Beschlussvorlage - 2024/0062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Die Projektanträge des BK Nord der StädteRegion Aachen im Förderaufruf „Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und im nördl. Ruhrgebiet“ werden unterstützt und die Verwaltung wird beauftragt die verbindlichen Vollanträge zügig einzureichen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel, das Projekt durchzuführen.

 

  1. Die konkrete Mittelbereitstellung erfolgt nach Bewilligung der Förderanträge.
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Sachlage

Neben den Projekten Eifel Campus Simmerath und Technik Campus Neuköllner Straße (vgl. SV 2024/0014) soll die berufliche Bildung auch durch die Stärkung des städteregionalen Berufskollegs Nord – Standort Alsdorf erfolgen. Hierzu wurden -vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung- zwei Anträge im EFRE/JTF Programm NRW 2021-2027 „Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und im nördl. Ruhrgebiet“ im Januar gestellt, die maßgeblich durch einzelne engagierte Lehrpersonen des BK Nord in den Weihnachtsferien erstellt wurden. Eine kurzfristige Einreichung des vorläufigen Antrags war zwingend notwendig, da der ursprüngliche Förderrahmen bereits ausgeschöpft ist und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW anhand von eingereichten Anträgen über eine Aufstockung entscheidet.

 

Antrag 1, Projekttitel „Fit für 2030“

 

Kurzfassung der Inhalte:

  1. Umbau von einem Unterrichtsraum zu einem hybriden Lernraum, mit der Möglichkeit Versuche sowohl an Labortischen als auch an mobilen Laborarbeitsplätzen (Systrainer) durchzuführen. Zudem kann dieser als Selbstlernraum mit Gruppentischen und diversen Sitzmöglichkeiten für unterschiedliche Sozialformen genutzt werden.

 

  1. Anschaffung von Systrainern als Ergänzung der vorhandenen modularen Lernsysteme. Hier liegt der Schwerpunkt insbesondere auf den neuen beruflichen Feldern Elektromobilität, Regenerative Energieerzeugung über Photovoltaik, Batteriespeichersysteme und Wärmepumpentechnik sowie den zugehörigen Energiemanagementsystemen.

 

  1. Anschaffung zusätzlicher Systrainer und zugehöriger Messgeräte für den neuen Ausbildungsgang „Elektroniker für Gebäudesystemintegration“ (ab Schuljahr 2024/25). Dabei liegt der Fokus auf besonderen Gebäudenetzwerke, Visualisierungen und Smart-Home Techniken.

 

  1. Ausrüstung eines Unterrichtsraums mit CAD Arbeitsplätzen für Elektroniker im Bereich Energie- und Gebäudetechnik zur Erstellung von Stromlaufplänen und Einführung in das BIM-Datenbankmodell, wie im zugehörigen Bildungsplan gefordert.

 

  1. Evaluierung und Austausch zu den Erfahrungen mit der technischen Ausstattung und den Lerninhalten mit den Partnerschulen in den Niederlanden und Estland sowie Bereitstellung von Informationen bzgl. einer ggf. Übertragung in andere Einrichtungen der berufl. Bildung im Rheinischen Revier oder Europa.

 

Antrag 2, „New Tech – Netzwerken und technologisches Erstarken am BK Nord“

Kurzfassung der Inhalte:

 

Bildung soll die Brücke zwischen den bestehenden Handwerks- und Industrieberufen und der Digitalisierung schlagen. Dazu soll in drei Bereichen die Ausstattung am Berufskolleg Nord der StädteRegion Aachen verbessert werden.

Es soll eine Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR) Infrastruktur geschaffen werden, die einen berufsfeldübergreifenden Einsatz (technischer, kaufmännischer und sozialer Bereich) bedienen soll, um Schüler_innen / Auszubildende in ihren angestrebten Berufen zukunftsfähig zu machen. Es soll eine 3D-Infrastruktur mit mobilen Hand- und stationären 3D -Scannern aufgebaut werden. Diese Infrastruktur soll durch hochwertige 3D-Drucker und nach Möglichkeit auch KI Anwendungen ergänzt werden.

