Mitteilungsvorlage - 2024/0121

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Beratungsfolge

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Sachlage

 

Der Städteregionstag hat am 08.12.2022 (Sitzungsvorlage-Nr. 2022/0403) die Förderrichtlinien für das Jahr 2023 in den Programmen

 

- Regenerative Gebäudetechnik (klimafreundliche Heizungsanlagen und Effizienzverbesserungen)

- Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichersysteme

- Dach- und Fassadenbegrünung sowie

- steckerfertige Photovoltaikanlagen

 

beschlossen. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 02.11.2023 wurde ein erster Sachstandsbericht zu den Förderprogrammen gegeben, vgl. SV-Nr. 2023/0448, und im Rahmen der Beschlussfassung zu den Förderrichtlinien 2024 wurde mit SV-Nr. 2023/0576-E1 eine Kurzinformation zum abgelaufenen Förderjahr 2023 gegeben.

 

Inzwischen liegt die Auswertung und CO2-Bilanzierung der Förderung 2023 durch Altbau plus e.V. vor. Der Geschäftsführer von Altbau plus e.V., Herr Stephan, wird in der Sitzung hierüber berichten.

 

Einige signifikante Kennzahlen zur Förderung 2023 werden nachfolgend je Programm dargestellt.

 

Förderprogramm regenerative Gebäudetechnik

In diesem Programm wurden 2023 Fördermittel in Höhe von insgesamt 202.965 Euro ausgezahlt, die verbleibenden Restmittel i.H.v. 20.035 Euro wurden in das PV-Programm übertragen. Gefördert wurden 115 regenerative Heizungsanlagen, davon 72 mit Wärmepumpentechnologie und 43 Pellet-Heizungen. Hieraus ergibt sich eine rechnerische CO2-Einsparung von insgesamt 568.524 kg CO2 pro Jahr. Weiterhin wurden in diesem Programm 22 Solarthermieanlagen gefördert mit einer Gesamtfläche von 223 m², was einer CO2-Einsparung von 23.415 kg/a sowie von 702.450 kg bezogen auf eine Nutzungsdauer von 30 Jahren entspricht. Außerdem wurden 5 neue Heizungspumpen gefördert mit einer rechnerischen Einsparung an CO2 von 55.000 kg bezogen auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.

 

Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

Durch Mittelübertragungen aus den anderen Förderprogrammen stand hier ein Ansatz von 272.374 Euro zur Verfügung, damit konnten 161 von insgesamt 589 eingegangenen Anträgen gefördert werden, die übrigen Anträgen konnten nicht bewilligt werden. Altbau plus stellt die Bilanzierung der CO2-Reduzierung auf die Gesamtzahl der eingegangenen Anträge ab, hieraus ergibt sich eine Nennleistung von 5.234 kWp und eine Reduzierung um 4.893.790 kg CO2 pro Jahr. Ebenfalls über dieses Programm gefördert wurden 138 Batteriespeichersysteme mit einer Speicherkapazität von insgesamt 1.329,83 kWh.

 

Dach- und Fassadenbegrünung

Wie in den Vorjahren wurden lediglich Anträge auf Förderung einer Dachbegrünung gestellt, 13 Dachbegrünungsmaßnahmen wurden gefördert mit einer Gesamtfläche von 356 m². Über die Lebensdauer einer Dachbegrünung hinweg ergibt sich eine rechnerische CO2-Ersparnis von 13.528 kg. Hinzu kommen die nicht messbaren Beiträge einer Dachbegrünung zur Biodiversität, zur Verdunstungskühlung und Feinstaubbindung.

 

Steckerfertige Photovoltaikanlagen

Im Gegensatz zu den drei anderen Förderprogrammen wird das Programm Stecker-Photovoltaik nicht in Zusammenarbeit mit Altbau plus e.V., sondern ausschließlich durch die städteregionale Verwaltung bearbeitet. In Zusammenarbeit mit A 12 – Digitalisierung und IT wurde dazu im Jahr 2023 als Pilotprojekt mit der Software „Formcycle“ die Antragstellung und die Bearbeitung von Anträgen weitgehend elektronisch/automatisiert abgewickelt (Antragstellung, Eingangsbestätigung per E-Mail, Bewilligungs- oder Versagungsbescheid und automatisierte Kassensollstellung). Die Software hat sich als gut geeignet herausgestellt und wird ab 2024 auch für die Förderprozesse regenerative Gebäudetechnik und Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher genutzt.

In 2023 sind insgesamt 1.421 Anträge auf Förderung einer Stecker-PV eingegangen, bereinigt um doppelte Beantragungen beläuft sich die Summe auf 1.241 Anträge. Hiervon konnten 976 Anlagen mit jeweils 200 Euro gefördert werden, die übrigen Anträge mussten aus materiellen Gründen versagt werden. Die verbleibende Fördersumme von 4.800 Euro wurde dem Förderprogramm Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme zugeführt.

Bei einer Förderung von 976 Anlagen mit einer überwiegenden Einspeiseleistung von je 0,6 kW (davon 115 an Mietwohnungen, 99 an Eigentumswohnungen und 762 an Einfamilienhäusern) wurden rechnerisch 547.536 kg CO2 p.a. gespart.

