Beschlussvorlage - 2024/0040

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt im Rahmen der Anhörung nach
§ 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2024 – folgenden Zuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2024 gewährt:

 

Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg,

Stamm Maximilian Kolbe e.V., Lammersdorf  1.163,40 €

Reduzieren

Sachlage

Mit Datum vom 23.01.2024 beantragt die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Maximilian Kolbe e.V., Lammersdorf (DPSG) einen Zuschuss in Höhe von 1.163,40 € für die Beschaffung eines Aufsitzmähers/Rasentraktors.

 

Um das Gelände sowie die angrenzenden Wiesenflächen rund um ihre Jugendeinrichtung „WAGGON“ in Simmerath-Lammersdorf adäquat pflegen und zweckgemäß für die Jugendarbeit nutzen zu können, benötigt die DPSG einen leistungsfähigen und robusten Rasentraktor. Die DPSG nutzt die Flächen für ihre stammesinternen Truppstunden, Zeltlager sowie für überregionale Jugendaktionen. Ebenfalls werden rund um den „WAGGON“ die jährlich stattfindenden Sommerferienspiele in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen durchgeführt.

 

Die DPSG informiert im Antrag darüber, dass aufgrund des hohen Alters und der intensiven Nutzung des bestehenden Aufsitzmähers in der vergangenen Sommersaison zahlreiche Schäden am Gerät aufgetreten sind und eine Reparatur unwirtschaftlich sei. Der Verwaltungsrat der DPSG hat sich für das Model „Husqvarna Rasentraktor R214C/94“ entschieden, da hierbei eine optimale Mähbreite und die notwendige Robustheit für das große, teils unebene Gelände geboten wird. Zudem ermöglicht das Frontmähwerk das Mähen von Engstellen rund um den „WAGGON“, sodass eine Nachbearbeitung durch Handmäher entfällt. Zuletzt wird durch das einklappbare Mähwerk eine platzsparende Aufbewahrung und einfache Reinigung/ Pflege des Rasentraktors erreicht.

 

Gemäß Ziffer II Nr. 7 der Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit kann in der Regel für Investitionsmaßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 30 % der anerkennungsfähigen Kosten gewährt werden.

 

Die Verwaltung begrüßt das Engagement des Trägers zur Instandsetzung der Außenfläche rund um die Jugendeinrichtung „WAGGON“ und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 1.163,40 € (30 %) der Anschaffungskosten in Höhe von 3.878,00 € lt. vorgelegtem Kostenangebot.

 

Rechtslage

Nach § 79 SGB VIII i. V. m. § 15 Abs. 1 KJFöG sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet.

 

Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsrat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.

 

Reduzieren

Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen stehen in der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 – vorbehaltlich deren Rechtskraft - im (Teil-) Produkt 951100 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (diff. RU)“ wie folgt zur Verfügung:

 

Aufwendungen/Auszahlungen:

 

„Förderung der Einrichtungen der Offenen

Kinder- und Jugendarbeit“ (SK 531203):                                  348.440,00 €

 

Nach NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

 

Soziale Auswirkungen

Die Jugendfreizeiteinrichtungen sind unverzichtbarer Teil der jugendspezifischen Infrastruktur. Sie bieten jungen Menschen Lernfelder und Freiräume, um ihre Gaben und Fähigkeiten, aber auch ihre Grenzen zu entdecken.

 

Reduzieren

Im Auftrag:

gez.: Terodde

Loading...