Mitteilungsvorlage - 2024/0018

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage

Das Städteregionstagsmitglied Andreas Gebhardt hat sein Mandat im Städteregionstag mit Ablauf des 30.11.2023 niedergelegt. Für ihn ist mit Wirkung vom 27.12.2023 Herr Tobias Römgens, Baesweiler, in den Städteregionstag nachgerückt.

 

Das Städteregionstagsmitglied Alexandra Prast hat ihr Mandat im Städteregionstag mit Ablauf des 31.12.2023 niedergelegt. Für sie ist mit Wirkung vom 10.01.2024 Herr Stefan Michael Kuklik, Herzogenrath, in den Städteregionstag nachgerückt.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen werden die Städteregionstagsmitglieder vom Städteregionsrat eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass die Städteregionstagsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Städteregion Aachen zu erfüllen.“

 

Die Formel kann mit dem betreffenden religiösen Zusatz gesprochen werden.

 

Über die Verpflichtung wird eine von dem Städteregionstagsmitglied und dem Städteregionsrat zu unterzeichnende Niederschrift gefertigt.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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