 

Verteilung der Förderung 2023 auf die einzelnen Kommunen

Die in 2023 eingegangenen Anträge in den Programmen regenerative Gebäudetechnik, Photovoltaik und Batteriespeichersysteme sowie steckerfertige Photovoltaikanlagen wurden von der Verwaltung je Kommune differenziert und in Relation zu den Einwohnerzahlen gestellt. Im Programm Stecker-PV fällt auf, dass der relative Anteil der einzelnen Kommunen an der Gesamtzahl der Anträge nur um maximal 4 % abweicht vom relativen Anteil der Kommune an der Einwohnerzahl, was bedeutet, dass dieses Programm sehr gleichmäßig von der Bürgerschaft in der StädteRegion genutzt wurde. Im Programm PV und Batteriespeicher zeigt sich ein ähnliches Bild, hier lediglich in der Stadt Monschau wurden knapp 7 % mehr Anträge auf Förderung gestellt als der relative Anteil an der Gesamteinwohnerzahl in der StädteRegion beträgt. Das Programm regenerative Gebäudetechnik zeigt ein differenzierteres Bild. Hier wurden in Monschau knapp 13 % mehr Anträge gestellt als aufgrund des relativen Einwohnerwerts anzunehmen wäre, in Simmerath lag der relative Anteil um 8 % über dem korrelierenden Einwohnerwert. Die Anzahl der aus Stolberg beantragten Förderungen im Programm regenerative Gebäudetechnik lag um
9,5 % unter dem relativen Einwohnerwert. Im Begrünungsprogramm ergeben sich teilweise höhere Abweichungen, die jedoch aufgrund der geringen Gesamtzahl an Anträgen (insgesamt 13 Anträge) weniger signifikant sind.

 

Trotz einzelner Abweichungen lässt die Gesamtschau aller Programme die Aussage zu, dass die Verteilung der Antragstellung auf die Kommunen mit der jeweiligen Einwohnerzahl korreliert.

 

 

 

Kurzinformation zu den Förderprogrammen 2024

Die Förderprogramme Erneuerbare Energien 2024 wurden vom Städteregionstag am 14.03.2024 beschlossen. Zum 01.04.2024 wurde das Förderprogramm Stecker-PV wie bereits in 2023 ausschließlich digital geöffnet. In den ersten drei Wochen wurden rund 100 Anträge gestellt, so dass bei linearer Antizipation bis zum Ende des Antragszeitraumes am 30.09.2024 mit rund 800 Anträgen gerechnet werden kann. Das digitale Antragsverfahren wurde basierend auf den bisherigen Erfahrungen aus 2023 weiter optimiert und läuft reibungslos und effizient.

Im Programm Dach- und Fassadenbegrünung liegen bis dato 5 Anträge vor.

Ab dem 01.06.2024 können in den Programmen regenerative Gebäudetechnik sowie PV-Anlagen und Batteriespeicher Anträge gestellt werden. Das Zentrale Fördermittelmanagement erarbeitet derzeit gemeinsam mit A 12 - Digitalisierung und IT die digitalen Antragsprozesse analog zum Programm-Stecker-PV. Die Prozesse sind in diesen beiden Verfahren aufgrund des breiten Spektrums an beantragbaren Leistungen komplex. Altbau plus e.V. wird in das digitale Antragsverfahren eingebunden, so dass die bewährte Kooperation noch effizienter erfolgen kann.

Wie erwartet ist die Nachfrage per E-Mail, Telefon und persönlich sowohl bei der StädteRegion Aachen als auch bei Altbau plus e.V. sehr hoch, insbesondere zum PV-Programm. Es ist damit zu rechnen, dass bereits in den ersten Tagen nach Freischaltung des digitalen Antragsverfahrens eine Vielzahl an Anträgen eingeht.

 

Rechtslage

Die Förderprogramme Erneuerbare Energien sind freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen, die auf der Grundlage der vom Städteregionstag beschlossenen Förderrichtlinien zugunsten der Bürger_innnen in der StädteRegion Aachen ausgezahlt werden.

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Personelle Auswirkungen

Die Abwicklung der Förderprogramme erfolgt mit städteregionalem Personal in Kooperation mit Altbau plus e.V. , vgl. SV-Nr. 2021/0291.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Es wurden entsprechend der Haushaltsplanung 2023 insgesamt 675.000 € an städteregionalen Zuwendungen im Rahmen der Förderprogramme Erneuerbare Energien an die antragstellenden Bürger_innen ausgezahlt.

 

Ökologische Auswirkungen

Die Förderprogramme Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zur städteregionalen Klimastrategie und deren Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2030. Durch die Förderung wird ein Anreiz und ein Finanzierungsbeitrag für die Bürgerschaft geleistet, in klimafreundliche Heizungsanlagen, Maßnahmen der regenerativen Gebäudetechnik, in PV-Anlagen und Batteriespeicher sowie eine Dach- und Fassadenbegrünung zu investieren. Durch den Einsatz der Fördermittel wird ein Vielfaches an Investitionen in den Klimaschutz sowie eine lokale Wertschöpfung ausgelöst. Ableiten lässt sich daraus die erzielte Einsparung von CO2 zugunsten des Klimaschutzes in der StädteRegion Aachen. Darüber hinaus resultieren weitere mittelbare Effekte aus der Förderung. Im Begrünungsprogramm sind dies Beiträge zur Biodiversität, zur Feinstaubbindung und zur Verdunstungskühlung. Durch die Förderung von Batteriespeichersystemen wird eine Netzentlastung erwirkt.

 

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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