Beschlussvorlage - 2024/0048-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsiegelung von befestigten Flächen, die sich in der Verfügungsgewalt der StädteRegion Aachen befinden; - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 26.01.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Immobilienmanagement
- Antragstellend:
- SPD-Städteregionstagsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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06.03.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Vorberatung
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22.05.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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23.05.2024
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Beschlussvorschlag
A. Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, dem Bauausschuss sowie dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität jeweils zur nächsten Sitzung eine Übersicht aller versiegelten Flächen (Parkplätze, Schulhöfe etc.) vorzulegen, die sich in der Verfügungsgewalt der StädteRegion Aachen befinden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt, zu überprüfen, welche dieser Flächen sich zur Entsiegelung anbieten und ob hierfür Mittel aus Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes akquiriert werden können.
B. Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst im Zuge der Planung der gewünschten Fahrradabstellanlagen an drei Standorten der Berufskollegs in Alsdorf, Stolberg und Eschweiler das Potential zur Entsiegelung in den Außenanlagen zu prüfen. Zusätzlich soll bei zukünftigen Projekten im Zuge einer nachhaltigen und umweltverträglichen Planung das Entsiegelungspotential jeweils als Kriterium und Beitrag zur Klimafolgenanpassung mit abgeprüft werden. Sollten dabei Entsiegelungspotentiale erkannt werden, ist eine Refinanzierung über Fördermittel zu prüfen.
Sachlage
Die StädteRegion hat in Summe ca. 100 Liegenschaftsstandorte in der StädteRegion Aachen, die durch das A 61/Immobilienmanagement bewirtschaftet werden. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Gebäudetypologien wie Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, etc.
Aufgrund der heterogenen Siedlungsstrukturen und lagebedingt unterschiedlicher Bebauungsdichte innerhalb der StädteRegion Aachen sind die Standorte auch hinsichtlich ihrer städtebaulichen Einbindung und klimatischen Wechselwirkungen im Kontext sehr differenziert zu betrachten.
Die Entsieglung von Flächen ist allgemein ein Beitrag zur Klimafolgenanpassung und zum Bodenschutz. Sie ermöglicht die Wiederherstellung natürlicher Wasserkreisläufe, indem die Grundwasserneubildung erhöht wird und gleichzeitig der oberflächliche Abfluss und die Hochwassergefahr gemindert werden, sie leistet einen Beitrag zur ökologischen Balance und Bidiversität und verbessert das Kleinklima durch kühlende Effekte. Insbesondere in verdichteten urbanen Gebieten können Entsiegelungen insofern multifunktional zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch, Natur und Umwelt beitragen.
Der Beschlussvorschlag A aus dem Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion würde eine umfassende Erfassung und Prüfung sämtlicher versiegelter Flächen voraussetzen, die sich zum Rückbau eignen könnten. Dabei sind rechtliche Aspekte (bspw. nach Bauordnung notwendige PKW-Stellplätze, Feuerwehrzufahrten, Sonderbauflächen mit speziellen Anforderungen, beantragte/geförderte Abstellplätze bspw. für Fahrräder, Kinderwagen, E-Ladeplätze etc.) ebenso zu berücksichtigen wie die Nutzerbedürfnisse, die es im einzelnen rückzukoppeln gilt.
Da die personellen Kapazitäten des A 61 derzeit prioritär in politisch beschlossenen und haushalterisch geplanten Bau- und Sanierungsprojekten eingebunden sind, schlägt die Verwaltung vor, sich der Thematik schrittweise zu nähern. So könnte bspw. im Zuge der Planung der gewünschten Fahrradabstellanlagen an drei Standorten der Berufskollegs in Alsdorf, Stolberg und Eschweiler, wo also ein Eingriff in bestehende Freiflächen erfolgt, das Entsiegelungspotential in den Außenanlagen geprüft werden.
Zudem soll bei künftigen Projekten im Zuge einer nachhaltigen und umweltverträglichen Planung das Entsiegelungspotential jeweils als Kriterium und Beitrag zur Klimafolgenanpassung mit abgeprüft werden.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr 2024 stehen diesbezüglich keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Personelle Auswirkungen:
Die personellen Kapazitäten sind in politisch beschlossenen und haushalterisch geplanten Projekten gebunden, darüber hinausgehende Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.