Beschlussvorlage - 2024/0017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Städteregionstagsmitglieder beschließen die in der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2024/0017 dargestellten Umbesetzungen in Gremien.

 

  1. Der Städteregionstag beschließt die in der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 2024/0017 dargestellten Umsetzungen in Gremien (wirtschaftliche Beteiligungen).

 

  1. Die Städteregionstagsmitglieder nehmen zur Kenntnis, dass die SPD-Städteregionstagsfraktion Herrn SRTM Manfred Bausch zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt bestimmt hat. 

 

  1. Die Städteregionstagsmitglieder nehmen zur Kenntnis, dass sich die AfD-Städteregionstagsfraktion mit Ablauf des 25.02.2024 aufgelöst hat. Die damit unmittelbar verbundenen Veränderungen in Gremien sind in Anlage 3 zur Sitzungsvorlage 2024/0017 dargestellt.
Reduzieren

Sachlage

 

Frau Alexandra Prast hat ihr Städteregionstagsmandat mit Ablauf des 31.12.2023 niedergelegt. Die hiermit verbundenen Umbesetzungen sind unter lfd. Nrn. 1 – 13 (Anlage 1) und lfd. Nrn. 1 – 2 (Anlage 2) dargestellt.

 

Herr Andreas Gebhardt hat sein Städteregionstagsmandat mit Ablauf des 30.11.2023 niedergelegt. Die hiermit verbundenen Umbesetzungen sind unter lfd. Nrn. 14 – 24 (Anlage 1) und lfd. Nrn. 3 – 4 (Anlage 2) dargestellt.

 

Darüber hinaus beantragt die SPD-Städteregionstagsfraktion die unter laufender Nr. 5 (Anlage 2) dargestellte Umbesetzung im Aufsichtsrat der SPRUNGbrett gGmbH.

 

Die FDP-Städteregionstagsfraktion beantragt, Herrn Fabian Schäfer, Auf der Weide 21, 52477 Alsdorf auf die Stellvertreterliste der FDP-Städteregionstagsfraktion als stellvertretenden sachkundigen Bürger aufzunehmen (lfd. Nrn. 25 – 34, Anlage 1)

 

Herr Dr. Pfeil hat sein Mandat als Städteregionstagsmitglied mit Ablauf des 29.02.2024 niedergelegt. Er bleibt als sachkundiger Bürger in der Stellvertreterliste der FDP-Städteregionstagsfraktion. Die entsprechenden Umbesetzungen sind unter lfd. Nrn. 35 – 45 (Anlage 1) und lfd. Nr. 6 (Anlage 2) aufgeführt.

 

Herr SRTM Markus Matzerath hat die AfD-Städteregionstagsfraktion mit Ablauf des 25.02.2024 verlassen, so dass gleichzeitig der Fraktionsstatus aufgrund der Unterschreitung der Mindestgröße von Fraktionen (drei Städteregionstagsmitglieder) erloschen ist. Aus diesem Grund entfallen Mandate, die der bisherigen AfD-Städteregionstagsfraktion aufgrund ihres Fraktionsstatus zugestanden haben. Die hiermit verbundenen Veränderungen sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 

Rechtslage

 

Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags:

Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.

Der Städteregionsrat ist nicht stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW).

 

 

Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlags:

Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.

Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW).

 

Hinsichtlich Unternehmen oder Einrichtungen haben die in deren Gremien bestellte Vertreterinnen und Vertreter der StädteRegion Aachen über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen (§ 113 Abs. 6 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW).

 

 

Zu Ziffer 3. des Beschlussvorschlags:

Im Anschluss an die Kommunalwahl 2020 erfolgte die Benennung der Ausschussvorsitzenden im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/0022 (Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze).

 

Scheidet ein_e Ausschussvorsitzende_r während der Wahlperiode aus, bestimmt aufgrund von § 41 Absatz 7 Satz 5 KrO NRW die Fraktion, der er_sie angehört, ein Städteregionstagsmitglied zum Nachfolger_ zur Nachfolgerin (gilt gemäß § 41 Absatz 7 Satz 6 auch für stellvertretende Vorsitzende).

 

Die Entscheidung ist den Städteregionstagsmitgliedern zur Kenntnis zu geben.

 

 

Zu Ziffer 4. des Beschlussvorschlags:

Eine Fraktion besteht nach § 40 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz KrO NRW in einem Kreistag mit mehr als 59 Kreistagsmitgliedern aus mindestens 3 Kreistagsmitgliedern.

 

Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 7 KrO sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein Kreistagsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Kreistag angehören kann, zu bennenn (sogenanntes Fraktionsgrundmandat). Darüber hinaus können Fraktionen Ansprüche auf eine Mandat aufgrund Satzungen, Geschäftsordnungen, etc. haben. Durch Wegfall des Fraktionsstatus sind diesbezügliche Ansprüche erloschen. 

 

Die Auswirkungen werden den Städteregionstagsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

Reduzieren

In Vertretung:

gez.: Nolte

Reduzieren

Anlagen

Loading...