolberg einnehmen. In den zurückliegenden Monaten hat Straßen NRW die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) fortgeführt. Angesichts der laufenden Planungs- und Ingenieuraufträge sollte diese Phase mit einer verkehrlich, baulich und umwelttechnisch umsetzbaren Variantenfindung abschließen und zwischenzeitlich über den möglichen Umfang der durch die StädteRegion Aachen zu übernehmenden Leistungen entschieden werden.

 

Nach dem ersten Beteiligungstermin zur laufenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) am 27.01.2022 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW am 21.11.2023 einen zweiten Termin zur Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. Im Nachgang dazu hat die Städteregion zu einem gemeinsamen Termin am 08.01.2024 mit Vertretern der Städte Stolberg und Eschweiler sowie der EVS  eingeladen. Ziel war die Abstimmung einer gemeinsamen konsensualen Vorgehensweise, bei der insbesondere auch die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Städte Stolberg und Eschweiler einschließlich der EVS zielgerichtet Berücksichtigung finden. Auch vor diesem Hintergrund wurde in diesem Termin als potentielle Alternative zu einem zeitlich und inhaltlich noch unklaren Planfeststellungsverfahren die Möglichkeit eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans in den Raum gestellt bzw. die Möglichkeit einer begleitenden Bauleitplanung (z.B. einhergehend mit einer möglichen Linienfindung mit Anschluss zum „Euregio Railport“). Dabei wurden bereits die Chancen und Risiken bzw. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verfahren auch hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen erörtert. Die Bauleitplanung würde sich als geeigneter Weg anbieten, um planerisch zügig und nachhaltig umsetzungsorientierte Entwurfsvarianten zu forcieren und dabei das Heft des Handelns in der eigenen Hand zu haben, unter Annahme einer engen Abstimmung der beiden Nachbarkommunen und der vorgeschlagenen Unterstützung seitens der StädteRegion Aachen. Mit Schreiben vom 22.03.2024 haben die Städte Eschweiler und Stolberg mitgeteilt, dass diese Aspekte ihrerseits insoweit nicht als Vorteile bewertet werden und bei der Durchführung zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmter, parallel laufender Bauleitplanungen neben praktischen Problemen und weiteren rechtlichen Risiken auch keine Beschleunigung gesehen wird (s. Anlage 3).

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die derzeitige Systematik, das Baurecht für die Maßnahme über ein Planfeststellungsverfahren mit den Wirkungen i.S.d. § 75 VwVfG zu erreichen, aus Sicht der Städte Eschweiler und Stolberg weiterverfolgt wird, auch mit den damit verbundenen Zeitabläufen. Straßen NRW solle den laufenden Verfahrensschritt zur UVS und Linienbestimmung in jedem Falle abschließen, gegen einen „fliegenden Wechsel“ im laufenden Verfahren werden Bedenken erhoben. Angesichts eingesparter Ressourcen bei Straßen NRW für das Projekt L 221n wird mit Blick auf das Schreiben von Herrn Minister Krischer vom 15.02.2024 in Frage gestellt, warum nicht Straßen NRW die Planungen für den 3. BA L 238n forciert und bis zur Genehmigungsplanung durchführt.

 

Hinsichtlich der Übernahme von möglichen Planungsschritten zum 3. Bauabschnitt der L 238n waren nach bisherigem Stand Straßen NRW und StädteRegion der Auffassung, dass dies erst erfolgen soll, wenn die laufende UVS-/Linienbestimmungsphase mit den bereits beauftragten laufenden Büro- und Gutachteraufträgen abgeschlossen ist, um weitere Verzögerungen und etwaige finanzielle Schäden durch vorzeitige Beendigung von Aufträgen sowie doppelte Vergabeprozesse zu vermeiden.

 

Die StädteRegion hatte daher vor dem Hintergrund zwischenzeitlicher Absprachen mit Straßen NRW und in Anlehnung an die bisherigen Beschlussfassungen unter Aufwendung eigener Finanzmittel im Dezember bereits eine verkehrliche Voruntersuchung in Auftrag gegeben, welche die zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen herausragender Strukturwandel-Projekte im Raum Stolberg-Eschweiler-Würselen-Alsdorf analysiert. Mit dieser Unterstützungsleistung seitens der StädteRegion soll eine Lücke gefüllt werden, die sich mangels Koordination von übergeordneten Stellen hinsichtlich einer über die kommunale Ebene hinausgehenden, abgestimmten Planung von verkehrlicher Infrastruktur ergibt.

Der aktuelle Sachstand wurde auch im Antwortschreiben der StädteRegion Aachen an die Städte Eschweiler und Stolberg mitgeteilt (s. Anlage 3).

 

- L 240 / L 238 von der BAB-Anschlussstelle Eschweiler-West bis zum Knotenpunkt L 240 / L 47 / L 109:

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist als originärer Baulastträger für die Landesstraßen für alle Planungen an dieser Strecke zuständig. Der Abschluss einer Planungsvereinbarung zur etwaigen Übernahme von Leistungen an der L 240 durch die StädteRegion Aachen ist trotz mehrfachen Austauschs mit der zuständigen Regionalniederlassung Ville-Eifel nicht zustande gekommen. Die Maßnahme ist im aktuellen Landesbedarfsplan nicht enthalten. Da gemäß Koalitionsvertrag der Landesregierung derzeit keine neuen Straßenplanungen aufgenommen werden sollen, bestehe für Straßen NRW kein Planungsauftrag. Davon unberührt sind nach Auffassung von Straßen NRW auch nach Rücksprache mit dem MUNV Planungen aus dem sog. UA IIa – Programm, welches der Priorisierung des Regionalrates unterliegt.

 

Infolgedessen wurde nach Abstimmung zwischen Straßen NRW und der StädteRegion Aachen vom 08.08.2023 im ersten Schritt – wie eingangs berichtet - am 21.12.2023 eine verkehrstechnische Untersuchung beauftragt, in der eine verkehrstechnische Bewertung der Strecke und Knotenpunkte auch unter Berücksichtigung weiterer Gewerbeansiedlungen (i.V.m. den Strukturwandelprojekten Euregio Railport Stolberg, Forschungsflugplatz  Würselen-Merzbrück sowie Gewerbeflächenpool Eschweiler-Kinzweiler) erfolgt. Die Kosten für die Untersuchung werden von der StädteRegion Aachen getragen, eine Kostenübernahme seitens Straßen NRW erfolgte - auch anteilig - nicht.

 

Nach aktuellem Sachstand aus der Verkehrskommission des Regionalrates der Bezirksregierung Köln ist mit der Neuaufstellung des Landesstraßenbedarfsplans 2026/2027 zu rechnen. Inwiefern die Maßnahme „L 240“ dann in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen wird, ist derzeit noch offen. Gleiches gilt dafür, ob seitens des Landes NRW andere Mittel, z.B. aus dem UA IIa-Programm, welches der Priorisierung des Regionalrates unterliegt, zur Verfügung gestellt werden, um ggf. erforderliche Maßnahmen umzusetzen.

 

Rechtslage

Nach §43 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWB NRW) ist das Land Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen.

Nach §9 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWB NRW) haben die Träger der Straßenbaulast nach Ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten.

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Personelle Auswirkungen

entfällt

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Das Auftragsvolumen der von der Verwaltung vergebenen Untersuchung beträgt 24.990,-€ brutto.

Im Produkt 12.02.01, Sachkonto 527901 stehen ausreichende Mittel zur Verfügung, sodass die Finanzierung gesichert ist.

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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Anlagen

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