Beschlussvorlage - 2024/0002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er nimmt die grundsätzlichen Aussagen zum schulgesetzlichen Auftrag der Berufskollegs sowie zu den Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräumen der Berufskollegs im nordrhein-westfälischen Bildungssystem zur Kenntnis.
  2. Er stellt fest, dass b.a.w. alle acht Berufskollegs an zehn Standorten benötigt werden und derzeit keine Schließungen aufgrund mangelnder Auslastung beabsichtigt sind.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, den engen Dialog mit den Schulleitungen, den Kammern und der Oberen Schulaufsicht fortzusetzen und anlassbezogen über Ergebnisse zu berichten.
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Sachlage

Mit dieser Sitzungsvorlage erhalten die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur die gesamte Schulstatistik 2023/2024. Das detaillierte Zahlenwerk ist - wie in den Vorjahren - nicht Anlage zur Sitzungsvorlage, da es dem internen Gebrauch dient. Die Fraktionen im Städteregionstag erhalten die Schulstatistik zusätzlich in Dateiform.

 

In dieser Vorlage werden ergänzend zur Sitzungsvorlage 2023/0432 Auszüge für die Schulform Berufskolleg veröffentlicht und eingeordnet. 

 

I. Auftrag Schulgesetz

Gemäß § 78 Absatz 4 Schulgesetz NRW sind die Schulträger verpflichtet, Bildungsgänge des Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht. Ein Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist, damit das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden kann.

 

Ferner zeigt sich ein Bedürfnis in diesem Sinne dadurch, dass die Vorgaben zu Klassenfrequenzen eingehalten werden:

 

  • Der Klassenfrequenzwert im Berufskolleg liegt für die Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule und Fachschule bei 22; grds. soll die Zahl der Schüler_innen in den genannten Klassen diesen Wert nicht unterschreiten.
  • Die Zahl der Schüler_innen darf nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert (31) und nicht unter dem Klassenfrequenz-mindestwert (50 v.H. des Klassenfrequenzhöchstwertes=16) liegen; geringfügige Abweichungen können von der Schulleitung in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden.

 

Neue Bildungsgänge müssen zur erstmaligen Errichtung regelmäßig mindestens 22 Schüler_innen haben, während es auflösende Bedingungen zu den Errichtungsbeschlüssen gibt, die bei mehrmaligem Unterschreiten einer Klassenfrequenz von 16 in mehreren Jahrgängen grundsätzlich automatisch wirksam werden und dazu führen, dass der Bildungsgang nicht mehr eröffnet werden darf. Es wird Bezug genommen auf die Anlage 1, die eine Zusammenstellung enthält, welche Bildungsgänge in den letzten zehn Jahren folgerichtig eingestellt wurden.

 

II. Rolle der Berufskollegs/Studie Prof. Euler

Im Auftrag der Landesregierung veröffentlichte Prof. Dieter Euler im Jahr 2022 eine vielbeachtete Studie mit dem Titel „Die Rolle der Berufskollegs im nordrhein-westfälischen Bildungssystem“. Aufgrund des Umfangs der Studie erfolgt im weiteren eine Fokussierung auf wenige Kernaussagen, die für die Interpretation der Schulstatistik wesentlich sind (Quelle: S. 15 der Studie):

 

Berufskollegs unterliegen in ihrer Zielverfolgung einer Vielzahl von Rahmenbedingungen, die ihre Gestaltungsspielräume deutlich beeinflussen können.“

 

Hierzu werden beispielhaft drei zentrale Feststellungen getroffen:

 

  • „Berufskollegs sind abhängig von den sozioökonomischen Rahmen-bedingungen, so beispielsweise von den sektoralen und regionalen Wirtschaftsstrukturen, den konjunkturellen Entwicklungen sowie den Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.“
  • „Ein zentraler Einflussfaktor auf die Einrichtung und Gestaltung von Bildungsgängen im Berufskolleg ist der Ausbildungsstellenmarkt. Die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen wird weitgehend von den Betrieben entschieden und hängt daher vom Ausbildungsverhalten der Wirtschaft ab.“
  • „Die Entwicklungen im Bildungsverhalten der Jugendlichen und die durch sie beeinflussten Einmündungen der Schulabgängerinnen und Schulabgänger in eine der drei Säulen der Berufsausbildung (Über-gangssektor, Schulberufssystem, duale Berufsausbildung) führen in jedem Ausbildungsjahr für die Berufskollegs zu einer für sie nicht beeinflussbaren Zahl junger Menschen, auf die sie das Spektrum ihrer Bildungsgänge ausrichten müssen.“

 

Die Feststellungen sind aus Sicht der Verwaltung sämtlich zutreffend und bei der Analyse von Schülerzahlentwicklungen an Berufskollegs insgesamt sowie in den einzelnen Bildungsgängen zu berücksichtigen.

