Mitteilungsvorlage - 2024/0160

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachlage

Wie in den vergangenen Jahren (siehe zuletzt Vorlage 2023/0153), legt die Verwaltung einen Sachstandsbericht zur Existenzgründungs- und Unternehmensberatung vor.

 

Unternehmensberatungen

Die Auswirkungen von durch mehrere internationale Krisensituationen ausgelöste Unsicherheiten und damit einhergehende Teuerungen waren auch auf lokaler Ebene in der städteregionalen Wirtschaftslandschaft im Jahr 2023 spürbar. Die Anzahl der Unternehmensberatungen nahm um ca. ein Viertel ab, der wichtigste Unterstützungsmechanismus, das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP), verzeichnete Umfänge auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres.

2023 wurden in der Stabsstelle 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa 61 Beratungsfälle bearbeitet, in 25 Fällen wurde zu RWP beraten.

 

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

2022 ist laut des Fördermittelgebers, der NRW.Bank, für das gesamte Bundesland die Anzahl der bewilligten Anträge um ca. 70 Prozent bei gleichbleibend hoher Bewilligungsquote eingebrochen. Diese Entwicklung dauerte auch im Jahr 2023 an. Dass viele Unternehmen in wirtschaftlich turbulenten Zeiten ihre Investitionsvorhaben zurückstellen, belegt auch die städteregionale Statistik: die Anzahl der beschiedenen Anträge bleibt auf dem Niveau des Vorjahres (2022: 7 Anträge, 2023: 8 Anträge). Im Unterschied zum Vorjahr wurden jedoch kaum noch Anträge zurückgezogen, sondern merklich weniger gestellt. Von Seiten des Fachamtes wurden 11 planungs- und immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen eingeholt. Im Vorjahr lag die Zahl mit 18 Stellungnahmen deutlich höher – bei weniger vollzogenen Anträgen. Insgesamt liegt die Anzahl der bewilligten Anträge indessen wieder auf dem Niveau der Jahre vor dem herausragend guten Jahr 2021.

Das Investitionsvolumen sank noch einmal um 21,8 Prozent auf 9.726.855,00 Euro, die zugesagte Bruttoförderung jedoch nur um 12,8 Prozent auf 1.692.998,50 Euro, somit stieg die Förderquote von 15,6 auf 17,4 Prozent. Für das Jahr 2024 wird aufgrund eines verbesserten Investitionsklimas (weniger steigende Zinsen, Stagnation der Energiepreise) mit einer Erholung der Kennzahlen gerechnet.

 

Während die übliche Förderkulisse vor allem Förderkredite mit Zinsvergünstigungen und Haftungsfreistellungen umfasst, können Unternehmen im Gebiet der StädteRegion Aachen seit dem 01.07.2014 mittels RWP durch nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse unterstützt werden (vgl. SV-Nr. 2014/0288). Die investitionsgebundene Förderung setzt Investitionen von mindestens 150.000 € sowie die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bzw. Investitionen über dem Niveau der AfA-Abschreibungen voraus. Alternativ kann eine lohnkostenbezogene Förderung über 2 Jahre für die Schaffung von Arbeitsplätzen mit überdurchschnittlichen Qualitätsanforderungen und einem Bruttoarbeitslohn plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung über 65.000 € p.a. beantragt werden.

Die Beratung von Unternehmen durch das Fachamt erfolgt i.d.R. über einen längeren Zeitraum. Vor allem bei der Beantragung von Zuschüssen aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm müssen die anspruchsvollen Antragsschritte detailliert erarbeitet werden. Die Hilfestellung bei der umfangreichen Antragstellung wird daher von den Firmen gerne in Anspruch genommen. Oft sind auch weitere Abstimmungen mit den jeweiligen Steuerberatern und Hausbanken nötig.

Das Fachamt ist zudem bei der Antragsbearbeitung durch die NRW.Bank und die Bezirksregierung involviert, bei der u.a. bau- und umweltrechtliche Stellungnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Bauämtern in den Kommunen sowie dem städteregionalen Umweltamt abgegeben werden.

 

Existenzgründungsberatungen

In 2023 wurden neun Existenzgründungen beraten. Dies bedeutet eine weitere Verringerung im Vergleich zum Vorjahr. Als Einflussfaktoren werden zum einen die solide Binnenkonjunktur bei gleichzeitigen, (ökonomische) Unsicherheit induzierenden globalen Krisen eingeschätzt, welche Gründungswillige abhalten, sowie die Tatsache, dass in der Region Aachen mehrere größere Institutionen ihre Gründungsberatungsaktivitäten erhöht haben, z.B. die FH Aachen und RWTH Aachen mit ihren Gründerzentren sowie der digiHUB Aachen.

Von den neun Beratungen entfielen fünf auf potentielle Gründerinnen, die erfreulich hohe Quote von 55,5 Prozent liegt damit über Bundesschnitt.

