Mitteilungsvorlage - 2024/0147

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Beratungsfolge

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Sachlage

Die Verwaltung berichtete zuletzt am 23.03.2023 im Rahmen der Sitzung des Städteregionsausschusses über das RWP-Projekt „Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen in der StädteRegion Aachen“ (siehe SV-Nr.: 2023/0065). Es folgt der aktuelle Sachstand.

 

Nachdem die im Rahmen des Projektes vorgesehene Projektmanagement-Stelle ab dem 15.04.2023 besetzt werden konnte, wurden zu Beginn des zweiten Quartals 2023 Auftaktveranstaltungen mit allen im Rahmen des Projektes relevanten Stakeholdern und Partnern aus der Politik, den städteregionalen Kommunen und Tourismusvereinen durchgeführt, in deren Zuge das Projekt, dessen Ziele und der zeitliche Ablauf vorgestellt wurden. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurden die Projektpartner außerdem gebeten, potenziell in Frage kommende Qualitätsrundwanderwege innerhalb ihrer jeweiligen Kommune zu identifizieren und als Vorschläge einzureichen.

 

Parallel hierzu wurden außerdem Auftaktveranstaltungen mit den Ortsgruppen der Eifelvereine und weitere interessierter Wander-, Heimat- und Kulturvereine durchgeführt. Anschließend wurden unter Leitung von Wolfgang Müller, Hauptwegewart des Eifelverein Nord, Schulungen zum Thema „Erfassung und Bewertung der Qualität von Wanderwegen“ durchgeführt, an denen eine Vielzahl interessierter Vereinsmitglieder sowie Projektpartner teilgenommen haben. Auf Basis der im Rahmen der Schulungen gewonnen Erkenntnisse wurden die Vereinsmitglieder gebeten, innerhalb ihrer jeweiligen Ortsgruppe, aber auch ortsgruppenübergreifend potenzielle Qualitätswanderwege einzureichen und diese hinsichtlich bestimmter Qualitätskriterien vorab zu bewerten.

 

Im September fand schließlich die zweitägige Schulung des Deutschen Wanderverbandes zum Thema „Zertifizierung von Qualitätswanderwegen“ statt, zu der die kommunalen und touristischen Projektpartner ebenfalls eingeladen wurden und erneut zahlreich vertreten waren. Die Schulung, die notwendiger Bestandteil einer etwaigen späteren Zertifizierung ist, vermittelte die detaillierten Kenntnisse darüber, welche Ansprüche (Rund-)Wanderwege erfüllen müssen, um zertifizierungswürdig zu sein.

 

Mit den im Rahmen der Schulung des Deutschen Wanderverbandes gewonnen Erkenntnisse wurden anschließend Kreativworkshops mit den kommunalen und touristischen Partnern sowie den Mitgliedern der Eifelvereins-Ortsgruppen und weiterer interessierter Vereine durchgeführt. Im Rahmen dieser Kreativworkshops wurden bisher eingereichte Wanderwegevorschläge vorgestellt, diskutiert und ergänzt sowie eine Priorisierung der potenziell in Frage kommenden Qualitätswanderwege vorgenommen. So konnte im Ergebnis eine Auswahl an ca. 30 qualitativ hochwertigen Wanderwegen in der StädteRegion Aachen getroffen werden. Darüber hinaus wurden alle Wege in einer GIS-basierten Plattform eingepflegt, die auch von den Eifelvereinen und kommunalen und touristischen Partner genutzt werden kann und laufend aktualisiert wird. Erste Wege dieser Auswahl wurden außerdem im Spätherbst 2023 bereits abgelaufen und vorab gescoutet, um so etwaige Zertifizierungshürden zu identifizieren und Wegeführungen ggf. zu überdenken. Gleichzeitig wurden bei der Wegebegehung auch bereits erste potenzielle Erlebnisorte identifiziert und auf Eignung geprüft.

 

Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde zu Beginn des Jahres 2024 der Auftrag zum Vorab-Scouting der Wege sowie zur Vorbereitung der Zertifizierung an ein externes Planungsbüro vergeben. Geplant ist, das Vorab-Scouting der Wege sowie die Vorbereitung der Zertifizierung bis zum Sommer 2024 abzuschließen. Parallel dazu wird gerade die Ausschreibung zur Entwicklung eines Inszenierungs- und Planungskonzeptes für die einzelnen Rast- und Erlebnisorte entlang der Qualitätsrundwanderwege vorbereitet, sodass der Auftrag im Sommer im Anschluss an die finale Festlegung der Wege und der in Wert zu setzenden Rast- und Erlebnisorte vergeben werden kann.

 

Da sich die Besetzung der Personalstelle (Einstellung erfolgte am 15.04.2023) im Vergleich zu den Planungen zum Zeitpunkt der Antragseinreichung um vier Monate verzögert hat und sich damit verbunden auch Planungen und Abstimmungen im Projekt verschoben haben, da das Projekt aufgrund fehlender Personalkapazitäten in den ersten Monaten nicht so intensiv betreut und vorangetrieben werden konnte wie geplant, hat die Verwaltung am 07.03.2024 einen Antrag auf Verlängerung des Projektdurchführungszeitraums bis zum 30.06.2025 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der mit dem 1. Änderungsbescheid vom 25.03.2024 bewilligt wurde. Entsprechend werden die auf das Folgejahr entfallenden Aufwendungen und Erträge in der Haushaltsplanung für 2025 berücksichtigt.

 

Rechtslage

Die Förderung des Tourismus in der StädteRegion Aachen ist eine freiwillige Aufgabe. Mit Einreichung des o.g. Projektantrages und dessen Bewilligung ist die StädteRegion Aachen gegenüber der Fördermittelgeberin die rechtliche Verpflichtung eingegangen, die bewilligten Vorhaben innerhalb der vergebenen Durchführungszeiträume umzusetzen und die bewilligten Zuwendungen zweckgebunden zur Durchführung der Projekte gemäß der eingereichten Anträge zu verwenden.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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