  • Die Berufskollegs befinden sich vielfach in einem reaktiven Modus und können weder den Arbeitsmarkt noch den Ausbildungsmarkt selbst beeinflussen.
  • Das Nachfrageverhalten der potentiellen Schüler_innen ist von vielen Faktoren abhängig (Image dualer Ausbildung, Image beruflicher Bildung vs. akademischer Bildung etc.).
  • Gemäß § 38 Schulgesetz NRW beginnt nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bildungsganges der Sekundarstufe II.

 

In einem begrenzten Maß können die Berufskollegs mit Unterstützung des Schulträgers und der Schulaufsicht somit das Spektrum ihrer Bildungsgänge ausrichten. Die städteregionalen Bildungskollegs handeln entsprechend ihrer Verantwortung. Zur Thematik seit 2013 im Wege politischer Beschlussfassungen neu errichteter Bildungsgänge an unseren Berufskollegs wird in Anlage 2 berichtet.

 

III. Aussagen zur Schulstatistik Berufskollegs

Der Trend abnehmender Schülerzahlen an den acht Berufskollegs an zehn Standorten setzt sich insgesamt, wenn auch verlangsamt, fort. So ist seit dem Schuljahr 2018/2019 die Gesamtsumme um 2.607 Schüler_innen gesunken. Der Rückgang der Zahlen der Schüler_innen an Berufskollegs ist ein landesweites Phänomen.

 

Gleichwohl liegen die Zahlen pro Standort zwischen 1.774 und 2.262 Schüler_innen, womit alle Standorte aus Sicht der Verwaltung weiterhin auslastungsmäßig gesichert sind. Die z.T. sehr hohe Auslastung führte in der Vergangenheit mitunter dazu, dass pädagogische Konzepte aus räumlichen Gründen nicht voll realisiert werden konnten; hier bieten räumliche Spielräume neue Chancen.

 

Bedingt durch die Fusion der Standorte Alsdorf und Herzogenrath ist das BK Nord mit 2.262 Schüler_innen weiterhin das zahlenmäßig größte Berufskolleg, mit stabil 1.170 Schüler_innen am Standort Herzogenrath und zuletzt 1.092 Schüler_innen am Standort Alsdorf. Von den 2.172 Schüler_innen am Berufskolleg Simmerath/Stolberg besuchen 1.829 den Hauptstandort Stolberg und 343 den Nebenstandort Simmerath. 

 

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen der Standorte:

 

 

 

 

 

 

 

Schule

2019/

2020

2020/

2021

2021/

2022

2022/

2023

2023/

2024

+/- zum Vorjahr

Berufskolleg Alsdorf

1.343

1.288

./.

./.

./.

./.

Berufskolleg Eschweiler  

2.203

2.120

1.975

1.937

1.909

-28

BK für Gestaltung und Technik

2.019

1.832

1.832

1.779

1.776

-3

BK f. Wirtschaft und Verwaltung

1.988

1.946

1.877

1.863

1.876

+13

Berufskolleg Herzogenrath

1.225

1.216

./.

./.

./.

./.

Berufskolleg Nord

./.

./.

2.429

2.296

2.262

-34

Berufskolleg Simm./Stolberg

2.472

2.467

2.401

2.257

2.172

-85

Käthe-Kollwitz-Schule, BK

2.335

2.230

2.235

2.188

2.148

-40

Mies-van-der-Rohe-Schule, BK

2.150

2.041

1.976

1.917

1.774

-143

Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg

2.076

2.045

2.059

1.923

1.977

+54

Gesamt

17.811

17.185

16.784

16.160

15.894

-266

 

Die nächste Tabelle zeigt die Gesamtentwicklung in den Bildungsgängen aller Berufskollegs:

 

 

Duale Fachklassen:

Auffällig ist, dass die Zahl der Schüler_innen in dualen Fachklassen, wenn auch gegenüber dem Vorjahr nur um 60, weiter gesunken ist. Aktuell besuchen nur noch 9.083 Schüler_innen im Rahmen ihrer dualen Ausbildung die Berufsschule an einem der Berufskollegs in Trägerschaft der StädteRegion Aachen, ein neuer Tiefstand; vor vier Schuljahren – vor Corona – waren es noch fast 1.000 Schüler_innen mehr (10.049). Bis einschließlich des Schuljahres 2013/2014 lag die Anzahl der Schüler_innen in dualen Fachklassen sogar bei über 11.000. 

