Beschlussvorlage - 2023/0553-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, zu überprüfen, wo das Aufstellen von Bienenstöcken möglich und sinnvoll ist. Dabei soll mit der CBW Kontakt aufgenommen werden, die das Aufstellen und Warten von Bienenstöcken anbietet.

Hierbei sollen insbesondere die Berufskollegs in Trägerschaft der StädteRegion Aachen ins Auge gefasst werden, als auch städteregionale Verwaltungsgebäude.

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Sachlage

Die Städteregionstagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 09.11.2023 den im Betreff genannten Antrag eingebracht (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2023/0553).

 

Der Schutz der Honigbiene als Nutztierart fällt zwar nicht unter die originären Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde; vielmehr ist die Landwirtschaftskammer NRW und ihr Verein „Apis e.V. - Verein zur Förderung der Bienenkunde“ zuständig. Die Untere Naturschutzbehörde besitzt für das Aufstellen und die Betreuung von Bienenstöcken daher keine personellen Kapazitäten und sieht in der Honigbiene darüber hinaus einen Vertreiber solitärer und gefährdeter Wildbienen.

 

Jedoch wird mit der Caritas Betriebs- und Werkstätten GmbH (CWB) eine fachkundige Organisation benannt, die einen rundum „Bienen-Service“ anbietet und diese Aufgabe wie beantragt übernehmen könnte. Eine Vorab-Recherche der Verwaltung hat ergeben, dass der „Bienen-Service“ verschiedene Pakete mit unterschiedlichen Laufzeiten bis zu 60 Monaten beinhaltet und das Aufstellen, die Pflege und die Honig-Vermarktung über mehrere Jahre hinweg umfasst. Die Verwaltung wird nunmehr in Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro und der Schulträgerschaft mögliche Aufstellungsorte ermitteln. Hierbei müssen die verschiedenen Interessen von Naturschutz, Imkerei, Bildung und Schulwesen berücksichtigt werden.

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Die Verwaltung wird noch prüfen, inwieweit über ein sog. kleines Interessensbekundungsverfahren weitere Organisationen mit Imkererfahrung zu berücksichtigen sind.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2024 im Städteregionstag am 14.12.2023 sind auf der Kostenstelle 470000, KT 130401, SK 531799 "Sonstige Zuschüsse an priv. Unternehmen/Vereine" 10.000,- Euro eingestellt worden. Die Verwendung der finanziellen Mittel erfolgt nach Zustimmung der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung.

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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