Beschlussvorlage - 2024/0061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inklusionspauschale für das Schuljahr 2023/2024 zweckgemäß für den Ausbau der systemischen Schulassistenz an Schulen des gemeinsamen Lernens zu verwenden.
  2. Darüber hinaus wird sie beauftragt, die Einrichtung eines Pilotprojektes zur systemischen Assistenz an einer Förderschule in der StädteRegion Aachen zu prüfen und umzusetzen.
  3. Die im Rahmen der Haushaltsberatungen ab dem Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Mittel i.H.v. 65.000 € werden zur Mitfinanzierung der o.g. Maßnahmen entsperrt.
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Sachlage

In der Mitteilungsvorlage 2023/0443 informierte die Verwaltung über das Übergangskonzept zur Sicherung der Maßnahmen im Modellprojekt KOBSI. Die derzeit gesetzlich geregelte Finanzierungssystematik erschwert den zweckgemäßen Einsatz der Inklusionspauschale sowie die langfristige Etablierung systemischer Lösungen in den Kommunen. Den derzeit in den Schulen tätigen Inklusionsassistentinnen und -assistenten konnte vor dem Hintergrund der unsicheren Landesfinanzierung für das Haushaltsjahr 2024 zum Ende des letzten Haushaltsjahres zunächst lediglich eine Vertragsverlängerung bis zum 31.03.2024 angeboten werden. 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung vom 02.11.2023 wurde die Bedeutung des Modellprojektes durch die Fraktionen unterstrichen. Es wurde betont, dass eine Verstetigung der Mittel aus der Inklusionspauschale für die Fortführung unerlässlich sei. Die Verwaltung wurde durch Abstimmung einstimmig gebeten, sich hierfür beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW einzusetzen. Mit Schreiben vom 11.12.2023 wandte sich die Verwaltung an die Schulministerin mit der Bitte, die Optimierung und Verstetigung der Inklusionspauschale voranzutreiben. Mit beigefügtem Schreiben vom 22. Januar 2024 wurde die Anfrage des Städteregionsrates durch die Ministerin beantwortet (vgl. Anlage 1).

 

Zwischenzeitlich wurde landesseitig eine erhöhte Inklusionspauschale angewiesen sowie die Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen vom 12. Dezember 2023 für das Schuljahr 2023/2024 erlassen. Diese tritt leider bereits mit Ablauf des 31. Juli 2024 wieder außer Kraft. Für das Schuljahr 2023/2024 stehen der StädteRegion Aachen Mittel in Höhe von 1.085.948,30 € für den Einsatz nicht-lehrenden kommunalen Personals an Schulen zur zweckgebundenen Verausgabung bis zum 31.03.2025 zur Verfügung. Die weitere Finanzierung der Maßnahmen ab dem Schuljahr 2024/2025 ist nicht gewährleistet.

   

 

Evaluationen

In ihrem fünften Bericht über die Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 4. Dezember 2023 informiert die Landesregierung über die Ergebnisse der Datenerhebung zur Inanspruchnahme von Einzelintegrationshilfen bei Jugend- und Sozialämtern für das Schuljahr 2021/2022. Die ermittelten Mehrausgaben von landesweit knapp 67 Mio. Euro führten zur Anhebung der Inklusionspauschale für das laufende Schuljahr. Das mit dem Gutachten beauftragte Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung empfiehlt, den anhaltenden Trend zu kontinuierlich steigenden Fallzahlen und Kosten im Bereich der Einzelintegrationshilfe zum Anlass zu nehmen, die Entwicklung zu reflektieren. Die Wirksamkeit der anhaltend steigenden individuellen Hilfemaßnahmen sei aus inklusionspädagogischer Sicht fragwürdig. Die Gutachter halten stattdessen infrastrukturelle Pool-Modelle sowohl finanziell als auch pädagogisch für vorteilhaft. Die Landesregierung teilt mit, dass im Hinblick auf die Ergebnisse der gesetzlich veranlassten Evalution und die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse der Gutachter im Abschlussbericht zu diskutieren sein wird, wie die Inklusionsförderung künftig ausgestaltet werden soll.

 

Die Erhebungen der Koordinierungsstelle im A 41 - Schulamt für das Schuljahr beim örtlichen Sozialamt und den sieben Jugendämtern bestätigen den Trend der Kostensteigerung für die Einzelintegration für das Schuljahr 2022/2023 in der StädteRegion Aachen. Seit dem Schuljahr 2013/2014 haben sich die kommunalen Kosten für Schulbegleitung mit insgesamt 16,3 Mio Euro mehr als verdreifacht. Dabei entfällt ein Anteil von 6,3 Mio. Euro auf die Jugendämter. Die Hauptlast trägt die örtliche Sozialhilfe mit ca. 10 Mio. Euro (vgl. Anlage 2).

