Mitteilungsvorlage - 2024/0108

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage

 

Für die Aufnahme und Unterbringung bzw. Versorgung von Fund- und herrenlosen Tieren sowie von beschlagnahmten Tieren aus Gründen der Gefahrenabwehr sind die kommunalen Ordnungsbehörden zuständig. Die Unterbringung und Versorgung von Tieren aufgrund von Maßnahmen nach § 16 a Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie der Tiergesundheit obliegt dem Amt 39/Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen. Da das Veterinäramt bzw. die regionsangehörigen Kommunen (mit Ausnahme der Stadt Aachen, die für ihren Zuständigkeitsbereich einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat) nicht über eigene geeignete Unterbringungsmöglichkeiten verfügen, erfolgt bis zum 31.12.2024 die Versorgung der Tiere gegen Zahlung eines jährlichen Pauschalzuschusses durch den Tierschutzverein.

In den vergangenen Jahren hat die StädteRegion Aachen als Koordinatorin, in ihrer Eigenschaft als ordnungsbehördliche Fachaufsichtsbehörde und im Auftrag der städteregionsangehörigen Kommunen gemeinsam mit dem Amt 39 mehrere Verträge mit dem Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V. zum Zwecke der Unterbringung der o.a. Tiere abgeschlossen, um Einzelverträge durch die jeweiligen Kommunen zu vermeiden.

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 (Sitzungsvorlagen-Nr.: 2019/0178) einerseits den derzeit bis zum 31.12.2024 gültigen Vertrag mit dem Tierschutzverein und andererseits die Höhe des jährlichen Zuschussbetrages an den Bewirtschaftungskosten des Tierheims des Tierschutzvereins beschlossen. Der pauschale Jahreszuschuss betrug 290.000,00 EUR für die Jahre 2020-2022 bzw. 300.000,00 EUR für 2023-2024, wobei sich die Zuschusshöhe je Kommune nach dem prozentualen Mittelwert der tatsächlich zugeführten Tiere der jeweils letzten 3 Jahre richtet. Der kommunale Anteil des jährlichen Pauschalzuschusses wird durch die regionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) erstattet. Der Anteil des Veterinäramtes beträgt aktuell 87.661,05 EUR.

Mit Schreiben vom 02.11.2022 kündigte der Tierschutzverein den o.a. Vertrag unter Verweis auf die gestiegenen Energie-, Personal- und Tierarztkosten fristgerecht zum 31.12.2024.

Der seitens der regionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) zur Führung der Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein mandatierte Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern des A 32/Amt für Ordnungsangelegenheiten und der Städte Eschweiler und Würselen und das A 39 trafen sich bis dato insgesamt siebenmal zu Arbeitstreffen mit dem Tierschutzverein. Als Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit des Arbeitskreises dienten die seitens des A 32 erarbeiteten Auswertungen des Zahlenmaterials (Jahresabschlüsse des Vereins, Statistiken aufgenommener Tiere) und darauf basierende Berechnungen. Mit Blick darauf, dass sich die Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein in den vergangenen Jahren unter den bisher geltenden Rahmenbedingungen (Bezuschussung in Form einer Pauschalzahlung bei mehrjähriger Vertragslaufzeit) aus Sicht aller Beteiligten bewährt hatte, stand die zukünftige Zuschusshöhe im Fokus der Verhandlungen. Darüber hinaus wurden Optimierungsvorschläge bezüglich der praktischen Handhabung der Zusammenarbeit thematisiert.

Einvernehmen konnte erzielt werden bezüglich des beabsichtigten Abschlusses von zwei Verträgen ab dem 01.01.2025 (Amt 32 für die Kommunen – Tierschutzverein sowie Amt 39 – Tierschutzverein) und der Führung von Meldelisten für die Statistik sowie der Aufnahmebögen für die einzelnen Tiere. Bezüglich der Ausgestaltung des Vertrages mit dem A 39 bestand die Überlegung, seitens A 39 einen Vertrag mit einer jährlichen Vorabzahlung sowie einer im Folgejahr stattfindenden Spitzabrechnung abzuschließen, um dem Verein insbesondere hinsichtlich der Unwägbarkeiten der Aufnahme von Tierschutz-Tieren entgegenzukommen. Darüber hinaus bat der Tierschutzverein um Überprüfung der Möglichkeit der Einführung einer städteregional geltenden Katzenkastrations- und -kennzeichnungspflicht.

