Mitteilungsvorlage - 2024/0067

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage

 

Der Amtsleiter des A 62/Kataster- und Vermessungsamt, Herr David Arzdorf, hält in der Sitzung des Bauausschusses am 06.03.2024 einen Vortrag zum Baulückenkataster.

 

Nach § 200 BauGB haben die Gemeinden die Möglichkeit bebaubare Flächen, sogenannte Baulandkataster, zu veröffentlichen. Das Kataster- und Vermessungsamt hat die notwendigen Daten sowie eine GIS-Anwendung (QGIS) den Kommunen zur relativ unkomplizierten Erfassung bereitgestellt. Die Stadt Stolberg hat jetzt davon Gebrauch gemacht die Baulücken zu erfassen und als Baulandkataster zu veröffentlichen. Ziel mit dem Baulandkataster ist die Aktivierung und Mobilisierung von Bauland durch die niedrigschwellige Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit.

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Im Auftrag:

gez.: Lo-Cicero Marenberg

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