 

Die Auswertung der städteregionalen Erhebung nach Schulformen zeigt darüber hinaus, dass 49,2 % aller Integrationshilfen an Förderschulen eingesetzt sind. Neben dem Kostenfaktor ist die pädagogische Wirkung verdichteter Einzelhilfen an vielen Förderschulen in den Blick zu nehmen. Die wachsende Anzahl an Erwachsenen im Klassenverbund bringt zunehmend strukturelle Klärungsbedarfe im Hinblick auf Weisungsbefugnisse, Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung mit sich. Damit stellen sich erhöhte Anforderungen an die Klassenleitungen hinsichtlich ihrer organisatorischen und kooperativen Kompetenz. Der damit verbundene Aufwand geht notgedrungen von der Zeit für Unterrichtsplanung und konkreten Unterricht ab. Zum anderen muss hinterfragt werden, inwieweit die Anwesenheit von mehreren erwachsenen Personen im Unterricht dem pädagogischen Ziel und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entspricht. Die klassische Schulbegleitung als Einzelfallmaßnahme birgt neben Chancen der individuellen Unterstützung auch Risiken im Hinblick auf Stigmatisierungsprozesse, die Entwicklung von Selbstständigkeit, Interaktionsmöglichkeiten innerhalb der Klasse und die soziale Integration der SchülerInnen.

 

Die aktuellen Schulberichte der 29 KOBSI-Schulen für das Schuljahr 2022/2023 bestätigen die pädagogische und fiskalische Wirksamkeit des systemischen Ansatzes im KOBSI-Projekt. Das Assistenzpersonal deckt individuelle Hilfebedarfe von Schülerinnen und Schülern aus dem System heraus ab. Laut Rückmeldungen der Schulleitungen werden im Durchschnitt pro Assistenzkraft vier bis fünf Schülerinnen und Schüler aufgefangen, für die ohne die systemische Unterstützung individuelle Schulbegleitungen erforderlich gewesen wären. Die Schulleitungen schätzen die flexible Einsatzmöglichkeit der Kräfte. Sie werden bei der Personalauswahl beteiligt. Die Arbeit in der pädagogischen Geschlossenheit und die Kooperation im Team mit den Lehrkräften, den Sonder- und SozialpädagogInnen ermöglicht die ganzheitliche Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen nach Hilfeplänen und ihre fortlaufende Anpassung. Durch die Fortbildungsangebote, die die Koordinierungsstelle bedarfsgerecht organisiert, werden die Assistenzkräfte für ihre Arbeit am Lernort Schule gestärkt und professionalisiert. Bei der Weiterentwicklung des Modellansatzes und der Qualitätssicherung bindet die Koordinierungsstelle die Schulleitungen und Inklusionsassistenzen ein. Für die KOBSI-Schulen hat sich die systemische Stärkung als feste Größe im Schulkonzept bewährt und manifestiert. Eltern von Kindern mit besonderen Unterstützungsbedarfen entscheiden sich bei der Schulwahl eher für Schulen, die die systemische Inklusionsassistenz bereithalten. Einzelne Anfragen von Eltern nach der Möglichkeit, an der Schule ihrer Wahl eine KOBSI-Stelle einzurichten, unterstreichen deren Akzeptanz von schulisch implementierten Assistenzkräften vor der Inanspruchnahme eines individuellen Rechtsanspruches. Die Rückmeldungen der Schulleitungen zeichnen sich durch eine hohe Zufriedenheit aus. 

 

 

Entwicklungsperspektive

Aktuell sind im Projekt KOBSI 32 systemische Inklusionsassistenzen an 29 Projektschulen eingesetzt (vgl. Anlage 3) Vorgesehen ist, die Verträge des Stammpersonals bis zum 31.03.2025 zu verlängern. Bei zehn Stellen, die im Rahmen des Optionsmodells durch vier Kommunen ko-finanziert werden, bedarf es dazu zusätzlich der entspechenden Aktualisierung der Kooperationsverträge.

 

Die erhöhte Mittelzuweisung aus der Inklusionspauschale i.H.v. 272.348 Euro erlaubt den Ausbau systemischer Maßnahmen. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der zweckgemäßen Mittelverwendung innerhalb des kurzen Verwendungszeitraums. Vorrangig empfiehlt sich die Einrichtung zusätzlicher Maßnahmen an Projektschulen, die den systemischen Ansatz konzeptionell verankert haben, die über gute Erfahrungen beim Einsatz von mehreren systemischen Kräften oder über entsprechende Konzepte verfügen, den Bedarf aufgrund hoher Inklusions- und Integrationsquoten haben und sozialräumliche Voraussetzungen erfüllen. Die Koordinierungsstelle sieht entsprechende Beratungen mit der Schulaufsicht und den Jugendämtern vor. 