In der Sitzung des Arbeitskreises am 24.01.2024 teilte der Tierschutzverein jedoch mit, dass es zukünftig (ab 2025 ff.) keine vertragliche Regelung mit dem Tierschutzverein verbunden mit einer jährlichen Pauschalzuwendung mehr geben werde. Dies bedeutet, dass eine zukünftige Vertragsgestaltung konkrete Einzelabrechnungen nach Tagessätzen gegenüber den zuständigen und somit zahlungspflichtigen Kommunen vorsehen werde. Darüber hinaus könne das Tierheim aufgrund von Kapazitätsgrenzen zukünftig keine Abnahmegarantie für alle Tiere mehr übernehmen; vielmehr verpflichte es sich dazu, 75% seiner Kapazitäten je Tierart für Tiere aus der öffentlichen Hand (Stadt und StädteRegion Aachen) vorzuhalten. Die Abrechnung erfolge monatlich; Vermittlungsgebühren würden bei der Abrechnung je Tier in Abzug gebracht.

Aufgrund der o.a. durch den Tierschutzverein neu kommunizierten Rahmenbedingungen strebt die Verwaltung der StädteRegion Aachen, in enger Abstimmung mit den kommunalen Ordnungsbehörden, an, zunächst einen Vertrag mit einer 2 ½-jährigen Laufzeit (01.01.2025 – 30.06.2027) abzuschließen. Diese neu avisierte Regelung einer „Testphase“ des Vertragswerkes birgt die Chance, sich den aufgrund der veränderten vertraglichen Rahmenbedingungen aufgeworfenen Fragen zu stellen und ggf. auch neue, andere Wege zu gehen. Ebenso können Erfahrungen aus dem neuen Vertrag, insbesondere bezüglich des Umgangs mit Tagessätzen, gewonnen und für neue Regelungen in der Zukunft angewandt werden.

Die StädteRegion Aachen wird die aktuellen Ergebnisse des Arbeitskreises den regionsangehörigen Kommunen zunächst am 27.02.2024 mitteilen und danach den Vertrag zur Abstimmung innerhalb ihrer jeweiligen Behörde zur Verfügung stellen. Für den Fall, dass alle Kommunen in der darauf folgenden, am 11.04.2024 stattfindenden, Besprechung mit den kommunalen Ordnungsbehörden und der Polizei ihre Zustimmung erklären, ist vorgesehen, das weitere Verfahren (Beschlussvorlage SRA und Unterzeichnung des Vertrages) in die Wege zu leiten.

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Personelle Auswirkungen

Keine. 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

1. A 32/Amt für Ordnungsangelegenheiten

Die Aufwendungen für die durch das Tierheim erbrachten Leistungen werden ab dem Jahr 2025 ff. in den Haushalten der jeweiligen regionsangehörigen Kommunen veranschlagt. Die entsprechenden Leistungen werden den Kommunen direkt durch das Tierheim in Rechnung gestellt. Die Stadt Aachen wird im ordnungsbehördlichen Bereich eine eigenständige Regelung treffen.

 

2. A 39/Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen

Es müssen noch Gespräche mit dem Tierschutzverein stattfinden, inwiefern Anpassungen der Tagespauschalen z.B. bei Fortnahmen von kleinen Heimtieren aus Animal-Hoarding sowie dem Umgang mit der Unterbringung auf Pflegestellen möglich sind. Ebenso muss noch eruiert werden, welchen Auswirkungen die Vorgabe einer Maximal-Kapazität auf die Tätigkeit von A 39 hat. Zum jetzigen Stand ist davon auszugehen, dass ein Betrag von ca. 500.000 Euro jährlich für die Unterbringung von Heimtieren realistisch erscheint.

Die Unterbringung von Großtieren und Exoten (Sachkonto 543999; Ansatz 2024: 160.000 Euro) bleibt hiervon unberührt. 

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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