Beschlussvorlage - 2024/0184-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Fachkonferenz zum Thema „Anforderungen an neue Wohnformen der Zukunft“ durchzuführen. In dieser Fachkonferenz sollen insbesondere auch folgende Themen behandelt werden:

 

  • Pflege (z. B. Pflege-Wohngemeinschaften)
  • Demenzzentren
  • Inklusive Wohnangebote
  • Gesundheit und Daseinsvorsorge
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Sachlage leicht verständlich

 

Eine Partei hat einen Antrag bei der Verwaltung gestellt.

Die Verwaltung soll eine Veranstaltung machen.

Die Veranstaltung soll zum Thema „Besondere Wohnformen“ sein.

Die Verwaltung macht schon viel zum Thema Wohnen:

 Sie schreibt Berichte.

 Sie entwickelt Projekte mit Akteuren aus der Region.

 Sie informiert und berät zum Thema Wohnen.

 Sie hat auch schon Veranstaltungen gemacht.

 

 

Sachlage

Zur Sitzung liegt der Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion zur Durchführung einer Fachkonferenz „Besondere Wohnformen“ vom 24.04.2024 vor.

Hierzu führt die Verwaltung wie folgt aus:

Die grundsätzliche Zuständigkeit  für die im Antrag angesprochene Berücksichtigung demografischer und soziostruktureller gesellschaftlicher Veränderungen im Bereich der Stadtplanung und Stadtentwicklung  liegt bei den Städten und Gemeinden. Ihnen obliegt die konzeptionelle wie konkrete Ausgestaltung baulicher Ausrichtungen und Maßnahmen entlang der sich verändernden Bedarfe ihrer Bevölkerung.

Zu den aktuellen Themenfeldern und Herausforderungen auf diesem Gebiet zählt auch die immer wichtiger werdende Verschränkung mit Aufgaben der Daseinsvorsorge, der Gesundheit, der Pflege sowie der Inklusion. Die bauliche Gestalt und ihre Funktionalität von Quartieren, Städten und Regionen nimmt in vielfältiger Form Einfluss auf die Lebensqualität. 

Umweltbezogene als auch sozial(räumlich)e Faktoren spielen eine immer stärkere Rolle in der Raumplanung und finden ihren Niederschlag in Konzepten und Projekten gesunder Quartiersentwicklung, neuen Modellen der klimasensiblen Umweltgestaltung sowie der Versorgungsinfrastruktur.

Um hierzu eine breite Öffentlichkeit zu informieren, in den Austausch mit unterschiedlichen Akteuren zu kommen und den öffentlichen Diskurs in der Region anzuregen, hatte die Verwaltung bereits Mitte 2023 die Zusammenarbeit mit dem Institut für Städtebau und Europäische Urbanistik der Fakultät für Architektur der RWTH Aachen gesucht.

In Folge konnte im Rahmen des dort angesiedelten renommierten städtebaulichen Kolloquiums in der Zeit von November 2023 bis Januar 2024 eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Gesunde Stadtlandschaft – Zukunftskonzepte für Gesundheit, Pflege, Umwelt und Architektur“ in Kooperation mit der StädteRegion Aachen und weiteren Beteiligten realisiert werden.

 

Konkret wurden an drei Terminen grundlegende Erkenntnisse und Herausforderungen in Fachvorträgen erläutert, mit Umsetzungsbeispielen aus der Praxis ergänzt und in Diskussionsrunden unter Beteiligung regionaler und lokaler Akteure sowie der Teilnehmenden erörtert. 

Über diese Veranstaltung hinaus wird verwaltungsseitig den Themen und damit verbundenen Herausforderungen auf Ebene der StädteRegion durch nachstehende Dienstleistungen und Aktivitäten unterstützend Rechnung getragen:

  • Für Vorhaben im Bereich der Stadtplanung, - entwicklung und im Wohnungsbau stellen verschiedenen städteregionale Berichte (u.a. Sozialbericht, kommunale Pflegeplanung, Inklusionsplan) zentrale Daten, Indikatoren und Bedarfsaussagen zu den im Antrag genannten Themenfeldern auf kommunaler Ebene bereit.

 

  • Im Zuge des interkommunalen ESKAPE-Projekts - zur Entwicklung städteregionaler Klimaanpassungsprozesse in der Stadtentwicklung und Bauleitplanung - wurde zudem ein spezielles Klimadaten-Informationssystem im Geodatenportal der Städteregion Aachen etabliert, hier finden sich für Akteure der Stadtentwicklung u.a. Darstellungen zu Betroffenheiten in gesundheitsorientierten Themenbereichen wie Hitze/Wärmeexposition, Feinstaubbelastung etc. mit entsprechenden Checklisten, Strategien und Best-Practice-Beispielen für Planende.

 

  • Am Beispiel der Kommune Monschau hat die Verwaltung in einem sogenannten „Pflegesprint“ die Gemeinde Monschau darin unterstützt, zwei Tage lang innovative Projekte (u.a. auch im Themenfeld „Wohnen“) mit lokalen und regionalen Akteur_innen zu entwickeln. Der sozialräumliche Bezug und die Verbindung mit der Gemeindeverwaltung sowie freien Trägern, Verbänden, Institutionen und Stakeholdern vor Ort war dabei entscheidend für den Erfolg der Veranstaltung.

 

  • Parallel hierzu informiert und berät die Verwaltung in verschiedenen Aufgabenfeldern (u.a. im Bereich des Amtes für Soziales und Senioren sowie im Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung) potenzielle Träger und Investoren zu (bau-)rechtlichen Vorgaben, quartiers-/sozialraumbezogener Ausrichtung sowie Möglichkeiten der öffentlichen Wohnraumförderung.

 

  • Die Verwaltung beabsichtigt, in einer Fortbildung zu gesundheitsbezogener Quartiersentwicklung, Menschen aus den regionsangehörigen Kommunen zu qualifizieren, um in ihren Sozialräumen gemeinsam mit Akteur_innen vor Ort lokale Konzepte zu entwickeln und zu fördern.

 

Mit Blick auf die vorstehend ausgeführte Sachlage schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.

 

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Es handelt sich bei der Durchführung einer Fachkonferenz um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Bei Beschlussfassung wie vorgeschlagen, müsste die Verwaltung diese konkret ermitteln. Sie sind abhängig von der Ausgestaltung und dem Format der Fachkonferenz.

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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