Mitteilungsvorlage - 2024/0024-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Invasive Arten stellen eine zunehmende Bedrohung für Ökosysteme auf der ganzen Welt dar. Diese nicht-einheimischen Arten können sich schnell vermehren und sich in neuen Lebensräumen etablieren, wo sie oft die natürliche Biodiversität gefährden. Ihre Fähigkeit, sich aggressiv auszubreiten, ermöglicht es ihnen, einheimische Arten zu verdrängen, natürliche Habitate zu verändern und ökologische Prozesse zu stören. Dadurch können sie erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und langfristige ökologische Auswirkungen haben. Die Bekämpfung invasiver Arten erfordert daher eine koordinierte und nachhaltige Strategie, um ihre Ausbreitung einzudämmen und die Integrität der natürlichen Umwelt zu schützen. Zusätzlich besteht nach § 40a BNatSchG eine Verpflichtung, dass die zuständige Behörde, in diesem Fall die Untere Naturschutzbehörde (UNB), die Verbreitung invasiver Tier- und Pflanzenarten zu minimieren oder zu verhindern.

 

Invasive Pflanzen, insbesondere Riesenbärenklau:

In der StädteRegion Aachen werden aktiv Neophyten, also nicht-heimische Pflanzen, wie der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), das Orientalische Zackenschötchen (Bunias orientalis) und der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) bekämpft. Die Bekämpfung erfolgt jährlich an bis zu 60 Standorten im gesamten StädteRegionsgebiet mit Hilfe von Fördergeldern der Förderrichtlinie Naturschutz und Landschaftspflege des Landes NRW. Im Fokus stehen dabei vor allem die FFH- und Naturschutzgebiete sowie weitere geschützte Landschaftsbereiche. Die Pflanzen werden entweder manuell ausgegraben oder durch den Einsatz von Lanzen mit 95 °C heißem Wassern unter hohem Druck verkocht und so auch in tieferen Erdschichten vernichtet.

 

Von den genannten Pflanzen ist nur der Riesenbärenklau direkt für den Menschen gefährlich, da er bei Berührung phototoxische Substanzen abgibt, die in Kombination mit Sonnenlicht zu Verbrennungen auf der Haut führen. Die drei anderen Pflanzenarten stellen dagegen eine unmittelbare Gefahr für die heimische Flora dar und verdrängen diese durch die Ausbildung von Massenbeständen. An Gewässern führen sie zusätzlich zu erhöhter Erosion und der Japanische Staudenknöterich kann mit seinen Wurzeln Mauern oder Gebäude beschädigen.

 

Der Riesenbärenklau ist ebenso wie der Japanische Staudenknöterich und das Drüsige Springkraut in der gesamten StädteRegion Aachen verbreitet. Diese Arten findet man hauptsächlich an Gewässern, da diese einen Hauptverbreitungsweg darstellen. Durch das Hochwasser 2021 hat die Neophytenbekämpfung daher einen Rückschlag erlitten, da die Samen der invasiven Arten verbreitet oder freigelegt wurden. Das Orientalische Zackenschötchen kommt hauptsächlich im Bereich Stolberg-Breinig und Stolberg Venwegen vor und verbreitet sich durch landwirtschaftliche Maßnahmen, wie Mahd oder Rückschnitt von Wegrainen. Jeder, der eine invasive Art entdeckt, kann diese melden: Fund-Meldungen können über die Internetseite der StädteRegion Aachen direkt an die Untere Naturschutzbehörde gesendet werden: https://staedteregion-aachen.de/neophytenmeldung

 

Asiatische Hornisse:

Des Weiteren bekämpft die UNB seit 2023 die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax), welche im vergangenen Jahr 24-mal von Herzogenrath bis Monschau flächendeckend gesichtet wurde. Unter den Meldungen befanden sich zwei Nester, die erfolgreich zerstört werden konnten. Alle Meldungen dieser Art geben wir engmaschig an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) weiter und stehen für die Abstimmung weiterer Maßnahmen mit diesem in Kontakt. Die Ökologie der Tiere beeinträchtigt eine schnelle Bekämpfung: Sie sind sehr mobil und suchen in einem Umkreis von bis zu 400 m nach Nahrungsquellen, was die Eingrenzung des Neststandortes erschwert. Zusätzlich dazu bildet die Kolonie ab Mitte/Ende Juni ein Sekundärnest in Baumkronen, das meist erst im Herbst, wenn die Bäume ihr Laub verlieren, sichtbar wird. Untersuchungen aus Frankreich zeigen, dass die Asiatische Hornisse eine durchschnittliche jährliche Ausbreitungsgeschwindigkeit von 78 km besitzt, sodass man in den nächsten Jahren mit einer flächendeckenden Etablierung der Art rechnen muss.

