Beschlussvorlage - 2024/0004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag beschließt, dass die StädteRegion Aachen für die Vorstudien zur regionalen Radachse Alsdorf – Eschweiler und zur wichtigen nahräumigen Radachse Stolberg Hauptbahnhof - Breinig des Städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr 50 % des Eigenanteils der jeweiligen Kommunen übernimmt, um diese ersten Maßnahmen als Anschub zum Ausbau des Netzes auf den Weg zu bringen. Für eine Übernahme von Eigenanteilen weiterer Vorstudien ist eine erneute Einzelfallentscheidung erforderlich mit der Voraussetzung, dass die finanziellen Mittel im Haushalt verfügbar sind.

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Sachlage

Die StädteRegion Aachen hat in Zusammenarbeit mit den städteregionsangehörigen Kommunen und dem Landesbetrieb Straßenbau die „Strategie zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung des Städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr“ entwickelt (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2024/0003). Bestandteil der Strategie ist das Zielnetz, welches aus regionalen und wichtigen nahräumigen Radverbindungen gebildet wird.

 

Wichtige Instrumente für die Umsetzung und den Ausbau des Netzes ist die Maßnahmenplanung mittels eines noch zu entwickelnden Masterplans sowie die Erarbeitung konkreterer Ausbaukonzepte für ganze Radachsen anhand entsprechender Vorstudien.

 

Im Zuge durchgehender Radachsen sind in den allermeisten Fällen mehrere Baulastträger betroffen. Mit einem baulastträgerübergreifenden Ausbaukonzept sollen die Radachsen einheitlich und abgestimmt entwickelt werden, um das Potential optimal ausschöpfen zu können. In der Regel bietet es sich an, diese Ausbaukonzepte zunächst durch Vorstudien für ganze Radachsen erarbeiten zu lassen. Daran schließt sich die konkrete Maßnahmenplanung von der Vor-planung über die Entwurfs- und Ausführungsplanung bis zur Umsetzung an.

 

Die StädteRegion Aachen ist Kooperationspartner beim Rheinischen Radrevier, bei dem der Zweckverband Landfolge Garzweiler die Federführung übernommen hat. Hier besteht ein Förderzugang für mehrere Machbarkeitsstudien für überregionale Radachsen. Bei den ausgewählten Radachsen betreffen die zu untersuchenden Radschnellverbindungen Aachen – Würselen – Alsdorf – Baesweiler und Aachen – Stolberg  - Eschweiler – Düren – Kerpen (- Köln) auch die StädteRegion. Für andere Achsen des städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr besteht dagegen derzeit kein Zugang zu Fördermitteln, so dass entsprechende Vorstudien komplett aus Eigenmitteln zu finanzieren sind.

 

Die angespannte Haushaltslage der Kommunen erschwert einen zügigen Start von Vorstudien. Daher liegt es im städteregionalen Interesse, die Kommunen mit einer teilweisen Übernahme der jeweiligen finanziellen Eigenanteile zu un-terstützen. Hierfür sollen folgende Rahmenbedingungen gelten:

 

  • Die betreffende Radachse ist Bestandteil des städteregionalen Radver-kehrsnetzes für den Alltagsverkehr und verläuft mindestens zwischen zwei Orten der Kategorien I oder II bzw. der weiteren Quell-/Zielschwerpunkte, die im Zielnetz dargestellt sind.
  • Die StädteRegion Aachen ist eine der Baulastträgerinnen der Radachse. Dies gewährleistet, dass die StädteRegion sich auch bei der späteren Umsetzung aktiv im Sinne der Strategie einbringen kann.
  • Die betreffende Kommune hat einen politischen Beschluss gefasst, dass sie der „Strategie zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung des Städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr“ beitritt (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2024/003).
  • Die Baulastträger entlang der Radachse verständigen sich vorab über das Untersuchungskonzept und die Zielsetzung der Vorstudie. Diese entsprechen den Zielsetzungen der Strategie. In der Vorstudie können auch alternative Routenführungen für Teilabschnitte untersucht werden.
  • Die StädteRegion übernimmt 50 % des finanziellen Eigenanteils der je-weiligen Kommune.
  • Die erforderlichen finanziellen Mittel müssen im Haushalt der StädteRegion zur Verfügung stehen.

 

Zunächst stehen Vorstudien für die folgenden beiden Radachsen an:

  1. wichtige nahräumige Radachse Stolberg Hauptbahnhof - Breinig (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2024/0005).
  2. regionale Radachse Alsdorf – Eschweiler (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2024/0006)

 

Rechtslage

Die anteilige Übernahme der Eigenanteile der Kommunen ist eine freiwillige Leistung.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2024 sind für das Sachkonto 527901 (Externe Planungskosten) bei der Kostenstelle 464000 im Produkt 12.02.01 Mittel in Höhe von 110.000 € veranschlagt. Hieraus können Vorstudien für Radachsen anteilig finanziert werden unter Beachtung der übrigen Planungserfordernisse für Kreisstraßen. Für die Vorstudien der Radachsen Alsdorf – Eschweiler und Stolberg Hbf – Breinig wurden zum Jahresabschluss 2022 80.000,00 € der Sonstigen Rücklage zugeführt.

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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