Die Gründungsberatung umfasst dabei Erst- und Intensivberatung, die Hilfe bei der Erstellung von Businessplänen, Förderungsberatung sowie die Abgabe von fachkundigen Stellungnahmen bei der Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit oder des Einstiegsgeldes beim Jobcenter. In das erweiterte Themengebiet fällt auch die begleitende Mentorentätigkeit des sog. Gründerstipendium.NRW. Im genannten Zeitraum wurde ein Unternehmen im Rahmen des Stipendiums periodisch betreut.

Die Existenzgründungsberatung wird ergänzt durch die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen der GründerRegion Aachen und des StarterCenters sowie die damit verbundene Vorbereitung und Beteiligung an AC²-Wettbewerben und -Veranstaltungen.

Die städteregionale Existenzgründungsberatung ist durch die Zusammenarbeit in der GründerRegion und im StarterCenter regional abgestimmt. Aufgrund der räumlichen Nähe sind die StarterCenter-Büros in der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Handwerkskammer (HWK) in der Regel die ersten Anlaufstellen in der StädteRegion Aachen. Dort erhalten die Gründungsinteressierten Erstinformationen, z.B. Broschüren, sowie konkrete Hinweise auf weitere Ansprechpartner mit spezifischen Fachkompetenzen. Die angehenden Gründenden besuchen vor Beginn der Beratung ein dreistündiges Basisseminar mit dem Namen EXISTENZIA. Seit 2021 werden die Veranstaltungen auch online als Webinare angeboten.

Die IHK und die HWK führen danach die Erstberatung, die Intensivberatung und die Beratung zu Gründungsformalitäten für die jeweiligen kammerzugehörigen Wirtschaftsbereiche durch. Die AGIT berät technologieorientierte Gründungen (siehe auch Vorlage 2021/0063).

Die Berater der Wirtschaftsförderungsgesellschaften und –ämter (hier S 85) begleiten darüber hinaus diejenigen Gründer, die nicht Handwerkskammer- oder IHK-zugehörig sind (z.B. alle Freiberufler, Gründer mit anderer Kammerzugehörigkeit wie Ärztekammer, Apothekenkammer oder Architektenkammer).

 

Details zu den Beratungszahlen können den folgenden Aufstellungen entnommen werden:

 

Existenzgründungs- und Unternehmensberatung 2023

 

Beratungsfälle insgesamt 61

- davon Existenzgründungen 9

- davon Unternehmen 30

- davon RWP-Beratungen 25

 

Verteilt auf Standorte

Alsdorf 7

Baesweiler 6

Eschweiler 4

Herzogenrath 6

Monschau 3

Roetgen 3

Simmerath 5

Stolberg 6

Würselen 12

Aachen (weiterleitet) 9

StädteRegion 61

 

Entwicklung Existenzgründungs- und Unternehmensberatung seit 2015

 

                                                   2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Beratungsfälle insgesamt                122    99    104    91     98    93     95     83    61

-davon Existenzgründungen             39     34     34     24     22    14     13     14     9

-davon Unternehmen                       83     65     70     67     76    79     82     69    52

-davon RWP-Beratungen                  58     45     55     52     58    51     55     45    30

Anmerkung: Viele Beratungen ziehen sich über einen längeren Zeitraum und können daher in verschiedenen Jahren erfasst sein.

 

 

 

 

 

Bewilligte RWP-Anträge seit 2015

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

bewilligte Anträge

8

13

9

12

13

8

29

7

8

Bewilligter Zuschuss in T€

1.139

1.977

1.149

2.604

5.714

1.554

19.751

1.942

1.963

damit verbund. Inv. in T€

7.537

14.941

12.488

38.351

37.811

18.653

77.631

12.437

9,727

gesicherte Arbeitsplätze

165

230

352

188

338

370

524

k.A.

67

neue Arbeitsplätze

0

39

58,5

33,7

92

104

53

152

54

 

Aus der Tabelle lässt sich die Entwicklung der Inanspruchnahme des RWP-Förderprogramms im Bereich der Unternehmensförderung und damit die Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in der StädteRegion Aachen ablesen.

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) wurde im Dezember 2021 mit einer neuen Richtlinie mit Wirkung ab dem 01.01.2022 verlängert bis zum 31.12.2027. Zum 01.01.2023 wurde die deutschlandweite Rahmenrichtlinie der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) abgeändert, die RWP-Richtlinie entsprechend zum 01.07.2023 angepasst.

Um der rückläufigen Tendenz Einhalt zu gebieten, führte das Fachamt im Jahr 2023 in Kooperation mit kommunalen Wirtschaftsförderungen, überregionalen Partnern sowie dem Fördermittelgeber NRW.Bank drei Informationsveranstaltungen für Unternehmen und Bankenvertreter zu (veränderten) Fördermittelprogrammen durch, dabei lag der Schwerpunkt auf dem RWP.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Rechtslage

Die oben genannte Aufgabe ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

Reduzieren

Im Auftrag:

gez.: Terodde

Loading...