 

Entsprechend war der Lokalpresse (u.a. Aachener Zeitung vom 19.12.2023) zu entnehmen, dass auch nach einer aktuellen Umfrage der Handwerkskammer Aachen die Ausbildungslücke wächst, was mit Blick auf den Fachkräftemangel im Handwerk fatal sei.


Der Rückgang der Schülerzahlen betrifft zahlreiche duale Fachklassen. In den Fällen, wo zuvor eine Mehrzügigkeit bestand, bestehen noch zumindest gesicherte Einzügigkeiten. In den Fällen, in denen zuvor bereits nur eine Einzügigkeit bestand, kann es vereinzelt zur Gefährdung des Fortbestands von Fachklassen kommen (s. I. – Aussagen zu Vorgaben zu Klassenfrequenzen und s. II. zu den mangelnden Möglichkeiten der Berufskollegs zur Einflussnahme auf den Ausbildungsstellenmarkt).

 

Historisch bedingt (separate Schulträgerschaft Stadt Aachen und Kreis Aachen bis September 2004) gibt es im beruflichen Schulträgerbereich StädteRegion Aachen weiterhin die Besonderheit, dass einige (duale) Bildungsgänge noch an mehreren Standorten angeboten werden (können). Sollten die Schülerzahlen weiter sinken, könnten Zentrierungen an einem Standort zur Sicherung der erforderlichen Klassenfrequenzen unumgänglich werden, um das Bildungsangebot stabil im Schulträgerbereich zu sichern.

 

Ergebnis eines intensiven Austauschs der Verwaltung mit den acht Schulleitungen im Frühjahr 2023 war die gemeinsame Bitte der BK-Schulleitungen, aufgrund der zahlreichen Belastungen und Unsicherheiten, denen die Berufskollegs ausgesetzt waren und derzeit noch sind (u.a. Corona-Krise, z.T. Hochwasser, Auswirkungen Ukraine-Krieg etc.) seitens des Schulträgers (weiterhin) auf Verlagerungsbeschlüsse ohne das Einverständnis der jeweiligen Schulleitung für mehrere Jahre zu verzichten („Moratorium“).   

 

Solange es dadurch nicht zu inakzeptablen Mehrfachinvestitionen an Schulstandorten sowie zur Gefährdung des Fortbestands von Bildungsangeboten kommt, ist dies aus Sicht der Verwaltung in Abstimmung mit der Oberen Schulaufsicht (Versorgung mit Lehrkräften) vertretbar. 

 

Von der Bitte unabhängig ist die Weiterentwicklung und Profilierung der einzelnen Standorte ohne Verlagerungen zwischen den Standorten, um die jeweilige Schulentwicklung zu unterstützen.  

 

Ausbildungsvorbereitung (mit Internationalen Förderklassen):

Es besuchen – unverändert gegenüber dem Vorjahr - 986 Schüler_innen die Angebote der Ausbildungsvorbereitung (AV) an den acht Berufskollegs, was einem Anteil von ca. 6,2 % an der Gesamtschülerzahl entspricht. Zu differenzieren ist hierbei zwischen 549 Schüler_innen in der „klassischen AV“ sowie 437 Schüler_innen in Internationalen Förderklassen. 

 

Zum Zeitpunkt der Statistikerstellung wurden an den acht Berufskollegs 25 Internationale Förderklassen (IFK) als Teil des Bildungsgangs „Ausbildungsvorbereitung“ (AV) geführt. Unterjährig können diese bei Bedarf jeweils zum 01.11., 01.02. und 01.05. durch „FFM-Klassen“ („Fit für mehr“) ergänzt werden. Die Berufskollegs leisten hiermit einen bedeutsamen Beitrag zur Integration von zugewanderten Menschen in unsere Gesellschaft und das Bildungssystem. Die Obere Schulaufsicht hält zusätzliche Lehrerstellen vor.   

 

Alle Schulleitungen weisen u.a. mit Bezug auf diese Schülergruppe (auch in den sich anschließenden Bildungsgängen an den Berufskollegs) auf den weiterhin hohen Bedarf an Schulsozialarbeit hin. 

