Mitteilungsvorlage - 2024/0087

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage:

Mit Wirkung vom 13.03.2022 ist die TCMS-Richtlinie der StädteRegion Aachen mit Regelungen zur Umsatzsteuer und Bauabzugsteuer in Kraft getreten (siehe Vorlage 2022/0032). Nun wurden in einem weiteren Schritt gemeinsam mit den beteiligten Organisationseinheiten Regelungen und Maßnahmen zu nachfolgenden Steuerarten erarbeitet und in die neue, überarbeitete Dienstanweisung – TCMS-Richtlinie der StädteRegion Aachen- aufgenommen:

 

  • Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuererklärungen
  • Lohnsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Sondersachverhalte des Einkommensteuergesetztes § 50a EStG (sogenannte Quellensteuer)

 

 

Bei dieser Gelegenheit wurden auch redaktionelle Änderungen an der Richtlinie selbst, sowie an den Anlagen und zugehörigen Rundschreiben vorgenommen und Verfahrensweisen noch genauer auf die Handlungsabläufe in der Verwaltungsstruktur der StädteRegion Aachen abgestimmt. Die überarbeitete Richtlinie ist am 27.12.2023 im Hausrecht veröffentlicht worden und ist für die Städteregionsausschussmitglieder und Städteregionstagsmitglieder in Allris zu dieser Vorlage abrufbar.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

keine

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gez.: Dr. Grüttemeier

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