Zudem soll jeweils ein Unterrichtsraum an den BK-Standorten Herzogenrath und Alsdorf ausgestattet werden.

Da die StädteRegion Aachen Schulträger des Berufskollegs ist, musste sie bei den o.g. Anträgen als Antragstellerin auftreten. Aktuell wird von einem Eigenanteil i.H.v. 10% ausgegangen, der durch die StädteRegion Aachen zu leisten wäre. Die Verwaltung schlägt vor -sollte es zu einer Fördermittelzusage für vorgenannte Projekte kommen- zur Teildeckung der Eigenanteile in 2024, die ursprünglich für die Erstellung eines Konzepts zur beruflichen Qualifikation im Strukturwandel (Änderung im Zuge der HH-Aufstellung 2021) im Budget der S85 eingeplanten Mittel zu nutzen. Die ursprünglich vorgesehene Erstellung eines Konzeptes zur beruflichen Qualifikation im Strukturwandel sieht die Verwaltung nach umfangreichen Gesprächen mit der Arbeitsagentur und mit Trägern von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in der Region (u.a. Pro Arbeit e.V., VabW) (vgl. 2022/0432) nicht als zielführend an.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Veränderungen auf Grund des Strukturwandels im Rheinischen Revier betroffen sind, ausreichende Beratungs- und Schulungsangebote existieren. Die Verwaltung schließt sich dementsprechend der Einschätzung der Arbeitsagentur an, die u.a. in ihrem Vortrag in der Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus am 02.03.2023 (vgl. SV 2023/0081) empfohlen hat, aktuell keine neuen Konzepte oder Beratungsangebote in diesem Themenfeld aufzulegen und stattdessen bereits bestehende Angebote zu bewerben bzw. zu stärken. Zu dem bereits vorhandenen Angebot für vom Strukturwandel betroffene Unternehmen bzw. Mitarbeitende gehört als Beratungsinstanz insbesondere das Team „Berufsberatung im Erwerbsleben“ der Arbeitsagenturen Aachen-Düren und Brühl.

Zur Vorstellung der Angebote wird auf die beigefügte Zusammenstellung verwiesen (s. Anlage). Darüber hinaus existiert seit einigen Monaten als weiteres Angebot für von strukturellen Veränderungen betroffene Beschäftigte im Rheinischen Revier das Förderprogramm „Coach2Change“ des Landes NRW. Dieses Programm, das speziell für kleine- und mittlere Unternehmen im Rheinischen Revier und dem nördlichen Ruhrgebiet aufgelegt wurde, versetzt Beschäftigte in die Lage, gewachsene Arbeitsstrukturen und -abläufe in ihren Unternehmen zu verändern, Transformationsprozesse am Arbeitsplatz voranzutreiben sowie nachhaltig umzugestalten.

Rechtslage

Es handelt sich um freiwillige Aufgaben.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Das Gesamtvolumen der beiden Projekte beläuft sich nach derzeitiger Planung auf 689.920,00 Euro (brutto), wovon der größte Teil auf investive Auszahlungen entfällt. Daraus ergäbe sich bei Förderung beider Projekte ein Eigenanteil (10%) i.H.v. 68.992,00 Euro, der sich aufgrund der teilweise nachgelagerten Mittelabrufe auf die Jahre 2024 bis 2027 verteilen würde. Dieser wäre im Jahr 2024 aus vorhandenen Mitteln im Haushalt zu decken und in den Jahren 2025 bis 2027 wären entsprechende Veranschlagungen im Haushalt vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

  

 

2024

2025

2026

2027

Gesamt

- Eigenanteil /
+ Überschuss
     investiv

- 167.768 €

  57.026 €

   51.600 €

            -  

-   59.142 €


- Eigenanteil /
+ Überschuss
     konsumtiv

-     4.232 €

- 24.394 €

   13.076 €

     5.700 €

-     9.850 €

Summen

- 172.000 €

   32.632 €

   64.676 €

     5.700 €

-   68.992 €

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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