 

Die Koordinierungsstelle KOBSI ist landes- und bundesweit mit Kommunen vernetzt, die ebenfalls Modellprojekte zur systemischen Schulassistenz auf den Weg gebracht, bzw. bereits strukturelle Alternativen an den Schulen in ihrer Region implementiert haben. Dank der Erfahrungen im Modellprojekt KOBSI sowie des fachlichen Austausches in diesem Netzwerk kann die Koordinierungsstelle den Jugendämtern in der StädteRegion Aachen Beratung und Unterstützung für die Entwicklung infrastruktureller Alternativen zu 1:1-Begleitungen anbieten und Kontakte zu Kommunen vermitteln, die funktionierende Modelle zur Finanzierungs- und Steuerungsarchitektur aufgebaut haben und über Umsetzungserfahrungen verfügen. Die fachlichen Erkenntnisse aus dem Modellprojekt KOBSI zu Erfolgsfaktoren und Stolpersteinen und die entwickelten Qualitätsstandards bieten gute Ansatzmöglichkeiten für die schrittweise Entwicklung einer im besten Fall regionsweiten Infrastrukturlösung. Für den Anschub erster Schritte können noch nicht gebundene Mittel aus der Inklusionspauschale eine Rolle spielen.

 

Im Hinblick auf die Kostenentwicklung für Einzelintegrationshilfen und die Notwendigkeit, die Kooperation in den multiprofessionellen Teams weiterzuentwickeln, empfiehlt es sich, für den Ausbau systemischer Lösungen auch Förderschulen mitzudenken. In Abstimmung mit dem A 50 - Amt für Soziales und Senioren sowie dem A 40 - Schulverwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht prüft die Koordinierungsstelle im Schulamt derzeit die Möglichkeit der Einrichtung eines Pilotprojektes zur systemischen Schulassistenz an einer Förderschule. Förderschulen, die bereits entsprechende Ansätze und Konzepte entwickelt haben, bieten dabei eine gute systemische Ausgangslage. An den drei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung der StädteRegion Aachen arbeitet im Projekt KOBI seit Jahren jeweils eine Clearing-, Beratungs- und Vernetzungskraft erfolgreich an der Optimierung der Integrationshilfe. Die KOBI-Kräfte sind ExpertInnen für die Anforderungen an Schulassistenz an ihrer Förderschule. Die Adaption des systemischen Ansatzes des KOBSI-Projektes an der Schnittstelle zu KOBI scheint vielversprechend. In die Modellierung der Maßnahme, die Entwicklung des Konzeptes, der Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Evaluierung sollen Schulleitung und KOBI-Kraft eng eingebunden werden. Angedacht ist, zunächst mit drei bis vier systemischen Kräften in der Eingangsstufe des kommenden Schuljahres zu arbeiten. Nach Möglichkeit sollen die Kräfte noch im laufenden Schuljahr ihre Tätigkeit an der Schule aufnehmen können, um sich frühzeitig mit der Schule, ihren Regeln, dem Kollegium und der Schülerschaft vertraut machen zu können. Unter der Voraussetzung, dass die Pilotierung rechtzeitig auf den Weg gebracht werden kann, können die systemischen Assistenzkräfte bei  Beratungsgesprächen zur Aufnahme der Kinder und für die Organisation der Klassengefüge im neuen Schuljahr bereits berücksichtigt werden. Entsprechende konzeptionelle Vorgespräche mit den beteiligten Akteuren sind kurzfristig vorgesehen.

 

Um die im Rahmen der Haushaltsberatungen ab dem Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Mittel i.H.v. 65.000 € zur Mitfinanzierung der o.g. Maßnahmen einsetzen zu können, bittet die Verwaltung um Entsperrung.

 

Rechtslage

Im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes stellt das Land NRW den Kommunen eine jährliche Pauschale zur Verfügung. In der StädteRegion Aachen werden die Mittel zweckgemäß für die systemische Teilhabeunterstützung an ausgewählten Schulen eingesetzt.

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Personelle Auswirkungen

Die Verträge der 30 Stammkräfte werden, sofern entsprechende Kooperationsverträge mit den Kommunen vorliegen, bis 31.03.2025 verlängert. Im Rahmen der erweiterten finanziellen und eingeschränkten zeitlichen Möglichkeiten werden weitere Personalmaßnahmen zur systemischen Schulassistenz auf den Weg gebracht.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die KOBSI-Maßnahmen werden durch die Inklusionspauschale und additive kommunale Mittel finanziert. Im Haushalt 2024 wurde eine Erweiterung vorausschauend berücksichtigt, sodass die Personalaufwendungen für einen möglichen personellen Ausbau vorgesehen sind. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Personalaufwendungen im Bereich der Schulassistenzen weiterhin günstig auf die Kosten der Eingliederungshilfe im Haushalt der StädteRegion sowie auf die Haushalte der regionsangehörigen Kommunen auswirken.

 

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Durch die Arbeit der Koordinierungs- und Beratungsstelle sowie der systemischen Assistenzkräfte werden die Teilhabe- und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in der StädteRegion Aachen erhöht.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde 

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Anlagen

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