Beschlussvorlage - 2024/0025-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in der StädteRegion Aachen;
Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der Städteregionstagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 15.01.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 64 - Mobilität und Klimaschutz
- Verfassend:
- Kathrin Raabe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Vorberatung
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07.02.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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07.03.2024
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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14.03.2024
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Beschlussvorschlag
- Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:
- Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, eine Klimaschutzkoordination in der StädteRegion Aachen einzurichten.
- Hierzu soll ein Antrag auf Mittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt werden, die die befristete Projektstelle mitfinanziert.
- Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:
- Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides, eine Klimaschutzkoordination in der StädteRegion Aachen einzurichten und stimmt dem befristeten personellen Mehrbedarf im Umfang einer Stelle für vier Jahre zu.
- Hierzu soll ein Antrag auf Mittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt werden, die die befristete Projektstelle mitfinanziert.
Sachlage
Mit Schreiben vom 15.01.2024 beantragen die CDU-Städteregionsfraktion und die Städteregionsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN den oben genannten Beschlussvorschlag.
Zum vorgelegten Beschlussvorschlag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination auf organisatorischer Ebene kann einen guten Beitrag dazu leisten, die Klimaschutzziele und somit das Ziel der CO2-Neutralität bis 2030 zu erreichen.
Die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination ist für die StädteRegion Aachen ein äußerst hilfreicher und zielführender Ansatz, um die Aktivitäten der verschiedenen Akteure im Bereich des Klimaschutzes bestmöglich zu verzahnen und, indem Synergieeffekt bestmöglich genutzt werden, zum Mehrwert aller zu gestalten.
Die Implementierung einer Klimaschutzkoordination stellt außerdem eine Maßnahme aus der mehrheitlich beschlossenen Klimastrategie „Raum . Mobilität . Klima“ (siehe Sitzungsvorlage 2023/0442) dar.
Die Klimaschutzkoordination übernimmt im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten auf untergeordneter Ebene (regionsangehörige Kommunen). Als Verbindungsglied zwischen der StädteRegion Aachen und ihren eigenständigen, untergeordneten Organisationen agiert sie in der Vermittlung und Beratung. Dies ermöglicht die Aktivierung von Organisationseinheiten, die ihre Klimaschutzbemühungen noch in den Anfängen haben oder aufgrund begrenzter Kapazitäten weniger eigene Anstrengungen unternehmen können. Die Klimaschutzkoordination bündelt Ressourcen und koordiniert Projekte, um eine effiziente Umsetzung vor Ort zu gewährleisten und Synergieeffekte zu nutzen. Im Sinne von "Hilfe zur Selbsthilfe" wird so allen Organisationseinheiten, auch den kleineren, ermöglicht, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen.
Durch die Implementierung der Klimaschutzkoordination kann im besten Sinne an die in der Region etablierte Netzwerkarbeit im Bereich des Klimaschutzes angeschlossen werden und die Ende 2023 ausgelaufene Förderung des Netzwerks ersetzen (siehe Sitzungsvorlage 2023/0341) und somit dem seinerzeit einstimmig gefassten Beschluss zur Fortführung der Netzwerkarbeit Rechnung tragen.
Die Klimaschutzkoordination wird Maßnahmen ergreifen, um Kräfte und Ressourcen zu bündeln, Handlungsoptionen zu identifizieren, den intensiven Erfahrungsaustausch zu fördern und dabei besonderen Wert auf die effektive Koordination und Ausrichtung der Klimaschutzmaßnahmen legen, sodass Projekte zur Förderung des Klimaschutzes in der StädteRegion Aachen bestmöglich gefördert werden.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Bei der Klimaschutzkoordination handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe.
Personelle Auswirkungen
Bei der Schaffung der Klimaschutzkoordination handelt es sich um eine zusätzliche Projektstelle.
Die Kosten der Stelle werden vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids zu 90 Prozent vom Fördergeldgeber (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL), im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)) getragen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Mittel für die Stelle der Klimaschutzkoordination sowie entsprechend zu erwartende Fördermittel sind im Haushalt 2024 der StädteRegion nicht eingeplant worden.
Die Stelle verursacht zusätzliche jährliche Personalaufwendungen in Höhe von 80.000 €, bei einer angenommenen Besetzung der Stelle ab dem 01.07.2024 beträgt für das Jahr 2024 der Mehrbedarf 40.000 €. Sofern diese im Jahr 2024 zusätzlich anfallenden Personalaufwendungen nicht im Rahmen der Gesamtdeckung der Personalkosten aufgefangen werden können, werden die hierfür erforderlichen Mittel im Wege unerheblicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen bereitgestellt. Die erforderliche Deckung ergibt sich einerseits aus den zu erwartenden Fördermitteln in Höhe von 36.000 € bei einer erwarteten Förderquote von 90 %. Für den andererseits verbleibenden Eigenanteil von 10 %, in 2024 also 4.000 €, schlägt die Verwaltung vor, auf die im Rahmen der Haushaltberatung eingebrachten Mittel für die „Kommunale Wärmeplanung – Plattformentwicklung“ (Sachkonto 527901, Produkt 14.01.02) zurückzugreifen. Die Schaffung einer Klimaschutzkoordination trägt zum Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zwischen den regionsangehörigen Kommunen und weiteren relevanten Akteuren bei, unterstützt somit die kommunale Wärmeplanung und dient als Plattform des gemeinsamen Austauschs.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personalaufwendungen für die Stelle der Klimaschutzkoordination mit den zu erwartenden Jahreskosten sowie die zu erwartenden Fördermittel mit einer Quote von 90 % ab dem Jahr 2025 im Haushaltsentwurf zu berücksichtigen unter Rückgriff auf die vorstehende Haushaltsposition für die „Kommunale Wärmeplanung“ zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils.
Bei dem personellen Mehrbedarf handelt es sich um eine Ausnahme gemäß der Ziffer 6 des Personalbewirtschaftungskonzeptes (politische Willensbildung).
Ökologische Auswirkungen
Die neue Stelle der Klimaschutzkoordination trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen bei. Sie zahlt auf das Ziel der CO2-Neutralität bis 2030 ein.