Beschlussvorlage - 2024/0154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt, die auf die StädteRegion Aachen entfallenden Eigenanteile zur Realisierung des Projekts „ENERGIELANDSCHAFT AnnA 4.0“ i. H. v.  insgesamt 69.380,29 Euro brutto für die Jahre 2024-2027 für die ENERGETICON gGmbH zusätzlich zu leisten.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, die jährlichen Eigenanteile in den Haushalten 2025-2027 einzuplanen.

 

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Sachlage

Die ENERGETICON gGmbH hat gemeinsam mit der Stadt Alsdorf, den Stadtwerken Alsdorf und dem VabW e.V. im März 2020 eine Förderantragsskizze für das Projekt „ENERGIELANDSCHAFT AnnA 4.0“ im Rahmen des SofortprogrammPLUS eingereicht und den sog. „Dritten Stern“ im Juni 2021 erhalten. Im Zuge der Weiterqualifizierung mit den fördergeldgebenden Stellen wurde das Gesamtvorhaben aus fördertechnischen Gründen in zwei Leistungsphasen, einen investitionsvorbereitenden Teil („Projektphase I“) und einen investiven Teil („Projektphase II“), unterteilt. Unter Federführung des Leadpartners Stadtwerke Alsdorf wurde daher beim Land NRW am 30.03.2023 ein Förderantrag zur Umsetzung von Projektphase I über 427.000 Euro eingereicht. Am 24.05.2023 wurde dieser Antrag von der Bezirksregierung Köln bewilligt und Projektphase I konnte zwischen dem 24.05.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden. Ursprünglich wurde mit einem früheren Projektbeginn gerechnet (vgl. SV.-Nr.: 2022/0143), jedoch erfolgte dieser aufgrund des höheren Abstimmungsbedarfs mit der fördergeldgebenden Seite und der Unterteilung in zwei Leistungsphasen später. Die im Zuge dessen zugesicherte Kofinanzierung des Eigenanteils des ENERGETICONS durch den Städteregionsausschuss i. H. v. 85.656,15 Euro brutto für die Haushaltsjahre 2022-2026 wurden dementsprechend bislang nicht abgerufen.

 

Ziel der Projektphase I war es, für das Vorhaben „ENERGIELANDSCHAFT AnnA 4.0“ Voruntersuchungen durchzuführen, ein Versorgungskonzept zu erstellen, sowie die Kosten für die investiven Maßnahmen zu konkretisieren. Projektphase 1 konnte für das Projektkonsortium alleine durch den Leadpartner Stadtwerke Alsdorf beantragt werden und wurde zu 100 % gefördert.

Auf Basis der Ergebnisse aus Projektphase I konnte am 15.02.2024 für Projektphase II ein Förderantrag i. H. v. 5,914 Mio. Euro wiederum durch den Leadpartner Stadtwerke Alsdorf nach Abstimmung mit den Projektpartnern eingereicht werden. Die beantragte Projektlaufzeit beträgt drei Jahre. Zurzeit befindet sich der Antrag in der baufachlichen und inhaltlichen Prüfung durch die Bezirksregierung Köln. Die Umsetzung des Projekts soll über Weiterleitungsverträge zwischen dem Leadpartner Stadtwerke Alsdorf sowie den einzelnen Projektpartnern erfolgen. In einer Abstimmungsrunde am 18.03.2024 bei der Bezirksregierung Köln wurde die Förderquote für das ENERGETICON mit 90 % vorbehaltlich der inhaltlichen Prüfung beziffert. Es ist mit einer Bewilligung im 2. Quartal 2024 zu rechnen.