 

Weitere Bildungsgänge:

Auszugsweise wird hier auf drei Bereiche von besonderer Bedeutung eingegangen:

 

  • Die Zahlen im Beruflichen Gymnasium liegen mit insgesamt 596 Schüler_innen zwar oberhalb des Vorjahresniveaus (+22), jedoch weiterhin unterhalb des Vor-Corona-Standes (2019/2020: 699). Es ist zu vermuten, dass die Angebote - als gleichwertige Alternative zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium – trotz aller intensiven Bemühungen noch nicht allen potentiellen Interessent_innen bekannt sind. 

 

  • Im Bereich Gesundheit/Erziehung und Soziales (verteilt auf die Fachschulen und Berufsfachschulen) haben das Berufskolleg Simmerath/Stolberg und die Käthe-Kollwitz-Schule in Aachen folgende Schülerzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen:

 

Schule

Berufsabschluss

2022/2023

2023/2024

Berufskolleg
Simm./Stolberg

staatlich geprüfte_r Kinderpfleger_in

216

185

davon in praxisintegrierter Form

63

48

staatlich anerkannte_r Erzieher_in

 

393

328

davon in praxisintegrierter Form („PiA“)

135

139

staatlich anerkannte_r Heilpädagoge_in

0

16

Käthe-Kollwitz-
Schule

staatlich geprüfte_r Kinderpfleger_in

109

118

davon in praxisintegrierter Form

./.

40

staatlich geprüfte_r Sozialassistent_in

71

66

staatlich geprüfte_r Heilerziehungspfleger_in

120

116

davon in praxisintegrierter Form

71

84

staatlich anerkannte_r Erzieher_in

388

358

davon in praxisintegrierter Form („PiA“)

242

241

Gesamt

 

1.297

1.187

 

Die Schülerzahlen sind insgesamt um 110 Schüler_innen gesunken, was bedeutet, dass die grundsätzlich vorhandenen Schulplätze nicht voll nachgefragt wurden. Im Bereich der praxisintegrierten Ausbildung („PIA“) benötigen Interessent_innen den Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einer sozialpädagogischen Einrichtung, um den Bildungsgang zu besuchen.

 

Zu berücksichtigen ist, dass die Ausbildungskapazitäten für die Erzieher_innen-Ausbildung im Schulterschluss durch die beiden Schulleitungen, die Obere Schulaufsicht sowie den Schulträger in den letzten Jahren extrem erweitert wurden. 

 

  • 83 Schüler_innen besuchen Fachklassen, in denen sie als „Fachpraktiker_in“ ausgebildet werden (Vorjahr: 88). Diese Angebote richten sich an Menschen mit Behinderung, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Frage kommt.

 

Die Verwaltung setzt den engen Dialog mit den Schulleitungen, den Kammern und der Oberen Schulaufsicht im Interesse der Bildungsregion fort und berichtet anlassbezogen über Ergebnisse und weitere Erkenntnisse im Rahmen der Beruflichen Schulentwicklungsplanung.

 

 

Rechtslage

Soweit Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände Schulträgeraufgaben nach  § 78 SchulG (Schulgesetz) zu erfüllen haben, sind sie verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§ 78 Abs. 4 SchulG NRW) der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen.

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Personelle Auswirkungen

Derzeit keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Derzeit keine.

 

Soziale Auswirkungen

Berufskollegs sind regionale Bildungszentren der Ausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung, der Vorbereitung auf ein Studium und der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Auf der einen Seite sind Berufskollegs Partner der Betriebe im

dualen Ausbildungssystem (Berufsschule). Auf der anderen Seite gibt es viele weitere Bildungsangebote in Teilzeit- und Vollzeitform. Berufskollegs vermitteln nicht nur berufliche Kenntnisse, sondern ermöglichen auch den Erwerb aller Schulabschlüsse, vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). In Ergänzung der regionalen Hochschulen erfüllen sie eine wichtige Funktion zur Deckung des Fachkräftebedarfs der regionalen Wirtschaft, da hier der Nachwuchs an künftigen Facharbeitern und Führungskräften in der mittleren Führungsebene ausgebildet wird. Unsere Gesellschaft braucht gut ausgebildete, motivierte Fachkräfte, die bereit sind, lebenslang zu lernen. Die Berufskollegs leisten dazu einen unverzichtbaren Beitrag.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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