 

Waschbär:

In besonders sensiblen Naturschutzgebieten wird außerdem der Waschbär (Procyon lotor) bejagt, da dieser für den Rückgang geschützter Amphibien, wie z.B. die Gelbbauchunke, verantwortlich ist. Hierzu verfolgt die UNB verschiedene Strategien, um deren Erfolg separat zu evaluieren: Die Tiere werden hauptsächlich mit Fallen gefangen, in manchen Gebieten allerdings über die Ansitzjagd bejagt.  Zusätzlich dazu werden besonders schützenswerte Laichgewässer mit Metallkäfigen überspannt, um die Waschbären aus den Gewässern herauszuhalten. Diese Maßnahmen wurden erst 2023 gestartet und beschränken sich hauptsächlich auf stillgelegte Steinbrüche im Raum Stolberg, sodass eine Bewertung noch aussteht. In anderen Gebieten ist die Bekämpfung des Waschbäres aufgrund seiner Omnipräsenz nicht sinnvoll.

 

In der StädteRegion Aachen sind noch weitere nicht-heimische Arten anzutreffen. So hat sich beispielsweise im Oberlauf der Inde und der Iter auf dem Stadtgebiet von Aachen der Signalkrebs angesiedelt, eine invasive Krebsart aus Amerika, die den heimischen und streng geschützten Edelkrebs verdrängt, insbesondere durch die Übertragung der Krebspest. Obwohl Robinien und Späte Traubenkirschen zwar in der StädteRegion Aachen vorkommen, führen sie nur vereinzelt zu größeren Problemen. In solchen Fällen sind in der Regel ehrenamtliche Naturschutzverbände aktiv, die mithilfe von Landesmitteln die invasiven Arten kontrollieren.

 

An den Gewässern der Region ist zudem das Nutria anzutreffen, das jedoch auf deutscher Seite der Grenze bisher nicht bekämpft wird. Grenzüberschreitende Maßnahmen werden in der trinationalen Arbeitsgruppe "Invasive Species" des Dreiländerparks direkt mit Vertretern aus Belgien und den Niederlanden abgestimmt.

 

Es wird deutlich, dass die UNB künftig verstärkt Maßnahmen gegen weitere Pflanzen- und insbesondere invasive Tierarten ergreifen muss. Es ist bereits geplant, das Meldeverfahren für Tierarten zu erweitern. Eine Ausdehnung der Bekämpfungsaktivitäten erfordert jedoch eine solide finanzielle Basis. Bisher stützt sich diese auf eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms für Naturschutz und Landschaftspflege (FöNA) des Landes NRW. Die Beantragung der Fördermittel gestaltet sich jedoch von Jahr zu Jahr komplizierter, da immer mehr Kalkulationen und Nachweise erbracht werden müssen. Dies führte dazu, dass die Maßnahmen in den letzten beiden Jahren erst im Juli beginnen konnte, was insbesondere bei der Bekämpfung von Neophyten als zu spät erachtet wird.

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 Kr0 NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach § 40a BNatSchG. Die Untere Naturschutzbehörde trifft die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 in Bezug auf invasive Arten eingehalten und die Ein- oder Ausbringung invasiver Arten verhindert bzw. minimiert wird.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Bekämpfung erfolgt unter Verwendung von Fördergeldern des Landes NRW. Lediglich den Eigenanteil von 20 % trägt die Untere Naturschutzbehörde. Die Beantragung der Förderung, die jährlich neu bei der Bezirksregierung Köln durchgeführt werden muss, verzögert den Maßnahmenbeginn, da eine Ausschreibung der Arbeiten erst im Anschluss erfolgen kann. Eine Bekämpfung findet daher frühestens ab Juni statt, wenn die Pflanzen bereits in Blüte stehen. Im Haushalt sind für die Bekämpfung keine finanziellen Mittel bereitgestellt.

 

Ökologische Auswirkungen

Die Bekämpfung von invasiven Arten hat verschiedene positive Auswirkungen auf die Natur. Durch die Reduzierung oder Beseitigung invasiver Pflanzenarten können natürliche Lebensräume geschützt und die Biodiversität gefördert werden. Einheimische Pflanzen haben die Möglichkeit, sich frei auszubreiten und zu gedeihen, was wiederum Lebensraum und Nahrungsquellen für eine Vielzahl von Insekten und weiteren Tierarten bereitstellt. Die natürlichen Ökosysteme können sich in ihrer ursprünglichen Struktur und Funktion regenerieren, wodurch die ökologische Stabilität verbessert wird. Darüber hinaus kann die Bekämpfung von invasiven Tierarten dazu beitragen die heimische Fauna zu schützen und eine Verdrängung dieser verhindern. Durch die Verwendung umweltverträglicher Methoden bei der Bekämpfung von invasiven Arten wird sichergestellt, dass die positiven Auswirkungen auf die Natur maximiert werden, während gleichzeitig potenzielle negative Folgen für die Umwelt minimiert werden. Insgesamt trägt die Bekämpfung von invasiven Arten dazu bei, die natürlichen Lebensräume zu erhalten, die heimische Biodiversität zu schützen und die ökologische Integrität der Umgebung zu bewahren.

 

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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