 

Der Kostenanteil für das ENERGETICON beträgt 2.637.031,15 Euro brutto, sodass der Eigenanteil i. H. v. 10 % seitens der Gesellschafter zu einer Summe von 263.703,10 Euro brutto führt (Rundungsdifferenz 2,29 €). Die Gesellschaft ENERGETICON gGmbH ist nicht in der Lage, die geforderten Eigenanteile zu erwirtschaften oder aus dem laufenden Wirtschaftsplan zu entnehmen, sodass eine Projektrealisierung nur unter Übernahme der jährlichen Eigenanteile durch die Gesellschafter_innen erfolgen kann. Die StädteRegion Aachen müsste somit, gemäß dem Anteil an der Gesellschaft (25 %), einen Zuschuss zum Eigenanteil des ENERGETICON leisten. Da die Gesellschafter Pro Energeticon e.V. sowie Grube Anna Bergbauinformationszentrum e.V. sich finanziell nicht beteiligen können, werden deren Anteile auf die verbleibenden drei Gesellschafter_innen (LVR, SRAC, Stadt Alsdorf) aufgeteilt. Somit erhöht sich der Zuschuss zur Projektrealisierung, den die StädteRegion Aachen in ihrer Rolle als Gesellschafterin leisten müsste, auf 69.380,29 Euro verteilt auf die Haushaltsjahre 2024 – 2027, was einem Anteil von 26,31 % entspricht.

 

Im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Städteregionsausschusses vom 24.03.2022 (vgl. SV-Nr.: 2022/0143) beruht die Reduzierung der Kosten der Gesellschafter auf der 100%igen Förderung der Projektphase I, die die Stadtwerke Alsdorf erhalten hat, sowie einer Anpassung der investiven Maßnahmen, da die zuvor kalkulierte Anzahl an Windkraftanlagen auf dem Gelände des ENERGETICON nicht umsetzbar sind und der Batteriespeicher für das ENRGETICON als Investitionsbestandteil der Stadtwerke Alsdorf von diesen übernommen wurde. Dafür wurden jedoch andere Maßnahmen, wie eine PV-Anlage auf einer Mehrzweckhalle, in den Investitionsbestandteil des ENERGETICONS aufgenommen.

 

Ziel des Vorhabens „ENERGIELANDSCHAFT AnnA 4.0“ ist die Entwicklung eines nachhaltigen Energiekonzepts für die Kopplung von Gebäuden mit unterschiedlichen Lastprofilen und bauphysikalischen Standards. Dabei wird ein industrieller Altbau, ein gewerblicher Sonderneubau, ein Stadtquartier und ein Mobility Hub durch unterschiedliche Erzeugungsanlagen versorgt. Die jeweiligen Verbraucher und Erzeuger werden mit Sensoren und Aktoren ausgestattet, so dass eine energieoptimierte, ggf. auch energieautarke Betriebsweise über eine intelligente Steuerungsplattform möglich ist. Die Energiebereitstellung wird durch unterschiedlichste marktreife Technologien gewährleistet. Die Grundlast soll dabei durch Grubenwasserthermie gestellt und durch bereits installierte und neu zu errichtende PV- und Windkraftanlagen gestützt werden. Ein Batteriespeicher dient zur Energiepufferung und minimiert Verbrauchs -und Erzeugungsschwankungen. Im Laufe des Projekts werden sukzessive neue Erzeugungstechnologien in das Energiesystem integriert und diese auf ihre Alltagstauglichkeit hin getestet. Auf diese Weise können in einer geschützten Umgebung neue innovative Technologien erprobt und optimiert werden. Für die intelligente Energienutzung werden Erzeuger und Verbraucher über IoT-Geräte miteinander vernetzt. Die Steuerung der einzelnen Systemkomponenten erfolgt über eine zentrale Plattform. Zur Stärkung des lokalen Arbeitsmarkts wird ein IoT-Lab zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung aufgebaut. Das IoT-Lab ist die Zentrale für die Steuerungsplattform und visualisiert Erzeugung sowie Verbrauch der angeschlossenen Komponenten. Somit werden Fachkräfte durch unterschiedlichste Seminar- und Kursangebote über neue Technologien, u. a. mit VR- und AR-Technik informiert und befähigt, diese anzuwenden. Das Projekt liefert einen signifikanten Beitrag zu den Bereichen Sektorenkupplung, Strukturwandel, Nachhaltigkeit, Wissenstransfer und intelligente Energiesteuerung.

 

Durch die neuen Bestandteile innerhalb der Ausstellung wird den Besuchern ein umfassendes und breites Spektrum an Technologien vorgestellt, und so die Attraktivität und das Alleinstellungsmerkmal des ENERGETICON gesteigert. Des Weiteren sind die technischen Komponenten aktive Positionen in der Energieerzeugung der Gesellschaft und werden zu einem Teil die Betriebskosten mittelfristig senken.

