Mitteilungsvorlage - 2024/0031

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Beratungsfolge

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Sachlage

Die Verwaltung hat bereits mehrfach über die bundesweit angespannte Personalsituation in Kindertageseinrichtungen berichtet (vgl. SV-Nr. 2022/0507, 2023/0088, 2023/0405). Der Fachkräftemangel hat nach wie vor auch in der Städteregion erhebliche Auswirkungen auf berufstätige Eltern und nicht zuletzt auf die zu betreuenden Kinder.

 

Die Hauptverwaltungsbeamt_innen der Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen, der Gemeinden Roetgen und Simmerath sowie der StädteRegion Aachen haben am 09.08.2023 einen einvernehmlich abgestimmten dringenden Appell an die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie an die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gesandt (vgl. Anlage zur Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0405).

 

Zwischenzeitlich ist ein Antwortschreiben der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 05.01.2024 eingegangen, zu dem die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:

 

Im Rahmen der im KiBiZ festgeschriebenen Dynamisierung wird der finanziellen Entwicklung auch in der Finanzierung der Einrichtungen insoweit nicht Rechnung getragen, als die Dynamisierung aus Sicht der kommunalen KiTa-Träger mit erheblicher zeitlicher Verzögerung (Inkrafttreten der Tarifergebnisse 2022 und 2023 ./. Inkrafttreten der Dynamisierung zum Kindergartenjahr 2024/2025) eintritt. Lediglich für den Bereich der freien Träger wirkt die einmalige finanzielle Überbrückungshilfe zu Jahresbeginn 2024.

 

Die wiederholt von der Ministerin vorgetragene Äußerung, dass die Überbrückungshilfe mittelbar auch die Kommunen unterstütze, verdeutlicht die Grundhaltung des Landes, nach der zuerst die kommunalen Jugendhilfeträger für die finanziellen Auswirkungen des in ihrer Zuständigkeit liegenden Rechtsanspruchs verantwortlich seien. Das Konnexitätsprinzip wird insoweit vom Land nicht eingehalten. Auch sind die Personalkostensteigerungen nicht nur mittelbare Auswirkung des von Bund und Ländern vorangetriebenen Platzausbaus und der dadurch gestiegenen Nachfrage nach Fachkräften.

 

Die im Antwortschreiben angesprochenen flexiblen Personaleinsatzmöglichkeiten („Sofortprogramm KiTa“) werden im Jugendamtsbereich bereits weitgehend genutzt und sind ausgeschöpft. Die letzte, am 30.06.2023 in Kraft getretene Anpassung der Personalverordnung enthält tatsächlich nur marginale Verbesserungen in bestimmten, zahlenmäßig überschaubaren Fällen.

 

Das Land plant derzeit ein Programm zur Erleichterung des Zugangs zum Beruf d. Kinderpfleger_in für Personen ohne formale pädagogische Ausbildung („Quereinstieg in der Kita – Kindertagespflege, QuiK-K“). Die Quereinsteiger_innen werden zunächst ohne Abschluss für zwei Jahre beschäftigt und besuchen berufsbegleitend Weiterbildungsmodule. Wenn diese zwei Jahre erfolgreich absolviert wurden, kann ein Einstieg in das zweite Jahr der praxisintegrierten Kinderpflegerausbildung („PiA-K“) erfolgen. Weitere Voraussetzungen sind dann:

 

  • Mindestens Sprachniveau B2
  • Vorliegen mindestens eines ersten Schulabschlusses (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
  • vom Träger unterzeichnete Kompetenz-Checkliste über ein Äquivalent von 720 Unterrichtsstunden sowie
  • positive Erfolgsprognose von Träger und Berufskolleg.

 

Mit einem Abschluss als Kinderpfleger_in wäre dann anschließend auch ein Einstieg in die Ausbildung z. staatl. anerkannten Erzieher_in ohne Fachhochschulreife zulässig. Wenn dies in Einzelfällen gelingt, könnte hierin ebenfalls ein Beitrag zur Linderung des Fachkräfteproblems liegen.

 

Eine Beteiligung wäre für das betreffende Jugendamt mit einem hohen Vernetzungs- und Koordinierungsaufwand verbunden. Angesichts der nicht gesicherten Finanzierung, der begrenzten Anrechnungsmöglichkeiten auf vakante Fachkraftstunden und der überschaubaren Personenzahl im Jugendamtsbereich wird die Verwaltung eine Teilnahme sorgfältig prüfen.

 

In dem Antwortschreiben wird ausführlich auf den Ausbau der Beschäftigung von Quereinsteigenden und Alltagshelfer_innen abgestellt. Bei diesen Berufsgruppen handelt es sich zwar um wichtige Unterstützer_innen im KiTa-Betrieb, aber nicht um Fachkräfte. Letztlich wird auch seitens der Ministerin eingeräumt, dass dem Fachkräftemangel nur langfristig und durch viele verschiedene Maßnahmen begegnet werden kann.

 

Das Antwortschreiben der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 05.01.2024 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Derzeit besteht in den Kindertageseinrichtungen der StädteRegion Aachen im Südkreis noch ein Bedarf an

 

  • sechs Fachkräften für Monschau (Besetzung von zwei Gruppen),
  • fünf Fachkräften für Roetgen (Besetzung von zwei Gruppen) und
  • 16 Fachkräften für Simmerath (Besetzung von sechs Gruppen),

 

ohne die der Betrieb der Gruppen fraglich ist. Darunter fällt auch die Inbetriebnahme der neuen KiTa Simmerath in Modulbauweise (Berufskolleg).

 

In Baesweiler fehlen einzelne Fachkräfte in mehreren KiTas, wobei keine ganzen Gruppen unbesetzt bleiben.

 

Eine gewisse Entlastung wird durch fertig werdende Auszubildende zum Sommer 2024 erwartet.

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Personelle Auswirkungen

Der Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung bleibt in allen Jugendamtsbereichen in der Städteregion weiter angespannt.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine

 

Soziale Auswirkungen

Fehlende Fachkräfte haben Einschränkungen des qualitativen, quantitativen und zeitlichen Angebotes der Kindertageseinrichtungen zur Folge, soweit die laut Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes geforderte Mindestbesetzung unterschritten wird.

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Die Förderung von Kindern mit anerkannter oder drohender Behinderung durch die Kindertageseinrichtungen wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz -BTHG- nur finanziert, soweit der Fachkräftebedarf sichergestellt werden kann.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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