 

Das Projekt „ENERGIELANDSCHAFT AnnA 4.0“ wird nach fast 10 Jahren des Bestehens des ENERGETICON eine Aufwertung der Ausstellung im Rahmen des Energie-Erlebnis Museums darstellen und somit die Aktualität des außerschulischen Lernorts aufwerten. Darüber hinaus wird das Projekt durch die Einbindung des Wasserturms, sowie die baulichen Anlagen wie eine Windkraftgondel und Vertikalwindkraftrotoren, den Außenbereich des Geländes in Bezug auf Sichtbarkeit der Regenerativen Energieerzeuger stark aufwerten.

 

Rechtslage

Die Aufgabe ist freiwillig.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Der Anteil des ENERGETICON beträgt ca. 2,637 Mio. Euro brutto am Gesamtvolumen des Projektes i. H. v. ca. 6,337 Mio. Euro. Bei einer Förderquote von 90 % entfällt auf das ENERGETICON im Förderzeitraum von Mitte 2024 bis Mitte 2027 ein Eigenanteil i. H. v. 263.703,10 Euro brutto (Rundungsdifferenz 2,29 €). Die Gesellschaft ENERGETICON gGmbH ist nicht in der Lage, die geforderten Eigenanteile zu erwirtschaften oder aus dem laufenden Wirtschaftsplan zu entnehmen, sodass eine Projektrealisierung nur unter Übernahme der jährlichen Eigenanteile durch die Gesellschafter_innen erfolgen kann. Die StädteRegion Aachen müsste somit, gemäß dem Anteil an der Gesellschaft (25 %), einen Zuschuss zum Eigenanteil des ENERGETICON leisten. Da die Gesellschafter Pro Energeticon e.V. sowie Grube Anna Bergbauinformationszentrum e.V. sich finanziell nicht beteiligen können, werden deren Anteile auf die verbleibenden drei Gesellschafter_innen (LVR, SRAC, Stadt Alsdorf) aufgeteilt. Somit erhöht sich der Zuschuss zur Projektrealisierung, den die StädteRegion Aachen in ihrer Rolle als Gesellschafterin leisten müsste, auf 69.380,29 Euro, was einem Anteil von 26,31 % entspricht. Verteilt auf die Haushaltsjahre 2024 - 2027 ergibt sich folgende Kostenteilung:

 

Haushaltsjahr

2024

2025

2026

2027

Eigenanteil

26.429,32 Euro

39.869,36 Euro

2.720,09 Euro

361,53 Euro

 

Seitens der StädteRegion Aachen hat die ENERGETICON gGmbH zur Unterstützung des Vorhabens „ENERGIELANDSCHAFT AnnA 4.0“ in den Jahren 2020 und 2021 drei Zuschüsse aus dem städteregionalen Fonds zur Förderung des Strukturwandels in Höhe von insgesamt 27.280 Euro brutto erhalten. Die Zuschüsse wurden für die Weiterqualifizierung der Projektskizze durch externe Dienstleistende im Rahmen des Sterneverfahrens und zur Ausarbeitung des formellen Antrags verwendet (s. SV-Nr. 2020/0445, 2020/0553 u. 2021/0444).

 

Darüber hinaus erhält die ENERGETICON gGmbH einen jährlichen Betriebskostenzuschuss i. H. v. 80.000 Euro (s. SV-Nr. 2023/0517). Zudem zahlt die StädteRegion Aachen die Personalkosten der Geschäftsführung der ENERGETICON gGmbH.

 

Im Haushalt 2024 stehen im Produkt 15.01.01 unter dem Sachkonto 544014 „Sach-/Projektkosten Strukturwandel" anteilig ausreichende Mittel i. H. v. 38.299,00 Euro zur Deckung des Kostenanteils der StädteRegion Aachen am Eigenanteil des ENERGETICON am Projekt „ENERGIELANDSCHAFT AnnA 4.0“ zur Verfügung. Die Abwicklung erfolgt über das Sachkonto 531521 „Zuschüsse zur Förderung des Strukturwandels“. Für die Haushaltsjahre 2025 – 2027 sind oben genannte Mittel einzuplanen.  

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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